BayHStA Staatsrat 2, Nr. 8 10 Seiten.
Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.
[MF] 1. Noch erforderliche Unterlagen zur Regelung der Legatsverfügungen im Testament der 1790 verstorbenen Herzogin Maria Anna in Bayern271 sind vom Kabinett des Kurfürsten an das Ministerial-Finanzdepartement zu übergeben.
2. Einschränkungen bei der kostenlosen Verteilung des Hof- und Staatskalenders.
3. Neueinrichtung des Jagdwesens in der Kurpfalz und Reduzierung des entsprechend beschäftigten Personals.
[MA] 4. Untersuchung der Vorgänge um einen in Blindheim ausgebrochenen Brand, in die ein österreichischer Offizier verwickelt zu sein scheint.
5. Ablösung des kurfürstlichen Gesandten beim kur- und oberrheinischen Kreis in Frankfurt, Wilhelm Freiherrn v. Weiler, wird ins Auge gefasst, außerdem der Legationssekretär Georg Joseph Ortenbach nach Mannheim zurückberufen. Noch ausstehende Besoldungs- und Diäten-Zahlungen werden geregelt.
6. Auftrag an die General-Landesdirektion und an den Bevollmächtigten beim Reichskammergericht, Franz Xaver v. Zwack, Gutachten zu erstellen bzw. Erkundigungen einzuziehen über das »jus agendi« des Kurhauses wegen seiner Beutellehen in Österreich ob der Enns und in Salzburg nach dem Teschener Frieden. Der Geschäftsträger in Berchtesgaden, Johann Baptist v. Hofstetten, soll Details über den zwischen Joseph II. und dem Erzbischof von Salzburg [1782] geschlossenen Vergleich wegen der Herrschaft Mattsee ausfindig machen.
7. Ausgleich rückständiger Zahlungen an Maria Amalia, Herzogin-Witwe von Pfalz-Zweibrücken, teilweise durch Verweis an die Erbmasse ihres Gemahls Karl II. August (1775-1795), teilweise übernommen von Max Joseph.
8. Die Berichte von Graf Goltstein aus Wien in Sachen Armeelieferungen und Fuhrwesen werden an das Finanz-Departement weitergeleitet.
9. Besetzung der Residentenstelle im Haag
Belassung des Franz Anton van Willingen als kurfürstlicher Resident in den Niederlanden; Regelung seiner Besoldung.
9. Über die Besezung der Residentenstelle im Haag und die Besoldung des van Villingen272 wurde in einem ausführlichen Gutachten sich geäüßeret, daß der Agent im Haag vor der Hand beyzubehalten, ihme aber nur die von hier aus beziehende 2.500 fl. zu belaßen wären, indeme von den gülich und bergischen Cassen und der ravensteinischen Lotterie nichts mehr abgegeben werden könne und er, so wie jeder Staatsdiener, dem Drange der Umständen ein Opfer bringen müste. Auch wäre dem Commissär von George273 aufzugeben, über die von dem van Villingen zu seinem Nutzen verwendete, bey ihme deponirte 44.932 holländische Gulden ein richtiges Liquidum herzustellen.
Nach Antrag.
10. Inventarisierung der Silbervorräte der Kurpfalz und Zuordnung zur Allodial- bzw. Fideikommißmasse des Kurhauses.
11. Ablehnung des Gesuchs des Provinzialkapitels des Malteserordens, den angesetzten Kriegskosten-Beitrag (»Ritterpferde Vergütung«) herabzusetzen.
12. Rückgabe von Akten und Geschäftspapieren; Erarbeitung einer Archivordnung
Eine Verordnung über Rückgabe von Akten und Geschäftspapieren verstorbener Staatsdiener wird beschlossen274. Die General-Landesdirektion wird beauftragt mit der Vorlage des Entwurfs einer Archivordnung an das Außenministerium.
12. Wurde eine entworffene landesherrliche Verordnung wegen Zurücknahm der Acten und Scripturen bey Todesfällen churfürstlicher Staatsdiener zur gnädigsten Beutheilung vorgeleget
und gnädigst genehmiget, dahero dieselbe öffentlich bekannt zu machen und dem Intelligenz Blat einzuverleiben, der General Landes Direction anbey aber der Auftrag zu geben ist, eine Archivs Ordnung zu entwerffen und solche mit Bericht an das auswärtige Ministerial Departement zur Prüfung einzusenden.
13. Neueinrichtung des Pagenkorps
[MGeistl] Neueinrichtung des Pagenkorps nach Rücksprache mit dem Oberststallmeister und dem Pagen-Hofmeister.
13. Das nach vorheriger Unterredung und Benehmen mit dem churfürstlichen Oberststallmeister275, dem Pagen Hofmeister276 und einigen Commissärs gefertigte Rescript wegen künftiger Einrichtung der Pagerie, Gebrauchung der dabey nothwendigen Lehrer und derselben Besoldung, welches vorgeleget worden,
erhielt die höchste Genehmigung.
14. Besetzung von zwei Vikariaten im Stift Heinsberg (Hzgtm. Jülich) sowie einiger für das Schulwesen bestimmter Benefizien »in den daruntigen Landen«.
15. Verleihung des Privilegs zum Verlag des neuen lutherischen Gesangbuchs in Jülich-Berg an den Buchdrucker Eyrich in Mülheim.
16. Statt des Geistlichen Rats und Schulkommissars Franz Xaver Prentner, der wegen seiner vielfachen Dienstpflichten um Befreiung gebeten hat, wird Johann Baptist Schieber, bisher Rat am Revisorium, als Rat der Zensurkommission277 angestellt.
17. Abweisung der Ansprüche der reformierten Kirchenadministration in Kurpfalz, in anhängigen Gerichtsverfahren, soweit sie Pfarr- und Schulangelegenheiten betreffen, Akteneinsicht zu bekommen.
18. Anweisung an den Vizepräsidenten des Geheimen Rats von Jülich-Berg, Gottfried Freiherrn von Beveren, das Mitgliedsbuch der Bruderschaft vom Hl. Altarsakrament in Düsseldorf zum eigenhändigen Eintrag des Kurfürsten nach München zu übersenden.
19. Kenntnisnahme der »Geschäfftstabellen« des Geistlichen Rats für das Jahr 1799.
20. Abweisung des Antrags des resignierten Pfarrers zu Dingolfing, Clemens Wenzeslaus Freiherrn v. Branca278, wegen Anhebung seiner Pension.
21. Neubesetzungen am Hofrat
[MJ] Besetzung von vier Ratsstellen am Hofrat (zwei waren freigeworden durch die Beförderung v. Effners und des Freiherrn v. Donnersberg279, die beiden anderen werden bis auf weiteres besoldet aus der Kabinettskasse) mit Lorenz Büller, bisher Regierungsrat in Straubing, Anton Hohenadel, Regierungsrat in Landshut, Clemens Graf v. Nys, vormals ebenfalls Rat der Regierung in Landshut, und Johann v. Mann, Regierungsrat in Amberg.
21. Zu Besezung der durch Beförderung des von Effner und Freiherr von Donnersberg erledigten Hofrathsstellen und jener, welche Seine Churfürstliche Durchleucht bis zu beßeren Umständen der Staats Casse aus dero Cabinets-Casse zu besolden sich gnädigst entschloßen, wurden jene Individuen, welche das churfürstliche Hofraths-Directorium hiezu vorgeschlagen, in einem erstatteten Vortrag zur gnädigsten Auswahl vorgeleget und auch die Meynung des Ministerial Justiz-Departements diesfalls geäüßeret.
Seine Churfürstliche Durchleucht haben zu Besezung der ersteren Hofrathsstellen die Regierungs-Räthe von Straubingen und Landshut, Büller und Hohenadel, dann für leztere den geweßenen Regierungs Rathen in Landshut, Graffen von Nys, und Regierungs-Rathen in Amberg, von Mann, {6r} gnädigst bestimmet, und werden den beyden lezteren ihre Besoldungen bis zu beßeren Kräfften der Staats Casse aus dero Cabinets Casse anweißen laßen, wollen auch, daß wegen Wiederbesezung der durch diese Beförderungen erledigten Regierungs Rathsstellen die einschlagende Directoria vernohmen werden.
22. Auftrag an das Revisorium, die in der Hofmark Köfering der Grafen v. Lerchenfeld seit langem schwelenden Streitigkeiten um die Leistung des Scharwerks, v.a. der »Handfröhnen«, zu beenden. An die General-Landesdirektion ergeht der Auftrag, über den Stand der »Permutation der ständischen Scharwercken« Bericht zu erstatten.
23. Bestätigung des Vorgehens gegen die »unberechtigte[n] Bierwirthe«.280
24. Stellungnahme der Regierung Landshut angefordert zu dem Antrag des früheren Regierungsrats und Hauptmautners Franz Xaver Freiherrn v. Schleich281, dort wieder angestellt zu werden.
25. Bewilligung des Aufenthalts in Kelheim für den französischen Priester François Hamard282.