BayHStA Staatsrat 5 2 Seiten.
Anwesend: Kf. Max Joseph; Montgelas, Morawitzky, Hertling.
[MA] 1. Kurfürstliche Genehmigung – »mit einigen auf den Protocollen bemerkten Änderungen« – der Anträge und Entschließungen der Staatsratssitzungen vom 22. und 29. Dezember 1802 sowie vom 5. und 12. Januar 1803 nach Vorlage durch Montgelas.
Erteilung des Judenschutzes an David Wolf in Sulzbürg. Zwei abwesende »Schuzjuden« sollen erklären, ob sie den Schutz weiterhin benötigen.
[MJ] 2. Auf einen Bericht der oberpfälzischen Landes Direction wegen dem Judenschutz Gesuche von Sulzburg äüßerte der churfürstliche Justiz Minister Frhr. von Hertling, wie an der auf 30 Juden Famillen festgesezten Zahl zu Sulzbürg eine Stelle erlediget seye, und es von der churfürstlichen höchsten Bestimmung abhange, ob solche dem Wolf David, dem Moses Nathan, oder dem Süsle Nathan für ihre Söhne verliehen werden wolle; hiebey seye noch zu erinneren, daß zwey Juden, so den Schuz zu Sulzbürg genießen, einer in England, und der andere in Regensburg schon längere Zeit sich aufhalten, und folglich von denselben die Erklärung zu erforderen seyn wird, ob sie den erhaltenen Schuz benuzen wollen oder nicht?
Seine Churfürstliche Durchleucht ertheilen den frey gewordenen Schuz zu Sulzbürg dem David Wolf für seinen Sohn gleichen Nahmens, und genehmigen daß von den abweßenden zwey Schuzjuden die angetragene Erklärung erhohlet werde.
Genehmigung der »Entschließungen« durch den Kurfürsten.