BayHStA Staatsrat 10
14 Blätter. Unterschriften des Königs und des Ministers sowie der Geheimen Räte und der Finanzreferendäre. Protokoll: Kobell.
Anwesend:
König Max Joseph.
Staats- und Konferenzminister: Montgelas
Geheime Räte: v. Schenk; Franz v. Krenner.
Finanzreferendäre: Schilcher; Widder.
Schuldentilgungskasse
Schenk hält einen Vortrag über die Errichtung einer Schuldentilgungskasse. Insbesondere geht es darum, der Kasse eine eigene Dotation zuzuweisen. Der Geheime Referendär Utzschneider hat dazu vorgeschlagen, staatliche Schuldscheine im Volumen von 12 Millionen Gulden zu emittieren. Der König steht diesem Vorschlag skeptisch gegenüber, doch macht ihm insbesondere Montgelas klar, daß es kein anderes Mittel gibt, um an liquide Mittel zu kommen. Die Staatsfinanzen befinden sich in einem desaströsen Zustand, die Staatsschulden belaufen sich auf 107 Millionen Gulden. Unter dem Eindruck dieser Mitteilungen genehmigt der König den Verordnungsentwurf. Es sollen maximal 8 Millionen Gulden durch Schuldverschreibungen aufgenommen werden.
{1r} 1. Nach den Befehlen Seiner Majestät des Königs versammelten sich diesen Morgen um 11 Uhr der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Herr Graf von Montgelas, so wie die oben bemerkten königlichen geheimen Räthe und geheimen Finanz Referendärs, in den Zimmern Seiner Majestät des Königs, um einer Berathschlagung beizuwohnen, welche Allerhöchstdieselben über die Arbeiten der Finanz Comité in Beziehung auf das {1v} allerhöchste Reskript vom 22 Juni 1811 wegen der Schulden-Tilgungs-Kaße und der Einführung der neuen Tabaks Regie anzuordnen geruhet690.
Nach Aufruf Seiner Majestät des Königs lasen der geheime Rath und General-Finanz Direktor von Schenk einen schriftlichen Vortrag über den ersten Gegenstand, die Errichtung der Schulden-Tilgungs-Kaße ab, und bemerkten, daß zu Vollziehung des allerhöchsten Reskriptes, welches Seine Majestät der König unterm 22ten Juni dieses Jahrs wegen Errichtung dieser Schulden-Tilgungs-Kaße erlaßen, von dem königlichen geheimen Staats- und Konferenz-Minister Herrn Grafen von Montgelas die bisher unterbrochene Sizungen der Finanz Comité am 29ten Juni wieder eröfnet, und dem geheimen Rathe von Krenner dem jüngeren [d.i. Franz] nebst den geheimen Referendärs von Ut[z]schneider691 und von Schilcher die Zusammenstellung des dermaligen Gesammt-Schuldenstandes des baierischen Staates, so wie die Bearbeitung der Instrukzionen für die neu zu errichtende Schulden-Tilgungs-Kaße, dem geheimen Referendär [Hubert Karl] von Steiner aber der Entwurf des Reskriptes über die Verbeßerung des Malz-Aufschlages und die Vermehrung der Sportel-Taxe und Siegel-Gefällen mit Rüksichtnahme auf das französische Enregistrement nach dem Sinne des {2r} oben angeführten Reskriptes übertragen worden.
Zugleich seie dem geheimen Referendär von Ut[z]schneider der Auftrag geworden, einen zwekmäsigen Plan über die beschloßene Tabaks-Regie zu entwerfen, welche, ohne der Beförderung des Tabaks-Baues, nach den bereits im Reiche bestehenden Tabaks-Fabriken einigen Nachtheil zuzufügen, dem Staate eine angemeßene Vermehrung seiner Einkünfte versichere.
In der Sizung vom 8ten dieses Monats hätten die Mitglieder der Finanz Comité, den[en] obige Arbeiten übertragen gewesen, ihre schriftliche Aufsäze vorgelegt, der Entwurf an die Steuer- und Domainen Section über die Verbeßerung des Malz-Aufschlages seie von der Finanz-Comité als zwekmäsig erkannt, und dem geheimen Staats- und Konferenz-Minister Herrn Grafen von Montgelas zur weiteren Vorlage an Seine Majestät den König übergeben worden.
Die Wichtigkeit der Gegenstände, welche die übrigen Aufsäze umfaßen, habe veranlaßt, dieselbe unter den Mitgliedern der Comite zirkuliren zu laßen, damit sie von jedem desto richtiger geprüft, und die Bemerkungen darüber schriftlich vorgelegt werden könnten.
Der Umlauf dieser Aufsäze habe sich am 16ten dieses Monats geendiget, und das Comité sich sogleich am folgenden Tage {2v} versammelt, um den aufgegebenen Gegenstand ohne Verzug in förmliche definitive Berathung zu ziehen.
Die Resultate dieser Berathung und der eingekommenen schriftlichen Abstimmungen allerunterthänigst vorzulegen, und die Entscheidung Seiner Majestät des Königs hierauf allerunterthänigst zu erholen, seie der Zweck der heutigen von Seiner Majestät dem Könige angeordneten Sizung.
Die Abstimmungen des königlichen geheimen Rathes von Krenner des jüngeren, der geheimen Finanz-Referendärs von Steiner, von Schilcher und von Widder, dann der geheimen Räthe Freiherrn von Weichs und Freiherrn von Asbek führten geheimer Rath von Schenk in dem abgelesenen Vortrage auszugsweise aber umständlich aus, und zeigte, worin dieselbe von dem von Ut[z]schneiderschen Plane, der allein ein zusammenhängendes Ganze bilde, weßwegen auch vorzüglich die Mitglieder des Comité ihre Beurtheilung diesem gewidmet, abweichen, worin die Hauptzüge ihrer Abstimmungen bestehen, und welche Mittel sie vorgeschlagen, um die nun zu bildende Schuldentilgungs Kaße errichten und hinlänglich dotiren zu können, daß sie im Stande seie, die auf sie hingewiesen werdende Zalungen an fundirten Staats-Schulden und Intereßen, an Zalungen auf bestimmte Termine, an die an Frankreich zu leistende Zalungen, an Einlösung {3r} der ausgestellten Kaße-Tratten, und an Rükständen für Besoldungen, Gagen, Pensionen und Lieferungen, welche zusammen für das Etats-Jahr 1811/12 beiläufig auf 18 Millionen angeschlagen worden, zu deken und zu honoriren.
Als Fond dieser neuen Schuldentilgungs Kaße konnten nach der Meinung des von Krenner des jüngeren folgende Dotazionen für das Jahr 1811/12, welches das allerschwierigste seie angewiesen werden, womit auch alle Mitglieder des Comité in der Hauptsache übereinstimmten, und nur in der Summe sich einige Verschiedenheit ergab, geheimer Rath von Krenner der jüngere [d.i. Franz] aber selbst gestand, daß sie in diesenm Dotazions-Posten hoch angesetzt, nämlich
die Malzaufschläge zu 4.600.000 fl.
die Tabaks Regie 1.200.000 fl.
den Erlös aus den Baireuther und Regensburger Domainen
für dieses Jahr 1.500.000 fl.
den Erlös aus der Versilberung einiger Aktiv-Kapitalien 300.000 fl.
Minderung der Rükstände wegen der eingehenden Vorschuß Kaße 600.000 fl.
die Hülfsquellen aus 1.849.000 fl. vorräthiger Staats-Obligazionen 500.000
die einzuführende Consumo Accise 300.000
die bereits statt baar Geld hinterliegende eingelöste Kaße Tratten 300.000 fl.
[Summe:] 9.800.000 fl. [!]
Da die Haupt-Schwierigkeit nun darin liege, das Deficit für das Etats-Jahr {3v} 1811/12 mit 8 oder höchstens 9 Millionen aufzufinden und zu deken, so komme alles darauf an, die Vorschläge des geheimen Finanz Referendärs von Ut[z]schneider sowohl als der übrigen Mitglieder und die Bemerkungen der lezteren über den von Ut[z]schneiderschen Plan, der für 12 Millionen unverzinsliche, in 25 Jahren einzulösende Kaße-Scheine ohne gezwungenen Kurs zu emittiren, anrathe, die aber von allen königlichen Kaßen statt baar Geld angenommen werden sollen, sich aber nicht äußere, wie und in welcher Zeit er diese Kaße-Scheine emittiren wolle, noch auch wie solche wieder eingelöset werden, zu untersuchen und zu prüfen.
Diesen Aeußerungen fügten geheimer Rath von Schenk bei, daß da in den angeführten Abstimmungen die Hauptbedenklichkeiten enthalten, welche gegen den Edicts Entwurf des geheimen Referendär von Ut[z]schneider sich erhoben, und die nachherige Abstimmungen in der Sizung über jeden einzelnen § des Entwurfes mehr die Faßung derselben als das wesentliche, in so ferne es nicht schon berührt war, betroffen, so glaubten Sie ohne weiters zum Vortrage ihrer eigenen Meinung übergehen zu können.
Der Hauptgrund aller Anstände und Zweifel scheine darin zu liegen, daß die Mitglieder des Finanz Comité dadurch, das [!] geheimer Referendär von Ut[z]schneider das Maximum {4r} der zu emittirenden Staats-Schulden-Scheine auf 12 Millionen bestimmte, zu der Voraussezung verleitet worden, daß auch diese ganze Summe und zwar in kurzer Zeit nacheinander emittirt werden solle.
Wäre dieses wirklich der Fall, so müßten sie gestehen, daß sie alle Bedenklichkeiten über eine solche rasche und gewagte Operazion mit allen übrigen Mitgliedern, aus mehreren Gründen, die Sie vorlegen würden theilten, allein zu einer solchen Emißion, wie die befürchtete, seie weder eine Nothwendigkeit noch auch selbst die Möglichkeit vorhanden.
Sie entwikelten die Gründe, warum diese Emißion nicht nothwendig, warum sie nicht möglich, und im Grunde seien und blieben die unverzinsliche Schuldscheine ein Supplement der baaren Fonds und des Kredit-Mittels für die Schuldentilgungs Kaße. Betrachte man diese Schuldscheine als die Hauptgrundlage ihrer Kaße Geschäfte, so habe man davon eine irrige Ansicht, und nach dieser Ansicht wären allerdings die Gefahren, die man davon erwartet, unvermeidlich. Indeßen gehe aus den oben angeführten Abstimmungen der Mitglieder das Comité hervor, daß der von dem geheimen Referendär von Ut[z]schneider vorgelegte Edicts Entwurf einer vorsichtigeren Faßung in diesem Punkte bedürfe, um zu keinen Mißdeutungen Anlaß zu geben.
{4v} Unerinnert dürften Sie aber nicht laßen, daß die Schulden-Tilgungs-Commißion in den ersten Jahren eine sehr schwierige Aufgabe zu lösen, weit mehr als ihre Fonds betragen, zu zalen, und dabei den Zinsenfuß herunter zu bringen habe. Solle sie diesen Forderungen entsprechen, so müße sie von dem Vertrauen der Regierung und der Staats-Gläubiger umgeben sein, sie müße in ihren Operazionen nicht zu sehr beschränkt werden, und ihre Instrukzion dürfe ihr keine Feßeln anlegen, die ihren freien Gang hemmten; blos die strenge Rechnungs Revision nähmen Sie aus, der sich keine verrechnende Stelle, und am allerwenigsten die Schulden-Tilgungs-Kaße entziehen dürfe. Sie nähmen ferner aus, die strenge Aufsicht über die Emißion der unverzinslichen Papiere, damit sich dieselbe immer in den Schranken ihrer wahrscheinlichen Dekung durch die Disconto Kaße halte.
Übrigens müßten Sie noch bemerken, daß Ihnen die Ausstellung der unverzinslichen Schuld-Scheine auf bestimmte Verfalls Termine nicht ganz zwekmäsig scheine. Sie bringe gleich bei der Entstehung derselben eine Verschiedenheit in dem Kurse dieser Papiere hervor, und man werde diejenigen, welche erst in den lezten Jahren verfallen, nie ohne größeren Verlust, als die der ersten Jahre anbringen.
Eben so wenig könnten Sie sich aber {5r} zu einer Ausdehnung der Einlösungs Zeit auf 25 Jahre verstehen. Der geheime Rath von Krenner habe ganz Recht, diesen Zeitraum nach dem jezigen Laufe der Dinge, eine Ewigkeit zu nennen, und der Kredit der Papiere würde durch die Ankündigung einer sich so weit erstrekenden Einlösungs Frist auf der Stelle untergraben werden.
Seine Majestät der König geruheten hierauf die Frage aufzuwerfen, wie bei dieser Dotazion der Schulden Tilgungs Kaße, von der Central-Staats Kaße, die Militär- und übrigen Staats-Ausgaben würden können bestritten werden, und wie die Schuldentilgungs Kaße die parate Mittel erhalten könnte, um die im Anfange gewiß zu allen Staats Kaßen hinströmende Schuld-Scheine einzulösen.
Der königliche geheime Staats- und Konferenz-Minister Herr Graf von Montgelas beantwortete diese von Seiner Majestät dem Könige allergnädigst aufgestellte Frage dadurch, daß in einem weiteren allerunterthänigsten Vortrage Seine Majestät von der Dotazion der Central Staats Kaße würden allerunterthänigst unterrichtet, und Allerhöchstdenenselben die Überzeugung gegeben werden, daß diese Dotazion so reichlich ausfalle, daß die Central Staats Kaße, wenn strenge Ordnung eingehalten, und keine Überschreitung {5v} der gegebenen Etats gestattet würde, auch Ruhe und Friede fortdauere, in dem Stande seie, alle sie treffende Ausgaben mit der größten Pünktlichkeit und Ordnung bezalen zu können, nur behielten Sie sich vor, Seiner Majestät noch einen weiteren Vortrag wegen den Militär Bedürfnißen vorzulegen692, indem noch gegenwärtig bei dem nicht effectiven Stande der Armee, und dem ausgeführt werdenden Beurlaubungs-Sisteme das von Seiner Majestät ausgesprochene Maximum überschritten werde, und bei dem kompletten Stande der Armee nach diesem Maaßstabe eine solche Summe würde erfordert werden, die der baierische Staat nicht zu leisten im Stande.
Man beschäftige sich gegenwärtig bei dem Finanz Ministerio mit Zusammenstellung der hierauf Bezug habenden Resultate, alle vorhandene Protokolle über die deßwegen gemeinschaftlich mit den Militärpersonen unter Vorsiz Seiner Majestät gehaltenen Sizungen seien zusammengebracht, und das Ganze würde Allerhöchstdenenselben ehrerbietigst vorgelegt werden. Allein auch in dieser Branche seie die strengste Oekonomie und Ordnung nöthig, wenn man nicht in einiger Zeit die Schuldentilgungs Kaße, welche bei einem ruhigen und festen Gange sich jedes Jahr verbeßern müße, überwerfen wolle.
Die der Schulden-Tilgungs Kaße nothwendige parate Mittel sich zu {6r} verschaffen, seie Sache der Commißion und vorzüglich des Vorstandes, der ein thätiger, merkantilische Kenntniße besizender Mann seie, und bankalisch operiren müße. Die ersten Summen würden nicht anders als durch Anlehen können beigebracht werden, und deßwegen müße der Vorstand auch Handlungs Verbindungen haben, und diese in dem ersten Augenblike geltend machen. Alles komme auf den Anfang der Operazion an. Drei Monate überstanden, werde diese Schuldentilgungs Kaße, worin gegenwärtig bei dem Mangel aller paraten Mittel noch der einzige Ausweg liege, um nicht den Banquerout erklären zu müßen, sich leichter fortbringen, und alle dem Kredite und der Ehre des Staates nachtheilige Plakereien, die man bis jetzt von einer Woche zur andern, um das ganze zu erhalten, habe anwenden müßen, würden von selbsten aufhören, und der Besoldete sowohl als alle andere Staats Branchen das zwekmäsige einer Anstalt fühlen, welche ihnen die richtige Bezalung deßen verschaffe, was ihnen der Staat ausgesprochen.
Auch liege in der Nothwendigkeit, die nöthige Summe baar zu haben, um die vorzüglich im Anfange zurükströhmende Papiere zu diskontiren, der größte Sporn für die Commißion und den Vorstand, und die Emittirung der Schuldscheine mit aller Vorsicht zu behandeln, denn seine eigene {6v} Ehre und seine Existenz hänge davon ab, daß die Anstalt der Schuldentilgungs Kaße nicht steken bleibe.
Seine Majestät der König forderten den geheimen Rath von Schenk auf, den nach dem erstatteten Vortrag verfaßten Entwurf einer Verordnung über die Errichtung einer Schulden-Tilgungs Commißion in Baiern, ihren Geschäfts Kreis und ihre Formazion abzulesen.
Geheimer Rath von Schenk leistete dieser allerhöchsten Aufforderung die schuldige Folge, und begleitete diese aus 20 §§ bestehende Verordnung mit der Bemerkung, daß dieselbe kurz und blos in strenger Beziehung auf die Fundirung des Geschäftes ohne alle fremde Einmischung gefaßt, auch der Eingang nach der Erinnerung des königlichen geheimen Staats- und Konferenz Ministers Herrn Grafen von Montgelas kürzer und ohne allen Pomb, mit Beziehung auf die wegen dem Schuldentilgungs Fond schon den 18ten Juli [!] 1807 erlaßene Verordnung693 umgearbeitet worden.
Eine besondere Instrukzion für die Schuldentilgungs Commißion selbsten, welche nicht zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmt wäre, müßte das Fehlende ersezen, und den speziellen Gang der Geschäftes-Führung, so weit es nöthig und zwekmäsig, vorschreiben.
{7r} Nachdem Seine Majestät der König diese Verordnung nach allen ihren Unterabtheilungen angehöret und gewürdiget hatten, geruhten Allerhöchstdieselben offen Ihre Meinung gegen alles zu emittirende Papiergeld zu äußern, indem sie die Folgen davon so lebhaft vor Augen hätten, und jede Maaßregel dieser Art von dem Publicum nach dem Vorgange der osterreichschen Banknoten beurtheilet und daher mißtrauisch angesehen würde. Sie fügten dieser Aeußerung bei, daß wenn es ein neueres Mittel gebe, der Verlegenheit des Staates zu steuern, sie solches weit eher als das vorgeschlagene ergriffen wünschten, auch gaben Sie die Idee zur Berathung, ob eine gezwungene Zurücksezung der Tratten auf längere Termine nicht der Staats Kaße einen hinlänglichen respiro gebe, um auf andern Wegen die nöthige Mittel zu Dekung des Defizits zu geben, oder ob nicht, wenn die Emißion der unverzinslichen Schuldscheine das einzige bleibende Mittel seie, die Summe von 12 Millionen, welche das Publikum erschreken würde, gemindert werden könne.
Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Herr Graf von Montgelas und alle Mitglieder der gegenwärtigen Versammlung gestanden unter Beziehung auf ihre schon gegebene schriftliche Abstimmungen frei, daß {7v} sie kein Mittel wüßten, um dem dringenden Bedürfniße des Staates zu steuern. Anlehen seien nach dem Bedürfniße nicht zu finden, und selbst die, so man allenfalls erhalten könnte, seien so theuer, daß sie dem Staate in der Folge eine noch schwerere Last auflegen und demselben im Zusammenwirken der übrigen zu leistenden Zalungen erdrüken würden. Die Maaßregel einer erzwungenen Zurüksezung der Tratten und Zalung auf schon bestimmte Termine, würde dem Staats-Kredite einen so nachtheiligen Stoß beibringen, als man dadurch sich jede Außicht für die Zukunft niederschlage, es auch bedenkliche Folgen haben könnte, solch eine tief in das Privat-Verhältniß eingreifende Maaßregel durch ein Ministerial Reskript festzusezen.
Ob die Summe von 12 Millionen gemindert werden könne, seie eine sehr folgenreiche Frage, indem es bedenklich werden könnte, die Schulden Tilgungs Commißion in ihren Manipulazionen zu beschränken, und einmal von Seiner Majestät dem Könige ausgesprochen, daß weniger als 12 Millionen Kaße-Schuldscheine emittirt werden sollen, Seine Majestät nachher nicht wohl mehr sagen könnten, es sollen wieder so viele Millionen emittirt werden, und ein Maximum dieser auszugebenden Schuldscheine müßte ausgesprochen werden {8r} indem sonst das Mißtrauen des Publikums noch stärker wirken würde.
Glaubten inzwischen Seine Majestät der König, daß die Summe von 12 Millionen Schuld-Scheine zu hart seie, und das Publikum erschreken würde, so wäre vielleicht nach der Erinnerung des geheimen Rath von Krenner nicht so viele Gefahr dabei, dieselbe zu mindern, da die Commißion und der Vorstand ermächtiget werde, verzinsliche Papiere auf bestimmtere und kürzere Zeit zu machen und zu emittiren. Unter 8 Millionen dürfe aber das Maximum der zu emittirenden unverzinslichen Staats-Schuldentilgungs-Papiere nicht herabgesezt werden.
Um aber Seine Majestät von allem zu unterrichten, was auf die gegenwärtig zu entscheidende äußerst wichtige Frage, die auf die Erhaltung des Staates mittelbar wirke, Bezug haben könne, fanden der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Herr Graf von Montgelas sich veranlaßt, ein gedrängtes Bild von der bisherigen Verfahrungs Art rüksichtlich des von Woche zu Woche sich angehäuften Staats-Deficits vorzulegen und zu bemerken, daß diese Art ohne den entschiedendsten Nachtheil und ohne die größte Gefahr für den Staat und seinen Kredit nicht mehr länger fortgesezt, sondern eine Maaßregel, welche es auch seie, wenn sie nur wirke, ergriffen werden müße, um diesen [!] {8v} täglich mehr anwachsenden Übel Schranken zu sezen.
Die neuesten Ereigniße, welche das durch die verschiedene Kriege und Erschütterungen schon hervorgebrachte Staats Deficit in den lezten Zeiten so bedeutend vermehret, seien zu bekannt, als daß es nöthig, dieselbe wieder aufzuführen. Um für die dringenden unverschieblichen Zalungen, und die unentbehrlichsten Bedürfniße die nöthigen Gelder aufzubringen, habe man alle Staats Einnahmen verwenden, und Gelder mit ungeheuern Provisionen und Prozenten auf kurze Zeit aufnehmen müssen, weil ein großes Anlehen ohne die drükendsten Bedingniße nicht zu erhalten gewesen. Die Dekung der laufenden nicht zu beseitigenden Ausgaben allein, hätte zu Berichtigung der Rückstände keine Mittel übrig gelaßen, weil der Einfluß zu Zalung der bestimmten Termine, und zu Einlösung der, um Geld zu erhalten, ausgestellten Tratten kaum hinreichten.
Die Folge hievon seie gewesen, daß die Rükstände täglich sich angehäuft, daß der Zinsfuß auf eine ungeheuere, die Kräfte des Staates und die innere Industrie deßelben lähmende und verzehrende Höhe hinaufgestiegen, denn kein, auch der rechtlichste Privatmann könne das ihme zu seinem Gewerbe, Feldwirthschaft oder auf [!] zu anderer Einrichtung, wenn sie auch noch so nüzlich noch so solid seie, nöthige Geld auftreiben, weil er den Zinsfuß {9r} von 20, 30 auch mehr Prozenten, um welche Jedermann sein Geld umsezen könnte, nicht zu bezalen im Stande, und daß, wenn die Ausgabe einer Woche durch die größte Anstrengung gedekt gewesen, man schon wieder mit der nächsten zu kämpfen gehabt, nicht selten habe das Defizit einer Woche 100.000 fl. und mehr betragen.
Könne eine solche Wirthschaft noch länger fortbestehen, könne ein Staat noch länger so fortdauern, wo der praktische Banquerout bereits vorhanden, und wo man nach jedem augenbliklichen Mittel, seie es auch noch so theuer, greifen müße, um nicht gezwungen zu sein, diesen Banquerout in der nächsten Woche zu erklären.
Dargethan seie es und unwiderlegbar, daß der Staat gegenwärtig kein anderes Mittel habe, als durch ein mit Vorsicht emittirtes Staats Papier seine Einnahme zu vermehren, und durch strenge Abschneidung aller Rükstände, aller Zalungen an in- und ausländische Gläubiger, von den gewöhnlichen Staatsbedürfnißen ein festes, auf Ordnung und Einsicht beruhendes Sistem aufzustellen, um die Schulden Maße nach und nach zu mindern, und das ganze Schuldenwesen nach einer gewißen Reihe von Jahren wieder in den Stand zurükzuführen, der für die Ruhe und Wohlfahrt des Staates nothwendig.
Staats-Papiere nach richtigen {9v} Grundsäzen eingerichtet und ausgegeben, seien von dem Papier-Gelde verschieden, und daß die emittirt werden sollende Staats-Schulden Scheine kein Papier Geld würden hänge ganz von Seiner Majestät dem Könige ab, denn solange Allerhöchstdieselben diesen keinen gezwungenen Kurs gäben, verschwinde die Furcht, daß sie in Papiergeld ausarteten.
Die Verfertigung neuer Kaße Tratten könnten nach ihrem gegenwärtigen Kurs dem Staate keine Aushülfe mehr gewähren, weil sie zu nieder stünden, und so wie man mehrere ausgebe, noch tiefer sinken würden, so wie überhaupt jedes neue verzinsliche Papier der Agiotage zur Beschäftigung dienen und gleiches Schiksal haben würde.
Aus diesen Gründen müßten Sie, so sehr Sie selbsten auch alle Nachtheile, welche mit der Emißion jeden Papieres verbunden, fühlten, sich für den vorgelegten Plan und die Ausgebung unverzinslicher Schuldentilgungs Scheine erklären, da dem Staate nach ihrer lebhaften Überzeugung und nach dem Urtheile aller vernommenen Geschäfts Männer kein anderes Mittel übrig bleibe, und Sie hielten sich versichert, daß wenn die Operazion mit Klugheit, Vorsicht und Festigkeit geleitet werde, sie den Erwartungen, die man {10r} davon habe, entsprechen, und nach dem überstandenen ersten Sturme solid und dauerhaft für das Wohl des Vaterlandes wirken werde, nur komme alles darauf an, an die Spize dieser Anstalt einen Mann zu stellen, der dem was er zu leisten, in jeder Rüksicht gewachsen.
Diese Bemerkungen hätten Sie geglaubt, Seiner Majestät dem Könige allerunterthänigst vorlegen zu müßen, und erwarteten nun, was Allerhöchstdieselben entscheiden würden.
Seine Majestät der König begehrten hierauf zu wißen, wie hoch sich alle ältere und neue Staats-Schulden belaufen, wie viel die Zalungen an Frankreich noch betragen, wie viele Tratten im Umlaufe, und wie hoch die jährlich nöthigen Summen angenommen werden können, sowohl die Zinsen von den schuldigen Kapitalien als die Kapitalien selbst, die eine bestimmte Verfallzeit haben, jedesmal pünktlich zu berichtigen.
Nachdem Seine Majestät der König hierüber von dem geheimen Rathe von Schenk und dem geheimen Referendär von Schilcher unterrichtet waren, daß die gesammte Schuldenmaße des Königreichs, welche auf die Schuldentilgungs Kaße künftig übergehen solle, nach einigen Veränderungen und mit Einschluß aller älteren und unverzinslichen Schulden sich gegenwärtig auf 107 Millionen fl. belaufen, die an Frankreich zu {10v} leistende Zalungen 15.275.338 fl. 5 x betragen.
Die ausgestellte Kaße Tratten sich im vorigen Jahre auf 5.788.466 fl. belaufen, gegenwärtig aber wegen den neu ausgegebenen zwischen 6 bis 7 Millionen stehen könnten, und daß die Dekung der Intereßen und auf bestimmte Verfallzeiten zu bezalenden Kapitalien jährlich 6.600.951 fl. 16 kr. erfordern, und nachdeme der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Herr Graf von Montgelas sich geäußert, daß sehr zu wünschen gewesen, daß man ein richtiges Tableau aller Staats-Schulden wenigstens bis zu einem gewißen Zeitpuncte habe, worauf geheimer Referendär von Schilcher erwiederte, daß solches Tableau genau herzustellen sehr schwer seie, weil sich der Stand der Schulden sehr oft verändere, geruheten Seine Majestät
der König nach Würdigung aller über diesen Gegenstand geschehenen Vorträge und Aueßerungen, dem vorgelegten Entwurfe einer Verordnung über die Errichtung einer Schuldentilgungs-Commißion in Baiern, ihren Geschäftskreis und ihre Formazion mit der Abänderung Ihre allerhöchste Genehmigung zu ertheilen, daß das im § IX auf 12 Millionen angenommene Maximum zu den zu emittirenden unverzinslichen Staats-Schulden-Tilgungs Scheinen auf acht Millionen herabgesezt, und übereinstimmend {11r} mit diesem Beschluße auch der § X geändert werden solle694.
Einführung einer staatlichen Tabaksregie
Schenk berichtet über den Plan, eine staatliche Tabaksregie einzurichten, deren Erträge zur Dotation der Schuldentilgungskasse verwendet werden sollen. Die Verwaltungskosten dieser Behörde können niedrig gehalten werden. Ausländischer Tabak soll mit einem Einfuhrzoll von 100% belegt werden. Eine Erhöhung des Salzpreises kann wegen der damit verbundenen Nachteile (Schmuggel) kein Ersatz für die Einführung einer Tabaksregie sein. Montgelas stellt heraus, daß Einkünfte in Höhe von 1,2 Millionen Gulden zu erwarten sind. Der König genehmigt den Verordnungsentwurf mit einigen Änderungen.
2. Nachdem der königliche geheime Rath und General Finanz Direktor von Schenk von Seiner Majestät dem Könige den Befehl erhalten hatte, seinen zweiten Vortrag wegen Einführung einer Tabaks Regie abzulesen, bemerkten Dieselbe in einem schriftlichen Vortrage, daß nach dem allerhöchsten Reskripte vom 22ten Juni dieses Jahres Allerhöchstdieselben zur Ergänzung der Dotazion des Schuldenwesens in Allerhöchstdero Staaten, wie es bereits in verschiedenen andern geschehen, eine Tabaks Regie eingeführt, und der daraus entspringende reine Ertrag zu dieser Dotazion verwendet werden sollte.
Diesem allerhöchsten Befehle zu Folge habe geheimer Referendär von Ut[z]schneider, welcher über diesen Gegenstand schon zuvor seine Ansichten geäußert, den Auftrag erhalten, einen zwekmäsigen Plan über diese Tabaks Regie zu entwerfen, und dabei den Grundsaz im Auge zu behalten, daß die inländische Tabaks Fabrikazion und der inländische Tabaksbau nicht durch die einzuführende Regie geschwächt, sondern vielmehr befördert werde.
Geheimer Rath von Schenk entwikelten den Vorschlag, welchen geheimer Finanz Referendär von Ut[z]schneider in einem Reskripts Entwurfe der Finanz Comité vorgelegt, und welche verschiedene {12v} allgemeine Bedenklichkeiten der geheime Referendär von Steiner der Einführung dieser Tabaks Regie in einem schriftlichen Voto entgegen gestellt.
Die Hauptzüge der einzuführenden Tabaks Regie wurden ebenfalls von dem geheimen Rathe von Schenk vorgelegt, und diesen beigefügt, daß diese Einrichtung viel beschwerliches habe, allein sie komme hierin den Tabaks Regien der übrigen Staaten bei weitem nicht bei, wo Obsignazionen, Visitazionen, Plombirungen, schwere Geld- und Zuchthauß-Strafen sich fast auf allen Seiten der Tabaks Regie Verordnungen wiederholten. Auch seie die Verwaltung nicht kostspielig eingerichtet. Die Central-Stelle werde aus der General-Zoll und Maut-Direkzion gebildet, und nur eine geringe Anzahl eigener, blos zur Regie gehöriger Individuen dabei angestellt. Zur Durchführung der Tabaks Regie Geschäfte in den Kreisen und an den Grenzen bediene sich die Direkzion ihres Hall- Zoll- und Maut-Personales sodann der Oberaufschlag Aemter und der Unteraufschläger. Die Papierkosten würden aus einem Prozent von den Verkäufen der ausländischen Tabaks Blätter, und aus 5 Prozent von dem ganzen Betrage der Regie-Einnahmen bestritten, wozu noch der Ertrag aus den Konfiskazions und Defraudazions695 {13r} Strafen und aus dem Erlöse inländischer Musterblätter komme. Die Kösten der Verwaltung seien also äußerst mäsig, und das Personal dazu seie bereits größten Theils angestellt.
Übrigens seie die gegenwärtige Verordnung über die Tabaks Regie vor der Hand blos als eine Skizze zu betrachten, welche blos zur Absicht habe, der Anstalt ihre erste Bewegung zu geben. Die darin angekündigte Instrukzion für das Maut- und Aufschlags Personale, das sich mit der Manipulazion der Regie zu befaßen habe, werde den Gang des Geschäftes in seinen einzelnen Theilen näher entwikeln. Auch werde die Zeit noch manches aufdeken, was in der Regie verbeßert werden könnte. Der Straf Codex werde mit gedachter Instrukzion erscheinen.
So wie die Verordnung vorliege, gehöre sie zu den mildesten, die über die Tabaks Regien erschienen, und wenn die Einfuhr des im Auslande fabrizirten Tabaks stark, nämlich mit 100 Prozent belegt sei, so dürfe man den Zwek, der hiebei zum Grunde liege, nicht vergeßen. Blos dadurch könnten die schon bestehenden inländischen Tabaks-Fabriken Reiz genug erhalten, ihre Fabrikazion zu vermehren, der Tabaks Pflanzer seine Pflanzungen auszudehnen und der Spekulant neue Fabriken zu errichten. Überdieß seie der schwer impostirte696 ausländische Tabak kein Gegenstand des Genußes {13v} für den gemeinen Mann, welcher sich mit dem geringeren inländischen begnüge. Der reichere Konsument, der den ausländischen Tabak vorziehe, seie ohnehin im Stande, die stärkere Belegung dieses seines Luxus zu bezalen.
Man habe auch bei dem Finanz Comité die Frage in Untersuchung genommen, ob nicht durch Erhöhung der Salzpreiße ein Surrogat für die Tabaks Regie hergestellt werden könnte. Allein der geheime Referendär von Ut[z]schneider als Generaladministrator der Salinen697 habe bemerkt, daß in den entfernteren Theilen des Königreichs der Salzpreiß durch die dazu kommende Fracht schon so hoch stehe, daß er keine Erhöhung gestatte, und was die ältere näher bei den Salinen liegenden Theile des Königreichs betreffe, worin der Salzpreiß niedriger stehe, so habe man zu erwägen, daß daß die dortigen Gebürgs-Gegenden sich größten Theils von der Viehzucht nährten, wozu viel Salz erfordert werde, und daß sowohl aus diesem Grunde als wegen der geringen Wohlhabenheit der Einwohner eine Erhöhung des Salzpreißes für sie äußerst drükend sein würde. Wollte man aber aus Schonung für diese Gegenden das Salz darin für einen niedrigeren Preiß absezen, so werde sich hierdurch ein Salz-Schleichhandel in den nahe liegenden oberen Theilen des Königreichs eröfnen, dem nicht wohl gesteuert {14r} werden könnte. Überhaupt dürfe man nicht vergeßen, daß schon jetzt das oesterreichsche Salz, welches wegen des Papiergeldes viel wohlfeiler als das baierische erkauft werden könne, häufig in das Königreich eingeschwärzt698 werde. Bei einer Erhöhung des Salzpreißes und bei der Beschaffenheit der dermaligen, dem Schleichhandel so günstigen Grenze gegen Oesterreich, werde derselbe gar nicht mehr als durch einen zahlreichen höchst kostspieligen Kordon abzuhalten sein. Eben diese Rüksicht auf den Schleichhandel werde in Franken wegen des sächsischen Salzes erfordert, wohin sich daßelbe einzudringen suche, und blos durch gleiche Preiß Verhältniße könne es mit Sicherheit von den Grenzen zurükgedrängt werden. Man seze sich demnach der Gefahr aus, wenn man durch einen höheren Salzpreiß einige Hundert Taußend Gulden gewinnen wolle, das doppelte theils durch Verminderung der Konsumzion theils durch die Kosten der gegen den Schleichhandel zu treffenden Anstalten zu verlieren.
Als dieser Vortrag beendiget war, äußerten der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Herr Graf von Montgelas, daß durch diesen Vortrag und die noch abzulesende Verordnung der von Seiner Majestät dem {14v} Könige genehmigte Grundsaz zu Einführung einer Tabaks Regie ausgeführt werde; sie seie gelinder ausgefallen als keine derjenigen, welche in Frankreich, Italien, Oesterreich und Würtemberg bestehe, allein dabei noch hart genug, weil in diesem Fache der Betrug leicht seie, und folglich die Vorsichts Maaßregeln nicht genau und streng genug sein könnten. Die Natur des Gegenstandes bringe dieses mit sich, und laße sich nicht vermeiden. Die Regie seie möglichst wohlfeil, und komme höchstens auf 5½ Prozent.
Die Belegung des Tabaks oder eine andere Gattung von Auflage wäre allerdings vorzuziehen gewesen, allein der Tabaks Aufschlag wäre, wie es schon früher erinnert worden, und in dem gegenwärtigen Vortrage umständlich erläutert werde, nicht ergiebig genug gewesen, und da unter allen belegbaren Gegenständen im Königreiche die directen Auflagen keine Vermehrung mehr leiden, besonders wenn man bedenke, wie hoch die Kriegs Anlagen und übrigen Konkurrenzen schon stünden, auch eine Höherung des Salzpreißes mit vielen Inkonsequenzen verbunden, welche der abgelesene Vortrag entwikelt, der Malzaufschlag das Maximum erreicht habe, wozu könne man also seine Zuflucht nehmen, um das von dieser Tabaks Regie angesezte Erträgniß von 1.200.000 fl. zu erhalten, das der Schuldentilgungs Fond so dringend bedürfe, alle übrige disponible Mittel nehme der Kurrent Dienst der Staatskaße ohnehin in Anspruch.
{15r} Glaubten aber die übrigen gegenwärtigen Geschäftsmänner des Finanz Departements einen andern Ausweg vorschlagen zu können, der diese Einnahme abwerfe, so würden Sie der erste sein, der für Verwerfung dieser gehäßigen Maaßregel stimme, welche blos durch die eiserne Nothwendigkeit gedrungen in Vorschlag gebracht worden.
Da keiner der gegenwärtigen geheimen Räthe und geheimen Finanz Referendäre einen andern Vorschlag anzugeben wußte, der der Schuldentilgungs Kaße eine Einnahme von jährlichen 1.200.000 fl. verschaffe, so ließen Seine Majestät der König die Hauptbestimmungen der zu erlaßenden Verordnung durch den geheimen Rath von Schenk ablesen, und geruheten, von der Nothwendigkeit bestimmt, Ordnung in das Finanzwesen des Staates zu bringen
die Grundsäze dieser Verordnung über die Tabaks-Regie im Königreiche, ihre Form und ihren Geschäftskreis allergnädigst zu genehmigen, zugleich aber zu befehlen, daß dieselbe kürzer gefaßt, und alles was rüksichtlich der Manipulation und des Details dieser Anstalt in der Verordnung enthalten, auszulaßen, und in die wegen dieser Tabaks Regie zu erlaßende Instrukzion verwiesen werden solle699.
Der König bestätigt die im Protokoll enthaltenen „Entschließungen“, die mit seinen in der Staatskonferenz getroffenenen „Beschlüssen“ vollkommen übereinstimmen (22. August 1811).
Anmerkungen
Zum finanzpolitischen Kontext des Jahres 1811 vgl. Ullmann, Staatsschulden, S. 194. Die finanzpolitischen Reformen dieses Jahres zielten zum einen darauf, den laufenden Kassendienst streng vom Schuldendienst zu trennen; die gesamte Schuldenmasse sollte unter die Verwaltung einer Staatschuldentilgungskommission gestellt werden. Zum anderen sollten die Einnahmen erhöht werden, um Zentralstaatskasse und Schuldentilgungskommission die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten zu ermöglichen. Ferner Seydel, Staatsrecht Bd. 1, S. 261f.; Wolf, Erste Schritte, S. 106f.
Falsche Datierung; gemeint ist: VO betr. die „Gleichheit der Abgaben, Steuer-Rektifikation, und Aufhebung der besonderen landschaftlichen Steuer-Kassen“ vom 8. Juni 1807, RegBl. 1807, Sp. 969-982, hier Sp. 976: In jeder Provinz des Königreichs soll „ein eigener, von der ordinären Staats-Kasse abgesonderter Schuldentilgungsfond, nebst einer eigenen Schuldentilgungs-Kommission, errichtet, und die Einsicht in das gesamte Schuldenwesen des Königreichs einer eigenen Zentralschulden-Etats-Kommission anvertrauet werden“.
Publikation: VO betr. die „Errichtung einer Schuldentilgungs-Kommission in Baiern, ihren Geschäfts-Kreis, und ihre Formation“ vom 20. August 1811, RegBl. 1811, Sp. 1063-1072. Von der Emission von Schuldscheinen war in der publizierten Verordnung, die im Gegensatz zum Entwurf nur 15 Paragraphen enthält, nicht mehr die Rede.
Utzschneider wurde im Februar 1807 zum Generaladministrator der Salinen bestellt. VO betr. die „Errichtung einer General-Administration der Salinen“ vom 13. Februar 1807, RegBl. 1807, Sp. 300-303.
VO betr. die „Tabacks-Regie im Königreiche, ihre administrative Form und ihren Geschäfts-Kreis“ vom 20. August 1811, RegBl. 1811, Sp. 1049-1063. Änderungen, Modifikationen und Präzisierungen in der VO betr. die „Einführung der Tabacks-Regie vom 20. August laufenden Jahrs“ vom 14. Oktober 1811, ebd., Sp. 1603-1613. Das Personal der Tabakverwaltung wird aufgelistet ebd., Sp. 1075f. Zur bis 1819 bestehenden Tabakregie vgl. Seydel, Staatsrecht Bd. 1, S. 290f. Allgemein: Krünitz, Encyclopädie Bd. 179, Sp. 277 s.v. Tabaksverwaltung.