BayHStA Staatsrat 2, Nr. 9 8 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MF] 1. Finanzminister Hompesch wird beauftragt mit einer zusätzlichen Erläuterung der neuen Kammer-Ordnung283. Anlaß sind Proteste der Vorstände mehrerer Dikasterien, u.a. wegen Rangfragen.

[MA] 2. Austausch von Geschenken mit dem russischen Kaiserhof anläßlich der abgeschlossenen Vereinbarung über den Malteser-Orden; die Kosten dafür sollen von der Staatskasse übernommen werden.

3. Gewährung einer Sondervergütung von 300 fl. zum Dienstantritt für den neuen Referendär im Auswärtigen Ministerialdepartement, Joseph du Terrail Bayard.

4. Auftrag an Johann Nepomuk v. Thoma, Direktor der 3. Deputation der General-Landesdirektion, und Landesarchivar Franz Joseph Samet, die die Differenzen mit der Krone Böhmen betreffenden Akten zusammenzustellen und zu ordnen.

5. Ablehnung des Gesuchs der Frau v. Ezenreith um eine Entschädigung wegen verlorener Anwartschaft auf das Lehengut Schönau.

6. Abgeltung der Pensionsansprüche der als Kammerdame der Kurfürstin Karoline wieder angestellten Maximiliana Gräfin von Thurn und Taxis durch eine jährliche Zulage von 200 fl.

7. Aufstellung von Miliztruppen in der Pfalz

Erneute Anweisungen an die Regierung in Mannheim, aus den rechtsrheinischen Oberämtern der Pfalz ein Milizenkorps von 2.400 Mann mit sechsjähriger Dienstzeit zur Verteidigung der Kurlande und des Reiches aufzustellen, das aus den 18-40jährigen Männern zu ziehen ist. Die Gesamtverantwortung dafür wird dem Regierungspräsidenten und außerordentlichen Kommissar Ignaz Freiherr v. Reibeld übertragen.

7. Auf den von churpfälzischer Regierung gegen den Milizenzug von 2.400 Mann in der Rheinpfalz und dadurch veranlaßet werdende Einleitungen erstatteten Remonstrations Bericht, so wie auf die von dem außerordentlichen Commissär Freiherr von Reibeld wegen eben diesem Gegenstande geäüßerte Meynung, worüber ein ausführliches Gutachten vorgeleget wurde, erfolgten nachstehende höchste Entschließungen:

Der churfürstlichen Regierung in Mannheim solle eröffnet werden, daß es bey der beschloßenen Aushebung von 2.400 Milizen in den dießeitig- rheinpfälzischen Oberämter und der Dienstzeit auf 6 Jahre für dieselbe sein Verbleiben habe. Dem außerordentlichen Commissär Herrn von Reibeld solle die Leit- und Beförderung des ganzen Geschäffts nochmahl übertragen und er ermächtiget werden, daß, wenn die Gränze von 18 bis 30 Jahren zur Completirung dieser Troupenzahl nicht hinreiche, diese bis auf 40 Jahre zu erstrecken, von diesem Milizenzug nur diejenige, welche im Jahre 1794 schon als Milizen wieder entlaßen worden und sich inzwischen verheurathet, auszunehmen, bey allen Ledigen aber, die schon als Milizen gezogen und nachher doch wieder davon befreyet worden, durch die Aushebungs Commissarien eine kurze Untersuchung veranstallten zu laßen, auf welche Art und durch welche Mittel diese Leuthe loßgekommen, und wenn sich findet, daß solches ohne hinlänglichen Grund geschehen und sie es blos durch Betrug oder Bestechung der Beamten erwürcket, wiederhohlt zum Milizenzug zu verwenden und sie erga regressum gegen die Beamte zum Dienste anzuweißen. Übrigens ist sämtlich diesen Milizen die gnädigste Versicherung zu ertheilen, daß die blos zu Vertheidigung der Churlande und des teutschen Reiches verwendet {4r} werden würden, dabey die Regierung aber auf das Ungereimte ihres Antrages, diese Troupen blos zu Vertheidigung der Rheinpfalz verwenden zu wollen, aufmercksam zu machen. In Rücksicht auf die vorgestellte Dürftigkeit des Landes und die Ohnmöglichkeit zu Beybringung der ganzen Schatzung hätten Seine Churfürstliche Durchleucht sich entschloßen, von Erhebung des 12. per centum der Schatzung abzustehen, erwarteten aber, die Regierung werde mit ohnausgesezter Thätigkeit die Vollendung dieses Geschäfftes sich anlegen seyn laßen und zu deßen Beförderung thätig mitwürcken.

8. Stellung der Lutheraner in der Kurpfalz

[MGeistl] Konfirmation des lutherischen Konsistoriums zu Heidelberg und aller bisher deswegen ergangenen landesherrlichen Verordnungen. Anträge wegen theologischer Lehrstellen für Evangelisch-Lutherische an der Universität Heidelberg sowie Besetzung von Stellen in der Landesverwaltung durch Lutheraner werden unter Verweis auf die neue Religionsdeklaration für erledigt erklärt.

8. In einem vorgelegten Gutachten wurde sich über verschiedene Wünsche und Anträge des lutherischen Consistorii in Heydelberg dahin geäüßeret, daß die ausdrückliche Bestättigung des Consistorii nach dem Patent des Churfürsten Johann Willhelm Durchleucht vom Jahre 1633 und den nachherig- landesfürstlichen Verordnungen, doch ohne Beziehung auf die neueste Religions Declaration, keinem Anstande unterworffen, dahingegen die nachgesuchte Errichtung theologischer Lehrstellen für die Evangelisch-Lutherische auf der Universitaet zu Heydelberg so wie die Besetzung churpfälzischer Landesstellen durch Lutheraner mittels einiger Stellen der neuesten Religions-Declaration schon erlediget seyen, und die Unterstützung des Consistorii mit 1.000 fl. zu Erhaltung ihres Canzley Personalis blos von der höchsten Gnade Seiner Churfürstlichen Durchleucht abhange.

Die in diesem Gutachten enthaltene Anträge wurden genehmiget und rücksichtlich des 4. Punckts werden Seine Churfürstliche Durchleucht die nöthige Einleitung zu ihrer Unterstutzung treffen laßen.

9. Auftrag an den Geistlichen Rat, über die Anwendung des Laudemial-Mandats von 1779 bei den Grunduntertanen der Kirchen und milden Stiftungen sowie über die generelle Umwandlung der Leib- in Erbrechtsgüter zu gutachten sowie Sorge zu tragen, daß die Bedrückungen von Untertanen nach Leibrecht im Kastenamt Straubing und im Gericht Natternberg eingestellt würden.

10. Öffentliche Ankündigung von Maßnahmen gegen die »nächtlichen herumschwärmenden Studenten« in Kooperation von Geistlichem Rat und Polizeidirektion.

11. Bewilligung einer Stiftspraebende zu Rees für den Sohn des jülich-bergischen Hofkammerrats Richard Kaspar Steinwartz.

12. Der Einsatzort des sein Amt antretenden protestantischen Feldpredigers Fuchs sei durch das Oberkriegs-Kollegium festzulegen.

13. Anerkennung des Adelsstandes des Landshuter Kanonikers Felix v. Rauscher entgegen den Vorhaltungen des Stiftskapitels zu Landshut.

[MJ] 14. Rüge sowie Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe gegen Anton Schmid Freiherr von Haselbach, Direktor des Revisoriums 1789-1799, wegen beleidigender Äußerungen in einem Schriftsatz über das Wechsel- und Merkantilgericht Erster Instanz.

15. Ernennung des Hofkammerrats Joseph Anton Grainer zum Rat des Wechselgerichts Zweiter Instanz als Ersatz für Johann Nepomuk v. Mayr.

16. Neubestellung des bereits quieszierten Jakob Schwinghammer zum Kanzlisten bei der Regierung Burghausen.

17. Übertragung der erledigten Offiziersstelle bei der Scharfschützen-Kompanie in Mannheim an den dienstältesten Sergeanten Geldstrohm.

18. Dem Titular-Hofkammerrat Piaggino wird sein Titel aberkannt.

19. Bestellung des Akzessisten Franz Müssig zum wirklichen Hofgerichtsrat in Mannheim.

Anmerkungen

283
Churpfalzbaierische Hof und Kammerordnung v. 2.1.1800 (BayHStA Staatsverwaltung 1368, fol. 1-6).