BayHStA Staatsrat 1, Nr. 25 9 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Schwierigkeiten bei den Postulats-Verhandlungen mit der Landschaft

[MF] Schwierigkeiten mit der Landschafts-Verordnung wegen der Postulatsverhandlungen: gegen das kurfürstliche Reskript vom 30. August 1799, das in der Staatskonferenz besprochen worden war124, hatte die Landschaft unter dem Datum des 6. September 1799 Einwendungen erhoben. Ein Reskriptsentwurf Hompeschs mit einer scharfen Zurechtweisung der Ständevertretung wird genehmigt, außerdem die Vorbereitung der Steuerausschreibung angeordnet.

1. Der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Hompesch {2v} legte die mit der Landschaffts-Verordnung wegen dem Postulat und sonsten noch obwaltende Anstände zur Berathung gehorsamst vor und verlaß das unterm 30. vorigen Monats an die landschafftliche Verordnung wegen dem diesjährigen Postulat erlaßene Rescript, welches in der Geheimen Staats Conferenz vom nemlichen Tage schon vorgetragen worden, nochmahl. Der Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas übernahm, die von der Landschaffts Verordnung hiegegen übergebene Vorstellung vom 6. dieses Monats vorzuleßen. Als dieses vollendet ware, wurde von erwähntem Freiherrn von Hompesch zu Beantworthung dieser in aller Rücksicht zu weit gehenden Schrift ein Rescripts Entwurf vorgetragen, worin die von der Landschaffts Verordnung gegen die churfürstliche Weißungen gemachte Ausfälle geahndet und wiederleget, die ganz widrig- und falsche Ausdeutungen der in ersagten Rescripten enthaltenen Stellen nach ihrem eigentlichen Sinne berichtiget, derselben die Geßinnungen ihres Landesfürsten in ihrem wahren Lichte dargethan und sie in die Schrancken, so die Verhältnüße des Unterthanen gegen seinen Landesherrn erheischen, zurückgewießen, endlich auch die noch zu vergleichende Punckten über das für gegenwärtiges Jahr abzuschließende Postulat zergliederet, die Mittel zu deßen Deckung gezeiget und Vorschläge zu gänzlicher Berichtigung dieses Gegenstandes, dann zu Tilgung der auf den churfürstlichen Cassen noch haftenden Rückständen gemacht wurden. In Folge dessen wurden auch die Fertigungen an die General-Landes Direction und die Landschaffts-Verordnung wegen der Steuer Ausschreibung für dieses Jahr so wie auch das nach der gewöhnlichen Form entworffene Steuer Mandat, mit Hinweglaßung der angetragenen Beamten Steuer, zur Genehmigung vorgeleget.

Seine Churfürstliche Durchleucht haben diese {3r} nach ihrem ganzen Inhalt vorgetragene und genau erwogene Fertigungen gnädigst genehmiget.

2. Gespräche Ministerium - Ständevertretung

Festlegung und Vorbereitung einer Tagesordnung für das geplante Gespräch der Minister mit der Landschaftsverordnung: Einrichtung einer Bank; Übernahme der Apanage Herzog Wilhelms; Unterhalt der im Feld stehenden Hilfstruppen; Militärbeitrag; Übernahme der Kameralschulden zum gemeinsamen Schuldenwerk.

2. Wurden die Punckten nebst einigen Bemerckungen vorgetragen, worüber das gesamte Ministerium bey seinen der Landschaffts-Verordnung in dem Landhauß zu machenden Besuch mit Festigkeit Vorstellungen zu machen hätte, und sich dahin geäüßeret, nachfolgende fünf, nemlich 1) die Herstellung der Banck zu Deckung des Current-Deficit, 2) die Übernahm des Unterhalts Seiner Herzoglichen Durchleucht Willhelm in Baiern mit 72.000 fl., 3) die Unterhaltung der Auxiliar-Troupen im Felde, bestehend in 2.400 Mann, 4) einen größeren Beytrag für das Militare, 5) die Übernahm der Cameral-Schulden zum gemeinsamen Schuldenwerck für dermahl zu diesem Zwecke ausführlich bearbeiten, die übrige aber noch ausgesezet seyn zu laßen.

Die vorgeschlagene fünf Punckten näher zu bearbeiten und solche zum Vortrag durch das gesamte Ministerium auf dem Landhauß vorzubereiten, wurde genehmiget.

3. Weiterleitung der von Georg Gottfried Strelin, Kammerdirektor des Fürsten von Oettingen-Wallerstein, verfaßten Vorschläge zu Änderungen im Mautwesen Kurbayerns an Landschaft und General-Landesdirektion.

4. Auf eine Vorstellung der Landschaft hin wird beschlossen, die kurfürstlichen Gesetze und Verordnungen künftig separat vom Intelligenz-Blatt zu drucken und über die General-Landesdirektion an die Gerichte zu verteilen.

5. In Sachen der geplanten Umsetzung österreichischer Staatspapiere wird dem Gesandten am Wiener Hof, Graf v. Wickenburg gen. Stechinelli, der Auftrag gegeben, für den nach Wien reisenden Lieferanten Isaac Straßburger eine Genehmigung zur Ausfuhr von Bargeld zu erwirken125.

6. Schwierigkeiten beim Verkauf der Schwaige Schleißheim; versucht werden solle nunmehr ein Tausch mit einem geistlichen Grundbesitzer.

7. Festsetzung eines Gehalts von 1.000 fl. für den bei Hof angestellten Lehrmeister im Zeichnen Leclerc.

8. Abweisung des Gesuchs der Gräfin von Baiern-Großberg um Vermehrung ihrer Pension.

[MA] 9. Ernennung des General-Landesdirektions-Rats Johann Nepomuk v. Sicherer zum Zivil-Kommissar für die Vorbereitungen der Organisierung eines Landsturms.

10. Vorbereitungen für eine Neuordnung des Schulwesens in Bayern

[MGeistl] Die vom Ministerialdepartement für Geistliche Angelegenheiten aufgestellten Grundsätze für die Neuordnung des Schulwesens in Bayern sollten demnächst auf einer eigenen Konferenz besprochen werden126.

10. Wegen der künftigen Schuleinrichtung in Baiern wurden von dem Geistlichen Ministerial-Departement verschiedene Grundsäze und Begrieffe aufgestellet, wornach daßelbe eine neue Bestimmung erhalten könnte und gebetten, diesen wichtigen Gegenstand in einer besonderen Conferenz vortragen zu dörffen.

Über die Anwendung dieser Grundsäze ist bis künftigen Dienstag Vortrag zu erstatten.

11. Resignation der Pfarre Sainbach.

[MJ] 12. Regelung der Gerichtsferien beim Revisorium nach dem Vorbild des Hofrates, wobei nie mehr als zwei Räte gleichzeitig abwesend sein sollen.

13. Erleichterung der Umwandlung von Scharwerks- und Fronleistungen in Geldabgaben

Erleichterungen für die Umwandlung der Scharwerksgelder und Naturalfronden in Geldabgaben: Künftig sei kein Einzelkonsens des Landesherren oder der Agnaten mehr einzuholen.

13. Um die Umwechslung der Scharwercken und Natural Frohnden in eine Geldentrichtung zu erleichteren und zu beförderen, wurde in einem Rescripts Entwurf an sämtliche Justizstellen angetragen, in allen jenen Fällen, wo beyde Theile hierüber gütlich übereinkommen, weder der lehenherrliche Consens, wenn das Guth ein churfürstliches Lehen ist, noch bey Fideicommis Güther der Consens der Agnaten führohin erhohlen zu laßen, indeme Seine Churfürstliche Durchleucht lezteren, wo er nöthig oder räthlich wäre, ex causa publica {5r} supliren wollten.

Genehmiget.127

14. Regelungen zur Verrechnung der beim gegenwärtigen Haupt-Lehensfall fälligen Sportelzahlungen.

15. Besetzung von zwei Ratsstellen beim Hofrat mit Johann Nepomuk v. Caspar und Johann Nepomuk v. Delling.

16. Verfügungen über die Zulassung von Advokaten beim Hofgericht in München128.

17. Aufnahme von Friedrich Graf v. Holnstein als Akzessist (nicht, wie von ihm nachgesucht, gleich als Supernumerar-Rat) bei der Regierung in Neuburg nach Vorlage der erforderlichen Zeugnisse.

Anmerkungen

124
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 30. August 1799, TOP 5).
125
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 17. September 1799, TOP 7).
126
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 24. September 1799, TOP 1).
127
Das ebenfalls auf den 21. September 1799 datierte entsprechende Reskript ist abgedruckt bei Schimke, Regierungsakten, Nr. 23, S. 154f.
128
Es ging vor allem um die Reduzierung der übergroßen Zahl der am Hofgericht zugelassenen Prokuratoren und Advokaten; vgl. HStK 1799, S. 196-199, HStK 1800, S. 100f., HStK 1802, S. 85.