BayHStA Staatsrat 192
4 Blätter. Unterschriften des Königs, des Kronprinzen und der Minister. Protokoll: Kobell.
Anwesend:
König Max Joseph; Kronprinz Ludwig.
Staats- und Konferenzminister: Montgelas; Reigersberg.
Geheime Räte: Graf v. Preysing; v. Zentner; Johann Nepomuk v. Krenner; Franz v. Krenner; Carl Maria Graf v. Arco; Freiherr von Aretin; v. Effner; v. Schenk; Freiherr v. Asbeck; v. Feuerbach.
Majorate und Fideikommisse
Johann Nepomuk von Krenner berichtet über die Unklarheiten, die die Vorschriften des Adelsedikts hinsichtlich der Fideikommisse und Majorate bieten. Da eine Erläuterung des Edikts nicht ausreicht, hat er einen in den Geheimratssektionen der Justiz und des Inneren approbierten neuen Ediktsentwurf ausgearbeitet. Er verliest einen „Einleitungsvortrag“, der die Grundideen des Entwurfs erläutert, sowie den Entwurf einer königlichen Erklärung über die bisherigen Fideikommisse und die künftigen Majorate. In der Aussprache betont Montgelas, daß Unklarheiten insbesondere über die §§ 11, 63 und 89 des Entwurfs bestehen. Sie sollen in der nächsten Sitzung des Geheimen Rates diskutiert werden. Reigersberg läßt sich zwei einschlägige, ihm unbekannte Beschlüsse des Geheimen Rates vortragen; er behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt seine Meinung über den Entwurf vorzutragen. Einige Geheime Räte äußern ebenfalls ihre Ansichten. Der König verschiebt die Aussprache über den Entwurf auf die nächste Sitzung des Geheimen Rates.
{1r} 1. In der auf heute von Seiner Majestät dem Könige allergnädigst {1v} auf heute [!] angeordneten geheimen Raths Sizung zeigte Herr geheimer Rath von Krenner der ältere durch eine kurze mündliche Darstellung, welche Anstände das unterm 14 Juni 1808 [!] wegen den Fideikommißen und neu zu errichtenden Majoraten erlaßene organische Edict1688 veranlaßt, und welche Mittel dieselbe zu heben von dem königlichen Ministerio der auswärtigen Verhältniße eingeschlagen worden.
Die Nothwendigkeit, dieses organische Edict zu erläutern, um die daraus entstandenen Zweifel zu berichtigen, seie von dem königlichen Ministerio und dem geheimen Rathe allgemein anerkannt worden, und als Folge hievon seie ihme der Auftrag zugekommen, einen neuen erläuternden Entwurf zu fertigen, und nach vorheriger Prüfung in den Sectionen denselben im versammelten geheimen Rathe zur allerhöchsten Genehmigung vorzulegen1689.
Allein aus den ihme mitgetheilten Akten und vorzüglich aus einem Berichte des hiesigen Appellazions Gerichts, der hundert und einige Anfragen enthalte, habe er sich {2r} überzeugt, daß mit einer Erläuterung des schon erschienenen Edictes nichts erreicht werde, und daß es für die Sache selbst am zwekmäsigsten sei, das ganze Edict umzuarbeiten, und einen neuen Entwurf vorzulegen.
Nach dieser Ansicht habe er gearbeitet, und einen Entwurf gefaßt, der in den vereinigten Sectionen der Justiz und des Innern geprüft worden1690. Allein die verschiedene Ansichten in diesen Sections Sizungen hätten veranlaßt, daß nach den Meinungen der Mehrheit ein neuer Entwurf zu Stande gekommen, den er Seiner Majestät dem Könige und dem versammelten Staats Rathe heute allerunterthänigst vortragen werde.
In der Zwischenzeit, als er die Erlaubniß erwartet, über diesen dringenden Gegenstand referiren zu können, seie ihm von dem königlichen geheimen Staats- und Konferenz Minister Herrn Grafen von Montgelas der Auftrag zugekommen, zu diesem Entwurfe einen Einleitungs Vortrag {2v} zu entwerfen, der die Grund Ideen dieses neuen Entwurfes in sich faße1691.
Er seie diesem Auftrage nachgekommen, und habe in diesem Einleitungs Vortrage die Abtheilungen, die im Edicte selbst angenommen worden, nämlich I. Von der Bildung der Majorate, II. Von den Rechten und Pflichten der Majorats Besizer, III. Von der Erbfolge in den Majoraten, IV. Von der gänzlichen Auflösung der Majorate näher beleuchtet, und die Gründe, aus welchen die diesen Titel bildende Art. angenommen worden, auseinander gesezet.
Geheimer Rath von Krenner erbat sich von Seiner Majestät dem Könige die Erlaubniß, diesen Einleitungs Vortrag sowohl als den Entwurf des umgearbeiteten Edictes mit seinen Beilagen ablesen zu dürfen.
Als Seine Majestät dieses allergnädigst bewilligt hatten, las geheimer Rath von Krenner der ältere den Einleitungs Vortrag {3r} die Revision des königlichen Edictes über die Majorate vom 28. Juli 18081692 und den von den verschiedenen geheimen Raths Sectionen vorgelegten Entwurf einer neuen königlichen Erklärung über die bisherige adelige Fideikommiße und künftige Majorate nach seinen Haupt Abtheilungen und mit seinen Beilagen ab1693.
Bei der über die, diesen Entwurf bildenden Art. statt gehabten Unterredung äußerte der königl. geheime Staats und Konferenz Minister Herr Graf von Montgelas, daß er bei den durch mehrere Artikel ausgesprochenen Grundsäzen einige ihm erheblich scheinende Bedenken habe, vorzüglich bei den §§ 11, 63, 89, und daß er glaube, dieselbe müßten scharf geprüft, und nach allen ihren rechtlichen Folgen diskutirt werden1694, um nicht durch den vor Augen gehabten Zwek die Errichtung der Majorate zu begünstigen, in den Fehler zu fallen, einen gesezlichen Mißstand dadurch festzusezen. Die hier gegebene Lehre seie von der höchsten Wichtigkeit, und er halte es für zwekmäsig, die Discußionen {3v} hierüber auf die nächste Sizung zu verlegen, denn ohne ganz bestimmte Normen und nach der vorliegenden Faßung mehrerer Art. sehe er voraus, daß die Justiz Höfe mit Prozeßen überschwemmt würden.
Herr geheimer Staats und Konferenz Minister Graf von Reigersberg erbat sich die Mittheilung des geheimen Raths Schlußes vom 24ten und 31ten August v. J.1695, der ihme ganz unbekannt sei, und äußerte, nachdem Herr geheimer Rath von Krenner der ältere diesen Beschluß abgelesen hatte, daß er sich ebenfalls vorbehalte, über mehrere Art. dieses Entwurfes seine Erinnerungen vorzulegen.
Einige Herrn geheimen Räthe machten ebenfalls Bemerkungen über die Faßung und Bestimmung einzelner Artikel.
Seine Majestät der König forderten den geheimen Rath von Effner auf, die bearbeitete Instruction für die in Majorats Gegenständen angeordnet werdende königliche geheime Raths Commißion abzulesen, und als geheimer Rath von Effner {4r} diesen allerhöchsten Auftrag befolget
beschloßen Seine Majestät der König die heutige Sizung aufzuheben, und die Discußionen und Abstimmungen über jeden einzelnen Titel dieses abgelesenen Entwurfes einer königlichen Erklärung auf nächsten Donnerstag auszusezen, wo es dann den geheimen Raths Mitgliedern überlaßen bleibt, ihre Abstimmungen schriftlich oder mündlich vorzulegen1696.
Genehmigung der Beschlüsse durch den König.
Anmerkungen
Die Datierung des angesprochenen Edikts auf den 14. Juni 1808 ist falsch. Vielmehr wurde das einschlägige „Edikt über den Adel im Königreiche Baiern“ am 28. Juli 1808 erlassen und im Regierungsblatt Nr. 51 vom 14. September 1808 verkündet (RegBl. 1808, Sp. 2029-2044).
Der Auftrag zur Fertigung eines erläuternden Entwurfs wurde in der Sitzung des Geheimen Rates vom 31. August 1809 erteilt (oben Nr. 44, TOP 2). Zum Verfahren bis zur vorliegenden Sitzung des Geheimen Rates vgl. Eckert, Kampf, S. 295f.; Ernst, Der bayerische Adel, S. 130-132; archivalisches Material in BayHStA MA 74113.
Dieser (erste) „Entwurf einer königlichen Erklärung die bisherige adelige Fidei Kommisse und künftige Majorate in dem Königreiche betreffend“ (lithographierter Text, 4 + 98 Seiten, BayHStA Staatsrat 192) wurde in der Sitzung der vereinigten Geheimratssektionen des Inneren und der Justiz vom 15. Februar 1810 vorgelegt und bis zum 12. März diskutiert und überarbeitet (BayHStA MA 74113, dazu die Fundstellennachweise bei Ernst, Der bayerische Adel S. 131f. Anm. 487). Archivalisches Material in BayHStA Staatsrat 1939.
Johann Nepomuk von Krenner, „Allerunterthänigster Einleitungs Vortrag die Revision des königlichen Ediktes über die Majorate vom 28. Juli 1808 betr. München den 29. Julius 1810“, lithographierter Text, 21 Seiten, BayHStA Staatsrat 192, auch in Staatsrat 1939 und Staatsrat 8230 (Nr. 9).
Krenner bezieht sich auf Titel II („Bildung künftiger Majorate“) des „Edikt[s] über den Adel im Königreiche Baiern“ vom 28. Juli 1808, RegBl. 1808, Sp. 2034-2044.