BayHStA Staatsrat 1, Nr. 10 9 Seiten.
Anwesend: Kf. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling. Protokoll: Kobell.
[MF] 1. Zahlungen von jährlich 4.000 fl. aus der Mannheimer Generalkasse zum Unterhalt der Hofkapelle der Kurfürstin in München.
2. Festlegung der Besoldung des Leibarztes Besnar auf jährlich 3.000 fl. zuzüglich Naturalienbezügen.
3. Strategien zur Umsetzung der von Karl Theodor überkommenen Wiener Staatspapiere in Höhe von 597.508 fl. in Bargeld.
4. Aufgabe früherer Pläne, die ertragreichen böhmischen Herrschaften des Kurfürsten zu verkaufen, da nach erfolgter Reorganisation der Ertrag für die Kabinettskasse »ansehnlich« sei.
5. Verbescheidung von Anfragen des Oberstjägermeisteramts wegen Fortführung des Hirschgartens und der Fasanerien in Nymphenburg und Schleißheim.
[MA] 6. Zahlung für 1797 noch ausstehende Beiträge zum kurrheinischen Kreis.
7. Wegfall jener zusätzlichen Remuneration für den Sekretär Prosch, die er wegen Besorgung der Korrespondenz in französischer und italienischer Sprache bezogen hatte.
8. Die Fortzahlung der bisherigen Bezüge für Legationsrat Krenner sen. bis zum regelmäßigen, quartalsweisen Eingang seiner neuen Besoldung wird unter Hinweis auf den möglichen Charakter als Präzedenzfall abgelehnt.
9. Apanage von Herzog Wilhelm in Bayern
Provisorische Festsetzung einer Apanage von 72.000 fl. jährlich für Herzog Wilhelm in Baiern, die künftig in das Postulat bei der Landschaft einzuschließen sei.
9. In einem abgeleßenen Vortrag wegen der zu bestimmenden Appanage für des Herrn Herzogs Wilhelm in Baiern Durchleucht wurde sowohl der Ursprung dieser Linie als derselben Verhältnüße in Rücksicht auf die übrige Linien des Hauses auseinander gesezet, dann gezeiget, welche Verbindungen rücksichtlich dieser Appanage von dem verlebten Herrn Herzogen Carl in Zweybrücken Durchleucht mit belobtem Herrn Herzogen Wilhelm durch {4r} den zu Erlangen im Jahre 1783 abgeschloßenen Vertrag, der ebenfalls abgeleßen wurde, und der nachgefolgten Declaration de dato Carlsberg den 27ten März 1784 verabredet und eingegangen worden, welches auch Seine izt regierende Churfürstliche Durchleucht durch dero Beytritt bestättiget, sohin der Antrag gestellet, die zur Appanage verabredete Summe nach den gegenwärtigen Verhältnüßen in das Postulat an die allhiesige Landschafft einschließen und mit möglichstem Eifer betreiben zu laßen, da die abgeschloßene Verbindung zu erfüllen, dermahl zur Ohnmöglichkeit geworden, übrigens aber die Verbindlichkeit der Acte vom 27. März 1784 durch eine auszustellende neue Acte anzuerkennen und sich verbindlich zu machen, solche vollziehen zu laßen, wenn die pfalzbaierische Erbstaaten, seye es durch vollkommene Réstitution des Verlohrnen oder durch erhaltende Entschädigungen, wieder in den Stand kommen, worin sie sich im Jahre 1784 befunden, und deswegen nach hergestelltem Frieden über die Festsetzung der Appanage und derselben Anweisung weiter und bestimmter zu unterhandlen, das Geheime Finanz Departement aber zu beauftragen, die vereinbahrte Appanage-Summe in das Postulat an die Landschafft einzuschließen.
Für die provisorisch zu bestimmende Appanage des Herrn Herzogs Wilhelm in Baiern Durchleucht solle bey allhiesiger Landschafft die Summe von 72.000 fl. jährlich von dem Regierungs-Antritt Seiner izt regierenden Churfürstlichen Durchleucht an postuliret werden. Übrigens ist die Ausfertigung einer Acte nach dem 2. § des Antrags gnädigst genehmiget.
10. Pfälzische Religionsdeklaration
[MGeistl] Vorschläge des reformierten Pfarrklerus der Pfalz zur Änderung der Religionsdeklaration [vom 9. Mai 1799] werden abgewiesen.
10. Nach einem erstatteten Vortrag wegen den von verschiedenen reformirten Pfarrer und Inspectoren in der Rheinpfalz gemachten Vorschlägen und geäüserten Wünschen, um deren Einverleibung in die neue Religions Declaration sie bitten,
sollen diese Vorschläge beruhen.
11. Güterveräußerung der Abtei Altenberg (Berg) genehmigt.
12. Besetzung von drei Pfarrstellen im Herzogtum Neuburg.
13. Ablehnung der dem Kurfürsten angetragenen Ehrenstelle als Präfekt der Corpus-Christi-Bruderschaft in Amberg.
[MJ] 14. Die Reiseerlaubnis für den Mannheimer Hofastronomen Barry wird widerrufen.
15. Erteilung, teils zeitlich begrenzter, Aufenthaltsbewilligungen für französische Emigranten.
16. Inkompatibilität von Spitzenstellungen in der landesherrlichen Justizverwaltung mit landschaftlichen Ämtern
Resignation der neu ernannten Präsidenten von Revisorium, Hofrat und Regierung Burghausen von ihren bisherigen Stellen und von ihren landschaftlichen Ämtern. Ausnahmen von dieser Inkompatibilitätsregelung (Hofratspräsident Graf Törring-Gronsfeld hatte entsprechend angesucht) werden nicht zugelassen.
16. Wurden die von den Praesidenten des Revisorii, Hofraths und Regierung Burghaußen wegen Abtrettung der churfürstlichen oder landschafftlichen Stellen abgegebene Erklärungen vorgeleget, und Seiner Churfürstlichen Durchleucht eröffnet, daß Freiherr von Schmid, Graff von Sandizel und Graff von Berchem ihre Stellen zu Füßen legten, lezterer jedoch bitte, seinem Sohne, dem churfürstlichen Rentmeister, diese Stelle in Burghaußen zu übertragen, und ihme sein Vicedomsgehalt lebenslänglich zu belaßen, der Hofraths Praesident Graff von Törring Gronsfeld aber um fernere Beybehaltung dieser Stelle aus angeführten Ursachen ansuche, weswegen der höchsten Entschliesung überlaßen wird, ob wegen diesem lezten eine Ausnahme gemacht werden wolle.
Ohne für einen deren Praesidenten eine Ausnahme zu machen, hat es bey der vorigen Entschließung, wornach die Vereinigung dieser beyden Stellen nicht mehr bestehen könne, sein Verbleiben, und ist hiernach die endliche Entschließung des Graffen von Törring zu erhohlen.
17. Anforderung von Vorschlägen für die Besetzung der Stadtdirektors-Stelle in Heidelberg.
18. Neuerliche Prüfung der Lehensanwartschaften des Grafen v. Leiningen durch die Allodial-Kommission angeordnet.
19. Aufbesserung der Ruhebezüge des vormaligen Geheimen Referendärs Freiherr v. Degen.
20. Abweisung der Gehaltsforderungen der beiden Geheimen Sekretäre Hausmann und Kleinheinz.
21. Das Ansuchen des Revisionsrats Maximilian Freiherr v. Leiden um die Vizepräsidenten-Stelle am Hofrat wird abgewiesen.