BayHStA Staatsrat 383 3 Seiten.

Datum der Genehmigung durch den Kurfürsten: 22. Juli 1803.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky; [MA:] Krenner sen., Zentner, Arco, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, Schwerin, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

Neubesetzung der drei Akzessistenstellen beim Hofgericht Straubing. Als Voraussetzung für die Übernahme von Akzessistenstellen wird eine einjährige Praxis bei einem Landgericht vorgeschrieben.

{2r} 1. Herr geheimer Justiz Referendaire von Stichaner erstattete wegen Besezung der in Straubingen eröffneten drey Accessisten Stellen schriftlichen Vortrag, worin er die um solche Stellen sich gemeldete Supplicanten anführte, die von dem hiesigen Hofgerichts Directorio wegen einigen abgegebenen Gutachten vorlegte und einen jeden einzelnen rucksichtlich der für ihn sprechenden Zeugnüße und sonstigen Verhältnüße würdigte.

Als Folge dieser Würdigung bemerkte Herr von Stichaner, wie unter allen genanten Bittsteller sich die Michael {2v} Stern von Giebing, Joseph Maier von Schweighaußen und Joh. Fr. Beckers von Dillsberg vorzüglich auszeichnen, auch alle zum Access erforderliche Eigenschafften besizen und das Gutachten des Hofgerichts Directorii für sich haben.

Das Ministerial Justiz Departement trage bey diesen Umständen an, dem Mich. Stern, dem Joseph Mair und dem Joh. Fri. Beckers den Acces bey dem Hofgerichte in Straubingen zu ertheilen, zugleich aber festzusezen, daß ein jeder, der den Acces bey einer Justiz Stelle antretten wolle, wenigstens ein Jahr den Landgerichts Praxin genohmen haben müße.

Der Staats Rath genehmigte nach gehaltener Umfrage diese Anträge.

Kurfürstliche Entschließung dazu (22. Juli 1803):

Der Kurfürst verordnet, {3r} »daß der Frhr. von Donnersberg, wenn er die Universitaets Zeugnüße über seine vollendete Rechts Studien beybringen wird, auf eine Accessisten Stelle bey der nächsten Vacatur vorgemerket werden solle«.

Stadtkommissäre

Bestellung der Stadtkommissäre in Ingolstadt, Burghausen und Straubing sowie Bestimmungen zu Besoldung und Uniformen.

2. Herr Geheimer Justiz Referendair von Stichaner eröffnete dem Staats Rathe, wie die Stadt Commissarien zu Ingolstadt, Burghaußen und Straubingen Stuber, Frhr. von Kern und von Wezstein719 theils wegen erhaltenen anderen Bestimmungen, theils wegen sonstigen Umständen nicht diese Stellen angenohmen und deswegen andere Individuen benennet werden müsten.

Die General Landes Direction, welche in gutachtlichem Bericht vernohmen worden720, schlage für Ingolstadt den bisherigen Klosterrichter zu Geisenfeld Gruber721, für Burghaußen den thätigen Klosterrichter zu St. Nicola Rund, und für Straubingen den Klosterbeamten Billich von Prüfening vor, und bemerkte zugleich, wie den Stadt Commissarien ein bestimter Rang und eine ausgezeichnete Uniform gegeben werden möge.

Referent äüßerte über diesen Vorschlag der General Landes Direction, wie die {3r} angetragene Benennung der neuen Stadt Commissarien keinem Anstande unterliege, wegen derselben Rang könte bestimmet werden, daß der hiesige den Land Commissarien gleich, jene in den äüßeren Städten nach den Land Commissarien gesezet, und die Uniforme des hiesigen der eines General-Landes Directions Rathen gleich, in den äüßeren Städten aber mit einer geringeren Abstufung bestimmet werde.

Nach gehaltener Umfrage genehmigte der Staats Rath die Anstellung der vorgeschlagenen drey Subjecten als Stadt Commissarien zu Ingolstadt, Burghaußen und Straubingen722, wegen dem Rang und der Uniforme der Stadt Commissarien wurde bestimmet, daß dieselbe den Landcommissarien gleichgesezet werden sollen, auch wäre dasjenige, was die in Antrag gebrachte drey Kloster Richter allenfalls mehr an Besoldung und Naturalien beziehen, als für die Stadt Commissarien der äüßeren Städte ausgesezet worden, denselben als Pension anzuweißen.

Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten und Genehmigung mit Zusatz zu TOP 1.

Anmerkungen

719
Wezstein erhielt die Anweisung, nach dem Eintritt Billichs »in seinen neuen Wirkungskreis« (siehe Anm. 722) als Hofgerichtsrat nach Straubing zu gehen (RegBl. 1803, Sp. 586 [kfstl. Entschließung vom 24. Juli 1803]). – Zu vorliegendem Beratungspunkt vgl. oben Nr. 96 (Staatsrat vom 23. März 1803), TOP 2; zum Stadtkommissär in Straubing: Limbrunner, Auflösung, S. 350 – 352.
720
Bericht vom 14. Juli 1803, BayHStA MInn 54211, Nr. 10 (mit Verweis Kobells auf den vorliegenden TOP 2).
721
Von Weiß, Integration, S. 60 Anm. 273, als Franz Xaver Gruber, 1813 Polizeidirektor in Regensburg, identifiziert.
722
Die Anstellung der drei Lizentiaten Gruber, Rund und Billich wurde im RegBl. 1803, Sp. 585f., bekanntgegeben (17. August 1803).