BayHStA Staatsrat 5 3 Seiten.
Anwesend: Kf. Max Joseph; Montgelas, Morawitzky, Hertling.
{1r} [MA] 1. Kurfürstliche Genehmigung der Anträge und Entschließungen der Staatsratssitzungen vom 15. Juni, 22. Juni und 6. Juli 1803 nach Vorlage durch Montgelas »mit einigen, auf den Protocollen bemerkten Änderungen und Zusäzen«.
Territorialpolitik in Franken
Ratifikation des Haupt- und Landesvertrages zwischen Bayern und Preußen vom 30. Juni 1803 über die wechselseitige Abgrenzung von Rechten in Franken.
2. Der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Frhr. von Montgelas erstattete über den Erfolg der, mit dem königlich preusischen Staats-, Kriegs- und Cabinets Minister Frhr. von Hardenberg wegen dem zu schließenden Haupt Landesvergleich705 in Anspach gepflogenen Unterhand{1v}lungen mündlichen Vortrag, worin derselbe mit Beziehung auf die bey Anweßenheit des königlich-preußischen Ministers Frhr. von Hardenberg wegen den Vertrags Objecten hier schon getroffene Vereinbahrung, ausführte, welche weitere Vortheile für den churfürstlichen Hof durch die neuere Unterhandlungen in Anspach vorzüglich in Rücksicht auf die Anschläge, nach welchen der Ertrag der Austauschungs Objecte gefertiget werden solle, und die Nürnbergische Angelegenheiten706 erworben worden.
Da die frühere wegen diesem Landesvertrag hier schon getroffene Vereinbahrungen, welche bey Abschließung des Definitivé Haupt Vertrags zum Grunde genohmen werden muste, Seiner Churfürstlichen Durchleucht in einer besonderen Staats Conferenz schon vorgetragen und von höchstdenenselben genehmiget worden, so glaube sich Frhr. von Montgelas darauf beschräncken zu können, Seiner Churfürstlichen Durchleucht heute nur jene Punckte des Hauptvertrags gehorsamst vorzulegen, welche bey der neuen Unterhandlung in Anspach zur Sprache gekommen, und wobey baierischer seits beträchtliche Vortheile erhalten worden.
In Folge dieser Voraussezung laß der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Frhr. von Montgelas die §§ XIV XV XVI und XXVIII des Hauptvertrags ab707, und zeigte durch Vergleichung der drey ersteren mit den von preusischer seits anfänglich gemachten Anerbiethungen und baierischer seits dagegen gemachten Erinnerungen, wie vortheilhaft die darin festgesezte Bestimmungen dem churfürstlichen Hofe seyen.
Bey diesen Verhältnüßen trage er Frhr. von Montgelas auf Ratification des definitivé abgeschloßenen Hauptvertrags {2r} an, um solchen in dem festgesezten Termin von sechs Wochen gegen das königlich preusische Exemplare auswechslen zu können.
Seine Churfürstliche Durchleucht haben dem von den königlich-preusischen und churbaierischen bevollmächtigten Staats Minister Frhr. von Hardenberg und Frhr. von Montgelas definitivé abgeschloßenen Haupt und Landesvertrag die landesfürstliche Bestättigung ertheilet.
Wegen Vollziehung dieses zwischen Preußen und Baiern geschloßenen Vertrages machte der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Frhr. von Montgelas verschiedene Anträge, wie die sowohl wegen dem Haupt- als Separatverträgen aufzustellende Commissionen organisiret, welchen Nahmen und Firma sie führen, in welchem Verhältnüße dieselbe stehen, aus welchen Personen die Commissionen sowohl für den Haupt- als Separat Vertrage von preusischer und baierischer Seite zusammengesezet, wie die Publicationen erlaßen und was wegen dem Drucke des Vertrages verfüget werden solle.
Sämtlich diese Anträge wegen Vollziehung der preusisch-baierischen Vergleiche wurden von Seiner Churfürstlichen Durchleucht genehmiget708.
Genehmigung der »Entschließungen« durch den Kurfürsten.