BayHStA Staatsrat 3, Nr. 1 4 Seiten. Unterschrift des Kurfürsten; Protokoll: Kobell.
Anwesend: Kurfürst Maximilian Joseph, Herzog Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.
[MA] 1. Eintreibung von bisher nicht entrichteten Taxgeldern zur Geheimen Kanzlei der kurfürstlichen Gesandten an auswärtigen Höfen, in Höhe von insgesamt 10.510 fl.
2.-3. Verkauf niederländischer Herrschaften
Abwicklung des Verkaufs des Marquisats Bergen op Zoom und der Herrschaft St. Michael Gestel an die Batavische Republik. Martin Joseph von George, Generalkommissar in den Niederlanden, wird zum Gesandten im Haag ernannt.
{2v} 2. Nach Darlegung der mit der Batavischen Républic über den Verkauf des Marquisats Bergopzoom und der Herrschaft St. Michell Gestell gepflogenen Unterhandlungen und geschloßenen Vergleichs337 wurden die Anträge gestellet: 1. nun nach Auswechslung der Ratificationen die Haupt Urkunde mit den übrigen Beylaagen einsweil zu den Bergopzoomer Acten zu legen, bis nach vollständiger Berichtigung dieses Geschäfftes sämtliche Acten und Urkunden an das Hauß Archiv abgeliefferet werden könten, 2. denen beyden Batavischen Ministers das gewöhnliche Praesent zu überschicken, welches nach Meynung des Geheimen Rathen von George338 in einem Ringe oder Tabatiere mit dem Portrait Seiner Churfürstlichen Durchleucht von einem Werthe von ohngefähr 2.000 fl. bestehen könnte, 3. dem ehemahligen Commandanten zu Bergopzoom, Baron van der Duyr, den zugesicherten Löwen Orden zu verleyhen, 4. rücksichtlich der Pension, welche dem Graffen von Vierregg auf dieses Marquisat angewießen ware, diesen Gegenstand bis auf näheres Anmelden deßelben zur weiteren Unterhandlung ausgesezet zu belaßen, 5. dem von George nach der ihme zu gegangenen Weißung vom 9. März wiederhohlt aufzugeben, die Berichtigung und Eintreibung der rückständigen Einkünften von Bergopzoom sich angelegen seyn zu laßen und die Aufhebung des Sequesters und die Wiedereinsezung der Herrschafften Wynendahl und Breskens339 in Bezug auf den Luneviller Frieden mit Nachdruck zu betreiben, 6. den von George als Gesandter im Haag anzustellen und ihme zu seiner Pension von 6.575 fl. noch 3.000 Besoldung und jene 6.575 fl. welche die Batavische Républic für das Jahr 1800 seiner Leibrente ihme ausbezahlet, als Antrittsgelder {3r} auszuwerffen.
Diese Anträge wurden gnädigst genehmiget.
Übernahme der Gelder für den Verkauf von Bergen op Zoom und St. Michael aus Amsterdam und Transferierung nach München wird von Aron Elias Seligmann gegen 1,5 % Provision übernommen. Die Kaufsumme wird bei Seligmann zu 3% Zins angelegt.
3. Wegen Anherobringung der nach dieser abgeschloßenen Kaufshandlung in Amsterdam zu erhebenden Gelder wurde nach Prüfung der deswegen gemachten Vorschläge angetragen, diese Geld-Übermachung dem Hofagenten Seeligmann340 gegen 1 1/2 Prozent Provision in Folge der mit ihme getroffenen Übereinkunft zu übertragen, denselben aber auch anzuhalten, rücksichtlich der mit ihme vereinbahrten Übernahme der ganzen Kaufsumme gegen 3 Prozent Interesse und Wiedererstattung nach einem bestimten Aufkündigungs Termin eine Sicherheits Urkunde vor Erhebung dieser Gelder nach der vorgelegten Forme auszustellen.
Nach Antrag.
Vorlage der Protokolle der Sitzungen des Staatsrats vom 22. und 29. April 1801 und Genehmigung durch den Kurfürsten.
4. Der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas trug die in den zwey Staatsräthen vom 22. und 29. vorigen Monats vorgetragene und entschiedene Gegenstände zur höchsten Genehmigung vor,
welche auch über sämtliche Gegenstände erfolgte.
[MF] 5. Ansiedlung von 21 Familien, die ihren Besitz links des Rhein verloren hatten, auf Staatsgründen im Donaumoos.
[MJ] 6. Der Besoldungs-Abzug des kurfürstlichen Truchsessen Andreas von Schmid soll auf sein Ansuchen hin für ein Jahr nur in Höhe von einem Sechstel (statt einem Drittel) erhoben werden.
[MGeistl] 7. Verleihung eines freien Kanonikats am Kollegiatstift Habach an den Kooperator von Aibling, Peter Hois.
8. Gesuch des Kantors Enchele um Genehmigung der Einrichtung einer Leih- und Lesebibliothek solle vorerst nicht bearbeitet werden.