BayHStA Staatsrat 381, Nr. 40 23 beschriebene Seiten. Unterschriften der Minister Montgelas, Morawitzky, Hertling. Datum der Genehmigung durch den Kfst. (mit kurzem Nachtrag Kobells): 4. Januar 1802; ein weiterer Nachtrag mit Genehmigung von TOP 16) vom 8. Januar 1802.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

1. Vortrag Zentner: Der Kriegs-Ökonomierat wird beauftragt, die Forderungen des Ober-Landesmarschkommissars Adrian von Riedl an Reisegeldern und Diäten auszugleichen. An die Kriegsdeputation ergeht Weisung, 25.000 fl. vom russischen Hof angewiesener Mittel zum Ersatz von Verpflegungskosten, die beim Durchzug russischer Truppen durch Bayern [Ende 1799] angefallen waren, auszubezahlen490.

2. Vortrag Krenner jun.: Auf das Gesuch des Magistrats von Lauingen hin, die Vorschußzahlungen auf die Kontributionslasten abzurechnen, wird die Kriegskommission in Neuburg beauftragt, einen Überblick über die in den Ämtern Höchstädt, Lauingen und Gundelfingen (alle Krs. Dillingen) nach der Verordnung vom 3. Dezember 1801 erhobenen Vorschußsummen zusammenzustellen. Mit der Verordnung der Neuburger Landschaft solle verhandelt werden, ob die von ihr zugesagte Anleihe von 50.000 fl. zur Dotierung der allgemeinen Requisitionskasse in Neuburg verwendet werden könne, was die Rückzahlung der Vorschußleistungen enorm beschleunigen und erleichtern würde.

3. Vortrag Krenner jun.: Auszahlung einer weiteren Entschädigung von 57 fl. an die Weinwirtin Stürzer in München für die Einquartierung des Gefolges von General Decaen491.

4. Vortrag Krenner jun.: Der von der Deutschordenskommende Donauwörth eingereichte Protest wegen Erhebung des Kriegskosten-Vorschusses in Mörslingen (Krs. Dillingen), Asbach und Nordheim (beide Krs. Donau-Ries) wird zurückgewiesen492.

5. Vortrag Krenner jun.: Der Bericht der Kriegsdeputation über die Verschuldung der Münchner Stadtkammer beim Lieferanten Josuel Westheimer wird an das Militär-Departement weitergeleitet.

6. Vortrag Krenner jun.: Im Fall des Weinwirts Ströbl von Neuburg, der Rechnungen für Weinlieferungen an französische Offiziere manipuliert hatte, hatte der Staatsrat einen Abzug von 7.000 fl. an erstattungsfähigen Kosten festgesetzt. Eine Minderung dieses Abzugs komme in keinem Fall in Betracht493.

7. Vortrag Krenner jun.: Von der Kriegsdeputation sei ein Gutachten zu erstellen, welche Summe den zur Arbeit bei den Kriegs- und Einquartierungskommissionen herangezogenen Beamten als einmalige Gratifikationszahlung festgesetzt werden könnte. Bis zu einem entsprechenden Generalerlaß seien alle Einzelentscheidungen zurückzustellen.

8. Vortrag Krenner jun.: Festsetzung einer Gratifikation von 75 fl. für Franz Joseph Kettner, Sekretär bei der Landesdirektion Neuburg, als Belohnung für seine in Kriegszeiten geleisteten Dienste in der Kanzlei der Neuburger Kriegsdeputation494.

9. Vortrag Krenner jun.: Bewilligung einer Entschädigungszahlung von 272 fl. 49 kr. an Ignaz Mannhard in Ingolstadt für zunächst vom österreichischen Armeekommando requirierte, dann aber zur Errichtung von Backöfen und Magazinen pfalzbayerischer Truppen verwendete Baumaterialien.

10. Vortrag Stichaner: Die Überstellung von Akten aus der Geheimen Registratur, die die Lebensmittelversorgung der österreichischen Truppen betreffen, an die Kriegsdeputation wird genehmigt.

11. Vortrag Schenk: Aufnahme von Verhandlungen mit der fürstbischöflichen Regierung zu Freising wegen Setzung jener Steine, die die Basislinie für die Vermessungsarbeiten des Topographischen Büros markierten, und wegen Entschädigung der betroffenen Eigentümer.

12. Vortrag Stichaner: Der geplanten Erweiterung des »Eisenmannsgaßl« in München zur Schaffung einer bequemeren Verbindung von der Neuhauserstraße zum »Kreuz« stehe nur noch das »Küchelbäckerhaus« im Wege495. Der Wert des Hauses solle geschätzt werden und dem Besitzer eine entsprechende Summe (ca. 13.000 fl. seien angemessen und finanzierbar) als Kaufpreis angeboten werden. Außerdem solle er seine Gewerbegerechtigkeit behalten dürfen.

13. Vortrag Zentner: An den Geheimen Rat des Herzogtums Berg ergeht die Anweisung, nicht weiter in dem vor dem Hofrat verhandelten Rechtsstreit der Gemeinden Laupendahl, Hasselbeck und Isenbügel (alle Krs. Düsseldorf-Mettmann) wegen Erlegung von Fährgeldern auf der Ruhr zu intervenieren.

14. Vortrag Branca: Vermittlung einer Unterstützungszahlung für Joseph Kranzmayer, der den Beruf eines Schriftstechers erlernen wolle.

15. Vortrag Schenk: Da die bayerische Salzhandels-Gesellschaft den ihr angebotenen Kontrakt über die Abwicklung des Salzhandels in den kommenden fünf Jahren496 nicht angenommen habe, betrachte das Ministerium die Gesellschaft als liquidiert und werde einen baldigen Termin zur Erstellung einer Schlußbilanz ansetzen.

16. Fragen der Besoldung der Staatsbeamten

Beim Kanzleipersonal sollten ab Anfang 1802 wieder höhere Abzüge vom Gehalt (in Kriegszeiten war statt eines Drittels nur ein Sechstel der Bezüge abgezogen worden) einbehalten werden, ebenso bei den quieszierten Staatsdienern. Von Pensionszahlungen hingegen sollten bis zum Inkrafttreten eines allgemeinen Reglements keine Abzüge vorgenommen werden. Grundsätzlich empfiehlt der vortragende Referent, Stichaner, im Hinblick auf die »Besoldung der öfentlichen Staatsbeamten« eine regelmäßige und pünktliche Auszahlung der Gehälter. Vorabzüge zugunsten eventueller Gläubiger sollten nicht Sache des Dienstherrn sein.

{10r} 16. Über die verschiedene berichtliche Anträge und Anfragen des churfürstlichen Hofraths:

1) daß die Verfügung, wodurch wegen den kriegerischen Zeitumständen die Besoldungs-Abzüge bei dem Kanzleipersonale von dem 3. auf den 6. Theil herabgesetzet worden, wieder zurück genommen werden möge, weil die Zeiten sich nun geändert, und den Creditoren sonst zu grosser Nachtheil zugehen würde.

2) wie es mit dem Besoldungs-Abzug bei ienen Gehältern der Quiescenten beobachtet werden solle, welche mehr als die sonst statusmäsig gewesene kleinere {10v} und weniger als die grössere Besoldungen betragen, da nach einer vordern Entschließung bestimmt worden, daß die kleineren und grösseren Besoldungen bei den in die Ruhe versetzten Individuen dem Abzuge unterworfen bleiben?

3) ob die Abzüge, welche vor der Quiescenz eines churfürstlichen Dieners schon gerichtlich erkannt waren, auch nach der Quiescenz fortwehren, oder ob solche auch in die Eigenschaften von Pensionen übertretten.

4) wie weit die Pensionen ohne Unterschied für abzugsfrey zu nehmen seyen?

äuserte Herr Geheimer Justiz-Referendär von Stichaner in einem schriftlichen Vortrage, den er ablas, die Meinungen des Geheimen Ministerial Justizdepartements wie folget:

ad 1) Dieser Antrag könne keinem Widerspruch unterliegen, und die vorige gesetzliche Ordnung [solle] mit dem Anfange des Jahres 1802 wieder eintretten.

ad 2) Hätte churfürstlicher Hofrath sich diese Frage durch einen Vernunftschluß selbst beantworten können, daß bei solchen Stellen, wo grössere und kleinere Besoldungen bestanden haben, die Gehälter, die mehr als die kleinere Besoldung betragen, wenigstens eben so wie letztere zu beurtheilen seyen.

{11r} ad 3) Habe das Ministerial Justizdepartement über die Gründe des churfürstlichen Hofraths für Fortdauer des Abzuges und die von einzelnen Mitgliedern des Departements angegebene Gegengründe, daß nämlich durch die erlassene Verordnung diese Gehälter ihre ganze Natur und Eigenschaft verändert, jene der Besoldungen verlohren und die der Pensionen angenommen hätten, sohin der vorhin gerichtlich erkannte Abzug von sich selbst aufhöre und hier von dem Zurückwirken eines Gesetzes keine Frage seye, sich in seinen Meinungen nicht habe vereinigen können und diese Frage dem weiteren Ermessen des Staatsrathes unterlege.

Herr von Stichaner erinnerte hiebei, wie er der Meinung des churfürstlichen Hofraths gewesen, daß die vor der Quiescenz schon gerichtlich erkannte Abzüge auch nach der Quiescenz fortdauern müßten.

Ad 4) Wäre die Entscheidung dieser Anfrage dem Churfürstlichen Geheimen Ministerial Finanzdepartement zu überlassen, da von demselben über die Pensions-Regulirungen überhaupt nähere Vorschläge abgegeben werden. Unterdessen wäre aber churfürstlicher Hofrathe zu rescribiren, daß es bei der Befreiung der Pensionen von dem Abzuge ohne Unterschied der Summe bis {11v} auf Weiteres sein Verbleiben habe.

Referent fügte diesen Anträgen noch den Wunsch bei, daß Seine Churfürstliche Durchlaucht der Einrichtung in den kaiserlichen Staaten nachahmen, die Besoldungen der öfentlichen Staatsbeamten angemessen reguliren, zu ieder Verfallzeit richtig bezahlen lassen und dann niemal einen Abzug zu Gunsten der Creditoren gestatten möchten, welch letzteres aber ohne die beiden vorausgesetzten Bedingnisse niemal stattfinden könnte.

Nach hierüber gehaltener Umfrage genehmigte der Staatsrath die Anträge des Ministerial Justizdepartements 1) und 2), ad 3) aber tratt er der Meinung des churfürstlichen Hofraths und des Geheimen Justiz-Referendärs von Stichaner dahin bei, daß der vor der Quiescenz eines churfürstlichen Dieners richterlich erkannte Abzug auch nach der Quiescenz noch fortwirken solle.

Ad 4) beschloß der Staatsrath, diesen Gegenstand durch gemeinschaftliches Benehmen mit dem Ministerial Justiz- und Finanzdepartement noch näher bearbeiten und in Verbindung mit dem neuen Pensions-Reglement {12r} vortragen, dem churfürstlichen Hofrath aber inzwischen rescribiren zu lassen, daß wegen diesem Gegenstand die höchste Entschließung folgen werde497.

17. Vortrag Stichaner: Auf Antrag des Hofrats solle die im geltenden Strafgesetzbuch vorgeschriebene Beiziehung des Oberstjägermeisteramts zu allen Prozessen des Hofrats »in Wildschützensachen« aufgehoben werden, um Zeit zu sparen. Der Staatsrat verfügt zusätzlich, daß dem Oberstjägermeisteramt [das eine Hofstelle war] nach Prozeßentscheidungen des Hofrats in den entsprechenden Fällen nur eine Abschrift des Urteils zuzustellen und keine Einspruchsmöglichkeit einzuräumen sei. Außerdem sollten die Förster und Überreiter nicht mehr automatisch bei Verhandlungen vor Gericht zugezogen werden.

Kurfürstliche Entschließung dazu 4. Januar 1802: Das Justizministerium erhält den Auftrag, eine neue Verordnung gegen das Wildschützenwesen, mit nach Schwere des Vergehens deutlich differenzierten Strafen, auszuarbeiten.

Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten zur Genehmigung.

Anmerkungen

490
Siehe Bezzel, Geschichte, Bd. 5, S. 537-539.
491
Vgl. die Protokolle des Staatsrats vom 9. September 1801, TOP 9), und vom 16. September 1801, TOP 2).
492
Vgl. Protokoll des Staatsrats vom 22. Juli 1801, TOP 7).
493
Vgl. Protokoll des Staatsrats vom 2. Dezember 1801, TOP 9).
494
Vgl. Protokoll des Staatsrats vom 2. Dezember 1801, TOP 7).
495
Die heutige Eisenmannstraße verband und verbindet in München die Neuhauserstraße Richtung Süden mit dem »Kreuz«, der Kreuzung Josephspital-/Brunnstraße und Damenstift-/Kreuzstraße (Stahleder, Haus- und Straßennamen, S. 94). Das »Küchelbäckerhaus« war das Eckhaus Eisenmannstraße 1 (zur Neuhauserstraße); es ragte aus der um 1800 wenig geschlossenen Häuserflucht an der Ostseite der Eisenmannstraße am weitesten in den Straßenraum hinein. Das Haus war seit langem verbunden mit einer Küchelbäckers-Gerechtigkeit; sie wurde 1801 ausgeübt von Veit Walch, der das Haus im August 1802 an den Inhaber des Nachbaranwesens Eisenmannstraße 2, den Schlossermeister Michael Pachmann, verkaufte (Häuserbuch München, Bd. 3, S. 71f.). Nach der Notiz eines Zeitgenossen wurden die Häuser an der Ostseite der Eisenmannstraße nach 1805 auf eine einheitliche Fluchtlinie gebracht (Stimmelmayr, München, S. 72).
496
Vgl. Protokoll des Staatsrats vom 11. November 1801, TOP 1).
497
Die Zustimmung des Kurfürsten zu diesem Punkt, der in der Staatskonferenz vom 4. Januar nicht mehr vorgetragen werden konnte, erfolgte laut Schlußvermerk auf dem Protokoll erst in der darauffolgenden Staatskonferenz vom 8. Januar 1802.