BayHStA Staatsrat 382 11 Seiten.

Datum der Genehmigung durch den Kurfürsten: 11. Oktober 1802.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, [MJ:] Löwenthal, Stengel, [MGeistl:] Branca.

Überlegungen zur Rückforderung von pachtweise übernommenen Mannsritterlehen, die Teile des pfalz-neuburgischen Landsassengutes Stepperg der Kurfürstin-Witwe Maria Leopoldine bilden. Aufforderung an die Kurfürstin-Witwe, wegen Stepperg die Landsassenerklärung zu leisten328.

{1r} 1. Über die Frage: ob die bei dem Pfalz-Neuburgischen Landsassengut Stepperg befindliche Frhr. v. Staderischen Manns-Ritterlehen, welche die verwittibte Frau Churfürstin Durchlaucht nur pachtweiß übernommen, nicht als ehemalige Pfalz-Neuburgische Cammergüter selbst gegen die Freiherren v. Stader revocirt werden könnten? worüber die neuburgische Landesdirektion ihren Bericht eingesendet, erstattete {1v} Herr geheimer Rath von Krenner schriftlichen Vortrag, und äuserte nachdem er die Beschaffenheit dieser Lehen auseinander gesetzet, daß sowol die neuburgische Landesdirektion, als das auswärtige Ministerial Departement bei den vorliegenden Verhältnissen der Meinung seye, wie diese Lehen, so weit solche aus den in dem Berichte bemerkten Nris 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 bestehen, den Frhr. von Staderischen Relicten mit Billigkeit nicht entzogen werden könnten, wo aber in Rücksicht der dabei befindlichen beiden Mühlen die neuburgische Landesdirektion unter Rückschluß ihrer eingesendeten Acten aufgetragen werden solle, die Alienations-Umstände derselben Mühlen besser zu erheben und herzustellen, welchen Werth sie haben, wohin sie dermal jurisdictionsbar seyen, und wohin sie solches ehemals gewesen, worauf sodann weitere Entschließung erfolgen würde.

Übrigens habe die Landesdirektion wegen der Lehensrenovation der v. Staderischen Söhne seiner Zeit, wenn auch wegen der Mühlen höchste Entschliessung eingetrofen seyn wird, dasjenige zu besorgen, was die Gewohnheiten des dortigen Lehenhofes mit sich bringen, auch mag es bei der anno 1790 schon vor {2r} sich gegangener Lehens-Beschreibung, wenn selbe den jüngsten Verordnungen in dieser Materie conform ist, sein Bewenden haben.

Was hingegen die verwittibte Frau Churfürstin Durchl. betrift, so seye es die Pflicht der neuburgischen Landesdirektion Höchstselbe ehrerbietigst dazu aufzufodern, daß Selbe per Mandatarium die Landsassenpflicht ablege, und was Ihr dießfalls immer obliegen mag, praestire.

Diese Anträge wurden von dem Staatsrathe mit der Ausnahme genehmiget, daß von dem bei diesen Lehen sich befindenden Halsgericht oder Blutbann, bei der neuen Lehens-Investitur und Ausfertigung der neuen Lehenbriefe Umgang genommen werden solle.

Genehmigung zur »Errichtung einer Kunst- und Bücher-Verlags-Handlung zu Stadtamhof« für Heinrich Keyser und Anton Niedermayer.

2. Auf einen Bericht, welchen die General Landesdirektion wegen dem Gesuch des Heinrich Keyser und Steinplattendruckers Anton Niedermayer von Straubing um Erlaubnis zu Errichtung einer Kunst- und Bücher-Verlags-Handlung zu Stadtamhof erstattet, äuserte Herr geheimer Rath von Zentner in einem schriftlichen Vortrage, daß die Supplicanten zu Errichtung {2v} ihrer Verlags- und Kunsthandlung einen solchen Plan gewählet, daß man sowol in intellectueller als staatswirthschaftlicher Hinsicht Vortheile für den Staat erwarten könne; sollte aber auch ihre Speculation mißlingen, so könne der Staat nie etwas dabei verliehren, und er finde deswegen um so weniger Anstand auf Bewilligung der verlangten Concession anzutragen, als dieses den angenommenen Regierungs-Grundsätzen vollkommen gemäß seye.

Dieser Antrag wurde von dem Staatsrath genehmigt.

3. Vortrag Löwenthal329: Die Regierung Amberg soll dem Domkapitel zu Regensburg mitteilen, daß »die bei der Pfarr-Verwaltung zu Nabburg vorgenommene Sequestration« nicht aufgehoben wird. Dem Domkapitel steht jedoch frei, »seinerseits jemanden zu der Local {3r} Kommission nach Nabburg abzuordnen und das Weitere zu beobachten«.

Auflösung des Geistlichen Rates

Verfügungen im Zusammenhang mit der Auflösung des Geistlichen Rates. Zuweisung der Geschäfte an die Generallandesdirektion und die Landesdirektionen. Für das Schulwesen wird ein Generalschuldirektorium eingerichtet. Das Stiftungsvermögen soll vom »Administrationsrath der Kirchen- und milden Stiftungen« verwaltet werden. Nähere Bestimmungen zu Personal- und Gehaltsfragen.

4. Herr geheimer Referendär von Branca eröfnete dem Staatsrathe, daß Seine Churfürstliche Durchlaucht durch eine an die beiden geheime Staats- und Konferenz-Ministers Freiherrn von Montgelas und Grafen von Morawitzky gerichtete Cabinets-Ordre, welche nach ihrem ganzen Inhalte abgelesen wurde, vom 23. vorigen Monats die Auflösung des in das gegenwärtige Regierungssistem nicht passenden geistlichen Rathes befohlen330, die künftige Behandlung der ihm zugetheilt gewesenen Geschäfte vorgeschrieben, für das deutsche und lateinische Schulwesen in sämtlichen herobern Staaten ein selbstständiges General-Direktorium bestehend aus einem Direktor und einigen geprüften Schulräthen errichtet, die Stelle eines Direktors aus besonderem Vertrauen nebst Ernennung zum wirklichen geheimen Rath dem regensburgischen Domicellaren Johann Nepomuc Frhr. v. Frauenberg331 übertragen, und den beiden geheimen Staats- und Konferenz-Ministern Freiherrn von Montgelas und Grafen von Morawitzky aufgetragen haben, zu Vollziehung dieser Beschlüße die weitere {3v} erfoderliche Einleitungen zu treffen, und sowol über die vollständige Organisation der für den geistlichen Rath surrogirten Stellen, als ihre zweckmäsige Einpassung in das Verwaltungs-System der herobern Staaten mit Vernehmung des geheimen Staatsrathes ein ausführliches Gutachten Höchstdenselben zur weitern Prüf- und Genehmigung vorzulegen; wo indessen die Wiederbesetzung der erledigten Stellen bei dem geistlichen Rathe auf sich zu beruhen haben.

Zu Befolgung dieser höchsten Cabinets-Ordre hätten die Ministerial Departements der auswärtigen und geistlichen Angelegenheiten in einer mit Zuziehung des Herrn geheimen Rath v. Zentner und des Referenten gehaltenen Sitzung die weiteren Einleitungen vorbereitet, wovon die Resultate dem Staatsrathe hiemit vorgeleget würden:

A. Sollen künftig die Kirchen- Staats- und übrige Rechts-Gegenstände, welche bis itzt der geistliche Rath besorget, zur I. Deputation der General Landesdirektion für Baiern, zur 1. Deputation der oberpfälzischen Landesdirektion für die Obere-Pfalz, und zur 1. Deputation der neuburgischen für Neuburg, nachbestimmten {4r} Abtheilungen gehören. Die Religions- und Kirchen-Polizei-Geschäfte sollen künftig zur zweiten Deputation der hiesigen General Landesdirektion, zur zweiten der oberpfälzischen, und zur ersten der neuburgischen verwiesen werden.

B. Alle Schulgegenstände, die auseinandergesetzt worden, solle das General Schul-Direktorium künftig zu besorgen haben.

C. für die Verwaltung des Kirchen- und sonstigen frommen geistlichen Stiftungs-Vermögens, dann der Schulfonds und des in der Folge damit zu vereinigenden Klosterfonds solle eine besondere Stelle unter dem Namen: Administrationsrath der Kirchen- und milden Stiftungen fort bestehen, indem nicht räthlich befunden worden, daß das Vermögen, so zum Unterhalt der Bildungs- und Wohlthätigkeits-Anstalt bestimmet, mit dem Cameral-Vermögen vermischet werde. Die dem Administrationsrathe zugetheilte Geschäfte wurden angeführt.

D. Sollen die Verhältnisse genau bestimmt werden, welche künftig von den organisirten beiden Stellen zu den übrigen zu beobachten sind.

{4v} E. Solle der neue Personal Etat und die damit verbundene Gehälter auf folgende Art festgesetzt werden:

1.) Zur General Landesdirektion ersten Deputation den geistlichen Rath Sutor332, 2.) zur zweiten Deputation daselbst die geistl. Räthe Aichberger333, v. Degen334, Bermiller335, 3.) diese Räthe erscheinen bei der General Landesdirektion nur dann, wenn Geschäfte des geistl. Raths in Vortrag kommen, welche zwar vorzüglich ihnen zur Bearbeitung übertragen, aber auch den Direktionsräthen der einschlägigen Deputationen zugetheilt werden können. 4.) Sie behalten einsweilen ihren bisherigen Gehalt336. 5.) Zu dem Schul-Directorio, wovon Frhr. von Frauenberg als Director schon ernannt ist, sollen zu General Schul-Direktionsräthen ernennet werden: der bisherige Schulrath Steiner337, der ehemalige Professor Joachim Schuhbauer, der Pfarrer zu Frauenberg Hojmann. {5r} Über die Besoldung der beiden letzteren werde die höchste Entschließung sich noch vorbehalten. 6.) Der Kirchen und milde Stiftungs-Administrationsrath soll noch ferner unter dem Präsidium des bisherigen geistlichen Raths-Präsidenten Grafen von Seinsheim338 stehen, auch das Direktorium desselben dem bisherigen geistlichen Raths Direktor Kittreiber339 belassen werden. 7.) Übrigens sollen bei dieser Stelle die geistlichen Räthe: v. Vacchiery340, v. Pettenkofen341 und Schober342 dann die Rechnungsräthe: Hausmann343 und Utz344 sämtliche mit ihren bisherigen Gehalten, und das gesammte Rechnungs-Personale auf die nämliche Art verbleiben. 8.) Der geistliche Raths-Direktor Streber, dessen Stelle durch die neue Organisation aufhöret, beziehet seinen in dieser Eigenschaft genossenen Gehalte, bis er in die Besoldung des Direktors der Hofkapelle eintritt, wornach ersterer cessirt345. {5v} 9. Die geistlichen Räthe Westenrieder und Klein346 quiesciren in dieser Eigenschaft, da ersterer ohnehin schon mehrere Stellen besitzet, und letzterer nach den in der General Landesdirektions Instruktion aufgestellten Grundsätzen bei dieser neuen Organisation nicht wieder angestellt werden könnte; beide behalten ihren geistlichen Raths Gehalt, bis sie das Surrogat aus einer andern Quelle beziehen. 10.) Der ausser dem Status ohne Gehalt eingestellt gewesene geistliche Rath Friedrich Ludwig Woschitka347 quiescirt, da er sich bereits in den Diensten des Johanniterordens befindet, auch andere privat Geschäfte besorget.

F. In betreff der durch vorstehende Verfügungen nöthig werdenden Abänderungen des Locals, der Kanzleien, Registraturen, Expeditions und Taxwesens, sollen die nähern Bestimmungen ertheilt, und verordnet werden, daß diese neue Organisation am 1. November ihren Anfang nehmen könne.

Der Staatsrath stimmte sämtlichen diesen Vorschlägen zur neuen Organisation der geistlichen Raths-Geschäfte ohne Erinnerung bei348.

Vorlage der Anträge und Entschließungen beim Kurfürsten und Genehmigung (Schreiberhand: Montgelas).

Anmerkungen

328
Vgl. Nr. 37 (Staatsrat vom 5. Mai 1802), TOP 2.
329
Fortsetzung aus: Nr. 53 (Staatsrat vom 22. Juli 1802), TOP 1.
330
Kurfürst Max Joseph begründete in seiner Kabinettsorder vom 23. September 1802 die Auflösung des Geistlichen Rates damit, »daß derselbe, indem er für ganz andere Zeitverhältnisse errichtet worden ist, zu Unserem dermaligen Regierungs System um so weniger passet, als die Säcularisationen der Bisthümer eine nothwendige Veränderung in der Kirchen Verfassung von Deutschland hervorbringen müßen« (BayHStA HR Fasz. 476 Nr. 5, fol. 1r). – Zur Vorgeschichte vgl. Schimke, Regierungsakten, Nr. 95, S. 501 f., ferner S. 318 Anm. 7.
331
Joseph Maria Johann Nep. Freiherr v. Fraunberg (1768 – 1842), Ex-Illuminat und Vertrauter von Montgelas, hatte bis 1807, als er aus dem Staatsdienst ausschied, die Leitung des bayerischen Schulwesens inne. 1821 wurde er Bischof von Augsburg, 1824 Erzbischof von Bamberg. Vgl. Gatz, Bischöfe 1785/1803 bis 1945, S. 206 – 208 (Josef Urban); Weis, Montgelas Bd. 2, S. 187, S. 233, S. 236.
332
Der Pfarrer Andreas Sutor (1747 – 1822), 1776 Professor der Theologie am Lyzeum Burghausen, als Illuminat unter Kurfürst Karl Theodor verfolgt, trat nach dem Regierungswechsel 1799 in den neu formierten Geistlichen Rat ein. Bauer, Rat, S. 283; Schüttler, Mitglieder, S. 152; HStK 1802, S. 87.
333
Franz von Paula Aichberger (1774 – 1834) trat 1795 in den Geistlichen Rat ein. Am 6. Februar 1802 wurde er in die »Kommißion für das Klosterwesen« berufen, mit vorliegender Entschließung in die Generallandesdirektion. Vgl. Bauer, Rat, S. 240; HStK 1802, S. 87; RegBl. 1802, Sp. 93; RegBl. 1803, Sp. 192.
334
August Joseph v. Degen (1771 – 1817) trat 1797 in den Geistlichen Rat ein. Im Februar 1802 wurde er Mitglied der Klosterkommission. Von 1791 bis 1803 war er Chorherr am Kollegiatstift Zu Unserer Lieben Frau in München. Bauer, Rat, S. 240; Pfister, Kollegiatstift, S. 394, S. 454; HStK 1802, S. 87; RegBl. 1802, Sp. 93; Dienerbuch.
335
Wolfgang Bermiller (1743 – 1814), Pfarrer und Schullehrer, verlor als ein von Kurfürst Karl Theodor verfolgter Illuminat 1785 seine Stellung als Schulinspektor zu Amberg. Unter der neuen Regierung trat Bermiller, ein langjähriger Freund und Berater von Montgelas, 1799 in den Geistlichen Rat ein. Bauer, Rat, S. 283; Weis, Montgelas Bd. 1, S. 83, S. 114, S. 298; ›ders., Montgelas Bd. 2, S. 167; Schüttler, Mitglieder, S. 23; HStK 1802, S. 87.
336
Aichberger rückte mit Entschließung vom 26. April 1803 als Nachfolger des »nach Franken beförderten« Rates der Generallandesdirektion v. Sicherer an dessen Stelle »mit dem statusmäßigen Gehalte« (RegBl. 1803, Sp. 298).
337
Der Exjesuit Johann Michael Steiner (1746 – 1808) wurde 1799 »Schulrath im lateinisch- und deutschen Schulwesen« des Geistlichen Rates. Vgl. Bauer, Rat, S. 285; HStK 1802, S. 87 (zit.).
338
Zu Seinsheim (1751 – 1803) vgl. den Nachruf vom 25. September 1803 in: RegBl. 1803, Sp. 775f.
339
Johann Evangelist Kittreiber begann seine Laufbahn 1775 bei der Regierung Landshut. 1779 wurde er Hofkammerrat und Fiskalrat in München, 1799 Erster Direktor des Geistlichen Rates. Vgl. Bauer, Rat, S. 281; HStK 1802, S. 87; Dienerbuch.
340
Johann Baptist v. Vacchiery, unter Karl Theodor Mitglied des Hofrats und der Geheimen Schul- und Studienkuratel, war 1799 unter der neuen Regierung in den Geistlichen Rat berufen worden. Vgl. Bauer, Rat, S. 284; Gigl, Zentralbehörden, S. 311, S. 447
341
Franz Xaver v. Pettenkofen (1754 – 1815): 1774 Mitglied des Hofrates, 1784 Mitglied des Geistlichen Rates. Vgl. Bauer, Rat, S. 169; HStK 1802, S. 87; Dienerbuch (jeweils mit unterschiedlichen Datierungen).
342
Franz Felix Schober: 1786 Eintritt in die Hofkammer, 1787 Kirchendeputationsfiskalrat, 1795 Fiskalrat und Geistlicher Rat, 1796 Hofkammerrat, 1797 Fiskal beim Geistlichen Rat. Vgl. Bauer, Rat, S. 239; HStK 1802, S. 87; Dienerbuch.
343
Anton Hausmann wirkte seit 1776 als Rechnungskommissär beim Geistlichen Rat, von 1785 bis 1787 bei der Dezimationskommission. 1799 wurde er als Kirchenrechnungs-Aufnahmsrat zugleich Hauptbuchhalter des Geistlichen Rates. Vgl. Bauer, Rat, S. 284; Dienerbuch.
344
Franz Jeremias Utz: 1793 Rechnungskommissär, 1801 Kirchenrechnungs-Aufnahmsrat. Vgl. Bauer, Rat, S. 287; HStK 1802, S. 87.
345
Franz Ignaz Streber (1758 – 1841), 1782 Hofkaplan, 1783 Chorherr des Hofstifts Zu Unserer Lieben Frau, 1792 in den Geistlichen Rat berufen, war seit 1799 zweiter Direktor dieses Kollegiums und der Residenz-Hofkapelle. Nach dem Tod des Direktors der Hofkapelle Leopold Krieger rückte er in dessen Stelle – »mit dem damit verbundenen Gehalte von 700 fl.« – ein (RegBl. 1803, Sp. 946 [kfstl. Entschl. vom 5. November 1803]). 1821 wurde er Weihbischof in München; er trat auch als Numismatiker hervor. Vgl. HStK 1802, S. 15, S. 87; Bauer, Rat, S. 233 f.; Gatz, Bischöfe 1785/1803 bis 1945, S. 745 (Georg Schwaiger); Pfister, Kollegiatstift, S. 427, S. 454.
346
Joseph Klein (1748 – 1822): 1772 Chorvikar beim Kollegiatstift München, 1781 Kooperator an der Frauenpfarrei, 1789 Pfarrer am Hl.-Geistspital. 1791 Eintritt in den Geistlichen Rat. Bauer, Rat, S. 233; HStK 1802, S. 87.
347
Zu Woschitka siehe oben bei Anm. 320.
348
Die aus der Staatsratssitzung hervorgegangene Verordnung vom 6. Oktober 1802 ordnete in »Erwägung, daß die Sekularisation der teutschen Hochstifte eine Veränderung in der Kirchenverfassung von Teutschland nothwendig hervorbringen müsse, und daß der für ganz andere Zeitverhältnisse errichtete geistliche Rath zu Unserem Regierungssysteme nicht mehr passe«, die »Auflösung des geistlichen Rathes« an (RegBl. 1802, Sp. 707 – 718, Zitat Sp. 707; Ergänzungen in der VO vom 16. Dezember 1802, ebd., Sp. 887 – 892). – Die letzte Sitzung des Geistlichen Rates fand am 29. Oktober 1802 statt (Bauer, Rat, S. 290).