BayHStA Staatsrat 1, Nr. 21 9 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MF] 1. Status, Bezahlung und Aufgaben der »Ecole des Ballets« im Verantwortungsbereich des Theater-Kommissars Joseph Marius Babo.

[MA] 2. Instruierung des Reichstags-Gesandten Philipp Graf von und zu Lerchenfeld-Brennberg für die Abstimmung am Reichstag über die Stellung von Truppenkontingenten gegen Frankreich90.

3. Abberufung des in Paris tätigen Agenten Franz Kymli, außerdem Aufkündigung seiner Tätigkeit als Kabinettsmaler.

4. Frage der Einberufung eines Landtags

Vorträge der Minister Montgelas, Morawitzky und Hertling über die vom Kurfürsten mittels Reskript vom 14. August 1799 erhobene Frage, ob die Einberufung eines allgemeinen Landtags anzuraten sei. Alle Gutachten sind ablehnend und zählen eine Vielzahl von Gründen gegen eine Berufung auf. Auch sei wirkliche Hilfe für die schlechte Finanzlage nicht zu erwarten; hierfür müssten andere Mittel »im Inneren« des Staates aufgetan werden. Montgelas spricht sich in einem eigenen Vortrag aus für a) eine Vorklärung innerhalb des Ministeriums, ob und unter welchen Modalitäten in Friedenszeiten ein Landtag einberufen werden könne bzw. solle, b) die sorgfältige Erhebung des Finanzstatus und die Angabe von Einsparungsmöglichkeiten sowie c) die Diskussion von Plänen, eine Hypothekenbank zu errichten. Erst dann solle d) sich das Ministerium wieder direkt an die Ständevertretung wenden. Die Doppelstrategie des Hinhaltens der Stände bei Aufnahme interner Vorbereitungsarbeiten wird akzeptiert.

4. Über die Frage, ob es unter den dermahligen Umständen räthlich seye, einen allgemeinen Landtag zußammenzuberufen, erfoderten Seine Churfürstliche Durchleucht mittels gnädigsten Rescripts vom 14. dieses Monats von den Chefs der verschiedenen Ministerial-Departements schleunig-schriftliches Gutachten91. Zu Befolgung dieses höchsten Auftrages verlaßen die Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Ministers Freiherr von Montgelas, Graff von Morawizky und Freiherr von Hertling in der heutigen Staats-Conferenz ihre schriftliche Meynungen, worin die vorgelegte Frage mit aller Genauigkeit, die sie wegen ihrer Wichtigkeit erforderet, untersuchet und zergliederet, alle Gründe, die bey der gegenwärtigen Stimmung der Landschaffts-Verordnung und des Landes, bey den Lasten, die der Krieg als unabwendbahre Folgen auf den Unterthanen hinwälzet und die bey ihrer Andauer eine innere Gährung entzünden, hiegegen eintretten, auseinander gesezet, auch mit vollen Gründen gezeiget worden, welche Verwirrung und widrigen Einfluß auf Hof und Landesverfaßung die Einberufung eines Landtags in dem dermahlig stürmischen Zeitpunckte veranlaßen könnte, und wie wenig diese Einberufung dem allgemein über-hand genohmenen Geld-Mangel in den Staats und Landes Cassen steueren würde, da die damit beabsichtigte Würkung nicht schnel genug eingreifen, die Mittel zu Beybringung einer ausreichenden Geld-Summe nicht sogleich gefunden, noch langsamer aber angewendet werden würden, hiebey auch nicht berechnet werden könnte, welche Grundsäze {3v} von den Mitglieder des Landtages aufgestellet, und welche Forderungen von ihnen an den Hof für die Opfer, die sie vielleicht bringen würden, gemacht werden. Durch diese Gründe veranlaßet, stimten benante drey Ministers dahin, daß sie nach ihren Pflichten den gegenwärtigen Zeitpunckt nicht für schicklich hielten, einen allgemeinen Landtag einzuberufen, im Gegentheile wären andere Mittel zu Rettung des Staates in seinem Inneren auszusuchen und zur Ausführung vorzuschlagen.

Freiherr von Montgelas gieng in die Sache noch tiefer ein92 und trug an: a) Die augenblickliche Zußammenberufung der Stände ausgesezet seyn und in der Stille durch eines oder mehrere Ministerial-Departments die Vorbereitungen zu einem allenfalls nach erfolgtem Frieden zu versamlenden Landtage entwerffen, solche in einer Ministerial-Conferenz prüfen und dann zur höchsten Entscheidung Seiner Churfürstlichen Durchleucht vorlegen zu laßen. Bey dieser Untersuchung könnte es auf die Fragen ankommen 1) wohin der Landtag am schicklichsten zu versezen wäre, 2) welches Ceremoniel dabey zu beobachten, das von 1669 oder das ältere?, 3) ob ein jeder Gutsbesizer so viele Stimmen als Hofmarchen oder nur eine haben solle?, 4) ob man als Gewalthaber der allenfalls abweßenden und hinlänglich entschuldigten Stände auch Individuen aus einem anderen Stande, als wozu der abweßende gehöret, nehmen könne?, oder ob derselbe von ebendemselben Stande und der nemlichen Kaste seyn müste?, 5) ob man einen großen Ausschuß wählen oder gleich in pleno und kopfweiß wolle stimmen laßen?, 6) wie und was für eine Art man sich zum allgemeinen Besten und zu Beschleunigung der Landes Angelegenheiten einen Einfluß auf die Berathung verschaffen und dieselbe zu leiten vermöge; b) den Finanz-Zustand genau durchgehen und prüfen, Ersparungen anbringen, wo sie nur immer thunlich sind, diejenige Résourcen und Verbeßerungen, {4r} welche in der Gewalt der ordentlichen Staatsverwaltung stehen, aufsuchen und das Ganze in ein Sistem bringen, sohin c) dieses sowohl als die verschiedene Banckprojecten nebst deren Vortheil und Nachtheil in vorläüfigen Ministerial-Conferenzen in Berathschlagungen nehmen und das Résultat Seiner Churfürstlichen Durchleucht vorlegen, dann d) wenn dieselbe die höchste Genehmigung erhalten haben werden, denen Landständen noch einmahl mittheilen, dieselbe zum Beytritt einladen und dem gesamten Ministerio nöthigenfalls aufzutragen, sich selbst auf das Landhauß zu verfügen und mit der Verordnung in mündliche Unterhandlung zu tretten, wodurch man vermuthlich die Sache weiter bringen werde als durch schriftliche Correspondenz.

Dieser Antrag des Herrn von Montgelas, dem auch die übrige Minister beystimten, hat die höchste Bestättigung Seiner Churfürstlichen Durchleucht erhalten und wurde das Geheime Ministerial Departement der Finanzen zu Entwerffung der Punckten, worüber mit der Landschafft eine endliche Vereinigung zu treffen nothwendig, dann auch die übrige Ministerial Departements beauftraget, den Gegenstand eines einzuberufenden Landtags nach dem von Herrn von Montgelas gegebenen Maaßstaabe vorzubereiten, auch beschloßen, der Landschafft, wenn dieselbe auf Einberufung des Landtages in ihrem nächsten Bericht wiederhohlt antragen und darauf dringen sollte, eröffnen zu laßen, Seine Churfürstlichen Durchleucht seyen nicht entgegen, die diesfalls von dero Herrn Regierungs Vorfahrer gegebene Zusicherung seiner Zeit zu erfüllen {4v}, man beschäfftige sich indeßen mit den dazu erforderlichen Vorbereitungen.

[MGeistl] 5. Die in einer Bittschrift des lutherischen Kabinettspredigers der Kurfürstin, Friedrich Schmidt, nachgesuchte Anstellung eines weiteren Geheimen Referendärs im Ministerdepartement für geistliche Angelegenheiten, der vor allem die Sache der lutherischen Untertanen der Kurpfalz zu vertreten haben sollte, wird nicht realisiert.

6. Personal des früheren Zensur-Kollegiums

Umsetzung des Personals des aufgehobenen Zensur-Kollegiums.

6. Rücksichtlich des von dem Secretär der General-Landes Direction von Schmoeger93 noch immer begleitet werdenden Secretariats bey dem Censur Collegio und deswegen beziehenden 200 fl. wurde angetragen, leztes Secretariat eingehen und befragte 200 fl. vom 1. July dieses Jahres einziehen zu laßen, davon aber dem Censurbothen Aschlehner94 50 fl. zuzulegen, das übrige Personale des Censur Collegii, bis daßelbe anderswo placiret wird, mit seinem fortgenießenden Gehalt in dem Secretariat und Canzley {5r} nach Erfordernüß der Geschäfften und nach eines jeden Brauchbarkeit beyzubehalten.

Nach Antrag.

7. Aufhebung von Eremitenniederlassungen

»Wegschaffung« der »Einsiedler-Gesellschaften« in Haidhausen und Wiesent innerhalb von 3 Monaten; sie sollten in den pfalz-bayerischen Staaten nicht länger geduldet werden.

7. Der von dem churfürstlichen Geistlichen Rath infolge der erhaltenen höchsten Weißung vom 10. dieses Monats wegen den Einsiedler Gesellschaften in Haidhaußen und Wißent erstattete Geistliche Raths Bericht, der die innere Beschaffenheit dieser Gesellschafft, ihre Vorschriften und Zweck in sich faßet, wurde vorgeleget und hierauf beschloßen,

der General-Landes-Direction aufzugeben, von Polizey wegen die geeignete Verfügungen zu Wegschaffung dieser Gesellschafften von Haidhaußen und Wißent zu treffen, indeme Seine Churfürstliche Durchleucht solche nicht mehr länger in dero Staaten dulden wollten. Zu Verkaufung ihres acquirirten Eigenthums ist ihnen ein Termin von drey Monathen zu gestatten, bis zu ihrer Entfernung aber alle weitere Aufnahmen in ihren Orden von In- so wie von Ausländer streng zu untersagen.

8. Klärung der Fundierung eines zugesagten Gnadengehalts für die Ehefrau des pfälzischen Regierungsrats und Heidelberger Jura-Professors Johann Jakob Kirschbaum.

[MJ] 9. Besetzung der Landrichter-Stelle zu Moosburg mit dem Hofrat Anton Richard v. Khuen, abweichend vom Vorschlag des Ministerialdepartements und Anweisung zur Verrechnung der Dienstbezüge mit bestehenden Pensionslasten.

10. Anweisungen an das Revisorium wegen des Prozesses um das Erbe des Juden Joseph Mayer aus Mannheim und bestehender Forderungen an jüdische Familien in Wien und München.

Anmerkungen

90
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 10. August 1799, TOP 7).
91
Anlaß dieses Arbeitsauftrags des Kurfürsten an die Minister war der Antrag des Geheimen Referendärs im Ministerialdepartement der Finanzen, Joseph Utzschneider, vom 10. August 1799 gewesen, möglichst rasch einen Landtag zusammenzurufen (BayHStA MA 8003, nicht pag.). Anlaß war die Weigerung der Verordnung gewesen, zur Finanzierung der eben zugesagten bayerischen Truppenhilfe gegen Frankreich beizutragen (Weis, Montgelas, Bd. 2, S. 93f.).
92
Montgelas’ gegen Utzschneiders Vorschlag gerichtetes »Gutachten über die Frage, ob ein allgemeiner Landtag zusammen beruffen werden solle oder nicht?« vom 14. August 1799 ist erhalten in BayHStA Nachlaß Montgelas 145. In diesem Akt finden sich auch eine (nicht gezeichnete) Abschrift von Utzschneiders Antrag sowie das Reskript des Kurfürsten vom 14. August 1799, das die »schriftliche Erinnerung« des Außenministers dazu anforderte. Zur Haltung Montgelas’, der »der Kopf des Widerstands gegen das Landtagsprojekt war«, und zur Bedeutung der Staatskonferenz vom 24. August vgl. Weis, Montgelas, Bd. 2, S. 92-96, Zitat S. 94; Seitz, Verordnung, S. 255f.
93
Christoph v. Schmöger (HStK 1799, S. 188, 219, HStK 1800, S. 94).
94
Carl Aschlehner (HStK 1799, S. 219, HStK 1800, S. 73).