BayHStA Staatsrat 381, Nr. 12 22 Seiten. Unterschriften der Minister Montgelas, Morawitzky, Hertling. Datum der Genehmigung durch den Kfst.: 27. Juni 1801.
Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.
1. Vorlage Schenk: Nach der Diskussion in der letzten Staatsratssitzung367 wird (über die GLD ) eine Erklärung an die Salzhandels-Gesellschaft in München über die künftige Organisation des bayerischen Salzhandels erlassen.
2. Vortrag Krenner jun.: Modalitäten der Rückzahlung der von den Franzosen erhobenen Kriegskontributionen im Landgericht Friedberg.
3. Vortrag Krenner jun.: Genehmigung des von der Gemeinde Schleißheim eingereichten Kostenbetrags von 1.504 fl. für die Verpflegung durchziehender französischer Truppen.
4. Vortrag Krenner jun.: Genehmigung der von der Kriegsdeputation in Neuburg gelieferten Aufstellung über die Schäden, die durch Requisitionsmaßnahmen französischer Truppen entstanden waren.
5. Vortrag Krenner jun.: Dem Landrichter von Friedberg, Kajetan Freiherr von Vieregg, werden die Kosten für eine »goldene Repetier-Uhr« ersetzt, die er nach eigener Darstellung dem französischen General Lecourbe überlassen hatte, um eine Minderung der Kontributionssumme für sein Landgericht zu erreichen.
6. Vortrag Krenner jun.: Modalitäten der Rückzahlung eines Darlehens von 2.000 fl., das der Magistrat von Vilsbiburg zur Bestreitung von Kriegskosten aufgenommen hatte.
7. Vortrag Krenner jun.: Festlegung des Hebesatzes für die Kriegskosten-Umlage auf die Spitäler im Landgericht Parsberg.
8. Vortrag Krenner jun.: Bewilligung einer Gratifikation von 55 fl. für Johann Selmayr, Offiziant der Hofapotheke, der in einem französischen Feldspital Dienst getan hatte.
9. Vortrag Krenner jun.: Abweisung einer Anfrage der Kriegsdeputation wegen eines Anlehens von 50.000 fl.
10. Vortrag Krenner jun.: Die in Ingolstadt aufgelaufenen Tafelkosten der Generäle von 685 fl. sollten aus der allgemeinen Requisitionskasse bezahlt werden.
11. Vortrag Krenner jun.: Der Gemeinde Feldmoching wird gestattet, den ärmsten Bewohnern die noch ausstehende zweite Hälfte der Kriegskosten-Umlage auf die Spitäler zu erlassen.
12. Vortrag Krenner jun.: Der Magistrat der Stadt München habe Einspruch gegen die Übernahme der ihm zugewiesenen Kosten für die Verpflegung französischer Offiziere in der Stadt im Jahr 1796 erhoben. Der Betrag wird daraufhin vom Hofzahlamt übernommen.
13. Vortrag Krenner jun.: Bestrafung des Weinwirts Reiter in München wegen des übereilten Abschlusses eines Vertrags mit den französischen Truppen über die Lieferung von Umhängen.
14. Verhandlungen mit Österreich über eine Konvention zur Versorgung abziehender Truppenkontingente
Zentner schlägt vor, aus gegebenem Anlaß den bayerischen Gesandten in Wien mit dem Kaiserhof über eine neue Konvention verhandeln zu lassen, die die Versorgung durch Bayern nach Hause ziehender österreichischer Truppen regelt.
{5v} 14. Über den Bericht, welchen Churfürstliche Kriegsdeputation wegen Bezahlung der Verpflegung und Vorspanen für die durch Baiern und die Obere-Pfalz ziehende k.k. Soldaten bei nun, nach erfolgtem Frieden, erloschener Übereinkunft aus Veranlaß einer von {6r} Braunau aus erfolgten Requisition für ein nach Günzburg marschierendes Artillerie-Commando erstattet, worin dieselbe die Nothwendigkeit einer mit dem k.k. Hofe diesfalls abzuschließenden neuen Convention und die Bedingniße, wornach solche einzurichten, darleget, machte der Churfürstliche Geheime Rath Herr von Zentner mündlichen Vortrag und äuserte, daß er den von der Kriegsdeputation aufgestellten Gründen und Vorschlägen, welche er auseinander setzte, ganz beiträte, und allerdings zweckmäsig fände, daß die Churfürstliche Gesandtschaft in Wien hiernach instruiret werde und zu Einleitung und Abschliessung dieser Convention das Erfoderliche zu verfügen und sich zu beeifern, daß nach den Anträgen der Kriegsdeputation für die Kost-Portion der gemeinen Mannschaft, vom Wachtmeister oder Feldwaibel angefangen abwärts, 20 Kreuzer oder wenigstens 15 Kreuzer, für die Pferd-Rationen der bestehende Landpreis und für die Vorspannen die in der alten Übereinkunft stipulirten Preise in baarem Gelde und nicht in Quittungen, erhalten, die Officiere nebst ihren Domestiquen und Famillen zur Selbstverpflegung in den Gasthäusern, gleich sonst reisenden Fremden, angehalten, auch die Commandanten der durchziehenden Corps oder Regimenter angewiesen werden, diesen Betrag bei dem einschlägigen Unter-Marschkommissariat baar, ohne Zuschuß von Churfürstlichen Aerario, zu bezahlen.
Nach hierüber gehaltener Umfrage
{6v} wurde beschlossen, die Churfürstliche Gesandtschaft in Wien zu instruiren, nach den Anträgen der Kriegsdeputation zu Abschließung einer Verpflegungs-Convention für die durch die churfürstlichen Lande marschierenden k.k. Trouppen die erfoderliche Einleitung zu machen.
15. Vortrag Stichaner: Vorlage einer durch Kabinettsordre angeforderten Schrift des Geheimen Medizinalrats Franz Joseph Besnard.
16. Vortrag Stichaner: Befehl an den Artillerie-Kommandeur General Manson, jene Armaturstücke wieder zu übernehmen, die der Händler Haslinger während der französischen Besetzung Münchens aus dem Zeughaus erworben hatte, und zwar zu dem von diesem gezahlten Preis.
17. Vortrag Stichaner: Kostenerstattung von 474 fl. 40 kr. aus der Requisitionskasse an den Präsidenten der Regierung zu Landshut, Maximilian Graf Lodron, für auf Anordnung der Franzosen getätigte Geschäfte.
18. Vortrag Branca: Abweisung von Beschwerden des Abts von Wessobrunn und der Landschaft wegen des eingezogenen Kirchensilbers.
19. Vortrag Branca: Bringt den Stand der Erlöse aus der Einschmelzung von Kirchensilber zum Stichtag 9. Juni 1801 zur Kenntnis: 11.958 fl. 15 kr.
20. Vortrag Zentner: Bestrafung des Forst- und Wildmeisters zu Geisenfeld, Joseph Carl von Guttmann, wegen angeblicher Kooperation mit dem österreichischen Feldmarschall von Neu, der 1799 Kommandeur der Festung Ingolstadt war368. Die Strafe sei abgegolten durch den abgesessenen Arrest und die fast ein Jahr währende Suspendierung von seinem Amt.
21. Aufhebung des Wechselgerichts 2. Instanz
Stichaner stellt für das MJ zum zweiten Mal den Antrag, das Wechselgericht zweiter Instanz aufzuheben und seine Geschäfte einem Ausschuß des Hofrats zu übertragen, der künftig Streitfälle nach der Wechselordnung in letzter Instanz zu entscheiden habe.
{8v} 21. Aus Veranlaß einiger bei dem Wechselgericht 2. Instanz erledigten Rathsstellen las der Churfürstliche Geheime Justiz-Referendär Herr von Stichaner einen wegen der sehr fehlerhaften, der höchsten Absicht nicht entsprechenden Verfaßung dieses Wechselgerichts gefertigten schriftlichen Vortrag ab, worin er die Ursachen auseinander sezte, welche das Ministerial Justiz-Departement schon einmal zu dem Antrage veranlaßet, dieses Collegium aufzuheben und seine Geschäfte der eigentlichen Appellationsstelle, dem Churfürstlichen Hofrathe, zu übertragen.
Dieser Antrag habe damal die höchste Genehmigung nicht erhalten, und inzwischen habe dieses Wechselgericht seine Geschäfte fortgesezt. Allein die ehemals bestandenen Gründe zu dessen Auflösung drängten sich noch immer hervor und hätten sich indessen mit so viel neuen vermehret, daß das Ministerial Justiz-Departement nun wieder auf seinen schon einmal geäuserten Antrag zurück geführet würde.
Referent zeigte hierauf, welche unangenehme Folgen die Beibehaltung dieses Wechselgerichts für den Justizgang gehabt habe, wie unbedeutend ihre Geschäfte in drey Jahren nach dem eingefoderten {9r} Protokoll gewesen, da solche nur in fünf Gegenständen bestanden, und wie vortheilhaft für die Vereinfach und Verbesserung der Gerechtigkeitspflege es seyn würde, das Wechselgericht 2. Instanz zu supprimiren und die wenigen Geschäfte desselben dem Churfürstlichen Hofrathe dergestalten zu übertragen, daß unter dem Vorstande einer Directorialperson gewisse Hofräthe mit Beiziehung der Wechselgerichts Assessoren die vorkommenden Wechselsachen an Tägen, wo keine ordentliche Hofrathssitzung gehalten wird, nach Inhalt der Wechselordnung mit Beseitigung aller weiteren Appellation im Namen des Churfürstlichen Hofraths zu entscheiden haben solle. Dadurch würden die meisten Hinderniße, welche in Hinsicht der Sache dieser Verfügung entgegen stehen könnten, gehoben werden.
Geheimer Referendär Herr von Stichaner legte dann einige Anträge wegen den Taxen und den vom Wechselgericht erhobenen Succumbenzgeldern vor, und nachdeme er gezeiget, daß auch in Rücksicht der Personen, so dabei angestellet, keine Hinderniß sich ergäbe, indem keiner etwas verliehre, wiederholte er den Antrag, womit auch das ganze Ministerial Justiz-Departement verstanden seye, das Wechselgericht 2. Instanz aufzuheben und dessen Geschäfte auf erwehnte Art mit dem Churfürstlichen Hofrathe zu vereinigen.
Dieser Antrag wurde nach gehaltener Umfrage einstimmig im Staatsrathe genehmiget.
22. Vortrag Stengel: Auf Anfrage des kurpfälzischen Hofgerichts hin werden für Präsentation, Einlösung und Protest von Wechselbriefen detaillierte Regelungen erlassen.
23. Vortrag Stichaner: Wiedereinführung des 1756, 1758 und 1760 bereits angeordneten »quartum pauperum«: Von jeder Stiftung, Schenkung und jedem Testament solle ein Viertel jenes Betrags, der »ad causas pias« verfügt wurde, abgezogen und den Armen zugewandt werden. Ausgenommen seien Verfügungen zugunsten des Unterrichts und einer handwerklichen Ausbildung, zugunsten der Spitäler, Kranken- und Waisenhäuser. Ausgenommen seien ferner die für Kurat- und Schulbenefizien verfügten Unterhaltszahlungen.
24. Neuentwurf des kfstl. Wappens
Zentner legt den vom Geheimen Staatsarchivar Vinzenz Pall von Pallhausen gefertigten Entwurf für ein neues kurfürstliches Wappen ohne den Schild des Marquisats Bergen op Zoom vor. Nach dieser Vorlage sollten die großen Kanzleisiegel jedes Ministerialdepartements neu geschnitten werden.
{11v} 24. Churfürstlicher Geheimer Rath Herr von Zentner legte einen von dem Geheimen Staats-Archivar von Pallhausen gefertigte Deduction des churfürstlichen Wappens und einen Vorschlag vor, wie solches dermal mit Auslassung jenes des Marquisats Bergenopzoom gefertiget werden könnte.
{12r} Nach diesem von tit. von Pallhausen gemachten Vorschlage solle das Ministerial Finanzdepartement 4 grössere Kanzlei-Insiegeln für ein iedes Ministerial Departement fertigen lassen.
25. Vortrag Branca: Nach dem Tod des Propsts von St. Zeno in Reichenhall hätten sich Schwierigkeiten mit dem Konsistorium des Erzstifts Salzburg ergeben. Bayern stehe das Recht zur Entsendung eines Kommissars zu, der den Vermögensstand des Stifts aufzunehmen und darauf zu achten habe, daß sich der Kommissar des Erzbischofs von Salzburg nur mit den Spiritualia befasse. Im Vorfeld der anstehenden Neuwahl müsse der Kurfürst sich deswegen noch mit dem Erzbischof ins Benehmen setzen.
Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten zur Genehmigung.