BayHStA Staatsrat 3, Nr. 4 8 Seiten. Unterschrift des Kurfürsten; Protokoll: Kobell.

Anwesend: Kurfürst Maximilian Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Hertling.

[MA] 1. Vorlage der Protokolle der Sitzungen des Staatsrats vom 20. Mai, 27. Mai und 3. Juni 1801; Genehmigung durch den Kurfürsten mit den direkt auf den Protokollen festgehaltenen Ergänzungen, die hier nochmals kurz wiederholt werden.

2. Bewilligung einer Pensionszahlung für den früheren Hofkellerei-Gehilfen Daniel Herboth aus den Legaten der Kurfürstin Elisabeth Maria.

3. Verbescheidung des Kabinetts-Zahlmeisters Johann Georg von Plötz wegen der von ihm vorgelegten Abrechnung der Kabinetts-Gelder für 1798.

4. Ablehnung eines Pensionsgesuchs einer verwitweten Freiin von Seidlitz.

5. Abzug des Bataillons Schlosberg aus seinen Standorten in den Gebieten der böhmischen Lehen in der Oberpfalz und in Sulzbach. Zur Sicherung militärischer Präsenz in diesem unruhigen Gebiet solle eine Eskadron des in Neumarkt garnisonierenden Dragoner-Regiments dorthin verlegt werden.

6. Bis zu Erstattung eines entsprechenden Gutachtens der GLD sollten keine Einquartierungen kurfürstlicher Truppen in der Grafschaft Ortenburg vorgenommen werden.

7. Bewilligung einer Pensionszahlung für den früheren Hoflakaien Johann Kesselbach aus den Legaten der Kurfürstin Elisabeth Maria.

8. Ablehnung eines Pensionsgesuchs von Amalia und Clara Eck.

9. Ablehnung eines Pensionsgesuchs der Dorothea von Maubuisson.

10. Prüfung von Geldansprüchen aus früheren Subsidienverträgen

Die Allodial-Hofkommission erstattet Bericht, an welche europäischen Staaten Bayern aufgrund alter, zwischen 1740 und 1762 geschlossener Subsidienverträge noch Forderungen und Ansprüche stellen könne. Festgestellt wird, daß aufgrund eines am 11. August 1750 geschlossenen Vertrags noch Ansprüche an die Niederlande/Provinz Seeland in Höhe von 55.558 fl. bestehen. Der Gesandte bei der Batavischen Republik, Martin von George, soll angewiesen werden, diese Forderungen im Haag geltend zu machen.

{4r} 10. Über die Geschichte der von den baierischen Fürsten von den Jahren 1740 bis 1762 geschloßenen Subsidien Tractaten legte der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas einen bey der Allodial- und Fidei Commis-Ergänzungs Commission erstatteten Vortrag vor und zeigte dadurch, daß nach den vorhandenen Acten Baiern an keine europäische Macht, Holland ausgenohmen (die mit Spanien einst abgeschloßene Subsidien Tractaten seyen noch nicht bearbeitet), einige Forderungen wegen derley Subsidien mehr habe. Jene an Holland rührten von dem zu Hanover den 11. August 1750 geschloßenen Tractate her, und seye hieran die Provinz Seeland noch 55.558 fl. 16 kr. rückständig, welche Summe den Gegenstand der noch bestehenden Praetensionen ausmache, zu deßen Erhaltung dem bey der Batavischen Républic accreditirten churfürstlichen {4v} Gesandten die geeignete Instruction ertheilet werden könte.

Dieser Antrag der Allodial Commission wurde genehmiget und werden Seine Churfürstliche Durchlaucht durch Dero Ministerial Département der Auswärtigen Geschäfften Dero Gesandschafft im Haag geeignet instruiren laßen.

11. Zurechtweisung des Gesandten in Wien von Gravenreuth wegen seiner Beschwerden

Der bayerische Gesandte in Wien, Karl Ernst Freiherr von Gravenreuth, wird zurechtgewiesen wegen seiner Beschwerden über die geänderten Vorschriften zur Rechnungslegung aller Gesandtschaften und über den Abzug einer Umlage zu den Kriegskosten von seinem Gehalt. Eine weitere Erhöhung seiner regulären Bezüge komme nicht in Betracht.

11. Wegen den von dem churfürstlichen Gesandten in Wien, Freiherrn von Gravenreuth, gegen die Révision der Gesandtschaffts Rechnungen und den Besoldungsabzug zum hiesigen Kriegskösten Vorschuß gemachten Beschwerden wurde angetragen, demselben zu eröffnen, daß Seine Churfürstliche Durchleucht die erlaßene Verfügungen wegen dem gesandschafftlichen Rechnungsweeßen durchaus befolget wißen wollten, und das eine eigenmächtige Ausnahme nie geduldet werden würde; daß bey der gegenwärtigen Laage der Staatscasse eine Vermehrung seines ohnehin beträchtlich erhöhten Gehalts nicht eintretten könte, ihme jedoch ohnbenohmen bleibe, wenn einzelne Ausgaaben seine Kräfften übersteigen oder auf eine dem Dienste nachtheilige Weiße auch lästig fallen, eine Vergütung derselben im Weege der Gnade nachzusuchen; daß die gebettene Befreyung von Entrichtung des Kriegskösten Vorschußes für ihn und die übrige Gesandschaffts Dienerschafft nicht bewilliget, sondern mittels Abzuges eingebracht werden würde, und daß er aller Critic der churfürstlichen unmittelbahren Verfügungen und aller Ausfälle gegen Personen des Auswärtigen Ministerial Départements in Zukunft sich enthalten solle.

Nach Antrag genehmiget.

[MGeistl] 12. Auf die nach dem Tod von Sebastian Mutschelle neu zu besetzende Professur für Moral- und Pastoraltheologie am Lyzeum zu München, auf die laut »Hauptentschließung« vom September 1799358 ein Weltpriester, nicht ein Angehöriger eines Prälatenordens zu berufen sei, wird Jakob Salat, Inhaber der Pfarrei Haberskirchen, mit 600 fl. Jahresgehalt berufen359.

[MJ] 13. Bewilligung des Rücktrittsgesuchs von August Freiherr von Fraunhofen, Rat der Regierung zu Landshut.

14. Bestätigung eines Todesurteils des Hofrats gegen einen Deserteur

Bestätigung des von einer knappen Mehrheit im Hofrat (5:3 Stimmen) gefällten Urteils, den 1799 vom Leibregiment desertierten Balthasar Stöber, 22 Jahre, zum Tod durch den Strang zu verurteilten.

{5r} 14. Wegen dem puncto furti durch churfürstlichen Hofrath mit einer Stimmenmehrheit von 5 gegen 3 zum Strange verurtheilten Balthasar Stöber, 22 bis 23jährigen Alters, von Münzhausen Gerichts Dachau gebürtig und im Jahre 1799 vom Leibregiment desertirt, wurde ein schriftliches Gutachten vorgeleget, welches alle Gründe für des Verurtheilten Begnadigung und zu Bestimmung einer außerordentlichen Straffe, dann die Ursachen in sich faßet, welche die Majoritaet des Hofraths zu deßen Verdammung veranlaßet und worin der churfürstlichen höchsten Entscheidung überlaßen wird, ob nach der Majoritaet des Hofraths die Todes Straffe oder nach der Minoritaet die Begnadigung und eine außerordentliche Straffe eintretten solle.

Seine Churfürstliche Durchleucht wollen an dem durch die Majoritaet des Hofrathes gefasten Schluße nichts abänderen.

15. Entlassung des Zuchthaussträflings Thomas Forster wegen von der Regierung in Landshut angeordneter, übermäßiger Strafverschärfung.

16. Abweisung des Gesuchs des Karl Altvater von Altvater um Verleihung des Charakters eines kurfürstlichen Hofrats.

Anmerkungen

358
Reskript über die Neuorganisation des lateinischen Schulwesens vom 24. September 1799; Abdruck bei Mayr, Sammlung, Bd. 1, Nr. VI.21, S. 277-281; auch bei Müller, Akademische Ausbildung, Bd. 2, Nr. 17, S. 448-454.
359
Zum Profil des Spätaufklärers Jakob Salat (1766-1851), seit 1801 Inhaber der Pfarrei Haberskirchen bei Friedberg, 1802 der Pfarrei Arnbach, Mitarbeiter an Wielands »Teutschem Merkur« und 1807 berufen auf eine Professur für Philosophie an der bayerischen Landesuniversität, damals in Landshut, siehe Boehm u.a., Biographisches Lexikon, S. 362f. (P. Segl). Mutschelle war auch Mitglied des Geistlichen Rats gewesen (Schaich, Staat, S. 141).