BayHStA Staatsrat 8
20 Blätter. Unterschriften des Königs und der Minister. Protokoll: Kobell.
Anwesend:
König Max Joseph.
Staats- und Konferenzminister: Montgelas; Morawitzky; Hompesch.
Personalentscheidungen
Ernennung des 5. Kreisrates im Generalkommissariat des Isarkreises.
{1r} 1. Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas legte Seiner Königlichen Majestät in der auf heute angeordneten geheimen Staats-Konferenz diejenige Individuen vor, die zu Besezung der durch Beförderung des von Detroge zum Kreisdirector im Isarkreis eröfneten Kreis Raths-Stelle468 sich eignen {1v} nämlich 1) Andreas Anton von Welz469 2) Georg Alexander Kraft470 3) Xaver Gietl471 4) Wilhelm Freiherr von Geisweiler472 5) Christian Eberhard von Kraft 6) Carl Friedrich Schegk473 7) Georg Mathias von Zehntner474 8) Carl Freiherr von Stengel475.
Freiherr von Montgelas erbat die allerhöchste Entscheidung, wen Seine Königliche Majestät von diesen Kompetenten zum 5ten Kreisrath in dem Isarkreis ernennen wollen.
Seine Königliche Majestät haben allergnädigst geruhet den bisherigen Landesdirektions Rath in Neuburg Xaver Gietl zum 5ten Kreisrath im Isar-Kreis zu ernennen476.
Einrichtung einer Sektion in Kirchengegenständen im Innenministerium
Der König genehmigt das von Montgelas vorgelegte Edikt zu Bildung, Wirkungskreis und Geschäftsgang der paritätisch besetzten Kirchensektion und trifft Personalentscheidungen. Branca wird Sektionschef, Schmidt und Niethammer werden außerordentliche protestantische Räte mit der Bezeichnung Oberkirchenräte. Gegen den Vorschlag des Ministers – dieser hatte den Konsistorialrat in Ansbach Haenlein benannt – verfügt der König, daß Daniel Johann Andreas Becker, bislang Rat bei der Landesdirektion, ordentlicher protestantischer Rat werden soll. Die Stelle des ordentlichen katholischen Rats muß noch besetzt werden.
2. Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas äußerte, daß er als Minister des Innern die Organisazionen der noch übrigen Sectionen dieses Ministerii vortragen werde, und legte Seiner Königlichen Majestät eine Instruction für die unter dem vorgeschlagenen Namen obersten Kirchenrath {2r} gebildete Section bei dem Ministerium des Innern477 für die kirchlichen Angelegenheiten zur allerhöchsten Genehmigung vor, diese fasse in sich, die Formazion, den Wirkungskreis und den Geschäftsgang derselben478. Freiherr von Montgelas erinnerte, daß er hierin verschiedene Aenderungen getroffen, die für den practischen Geschäftsgang dieser Section von entschiedenem Nuzen sei, und den Vortheil haben würden, allen mit dem päbstlichen Hofe allenfalls angeknüpft werdenden Unterhandlungen nicht hinderlich zu sein479.
Er trage an, dieser Stelle die Benennung zu geben: Section in kirchlichen Angelegenheiten bei dem Ministerium des Innern 480 und schlage zum Chef derselben vor: den geheimen Referendär von Branca481 mit dem Gehalte von 5.000 fl. nämlich 3.000 fl. Dienstgehalt und 2.000 fl. Standesgehalt, ferner zwei ordentliche Räthe, einen katholischen mit 2.600 fl. und einen protestantischen mit 2.200 fl.
Für den katholischen ordentlichen {2v} Rath werde er Seiner königlichen Majestät ein Individuum in Antrag bringen. Als protestantischen ordentlichen Rath schlage er den Konsistorial Rath in Ansbach Haenlein482, als außerordentliche protestantische Räthe mit der Benennung Oberkirchenräthe und einem Functions-Gehalte von 1.000 fl. jährlich, den Kabinets Prediger Schmid483 und den Schulrath Niedhammer484.
Seine königliche Majestät haben die allerhöchstdenenselben vorgelegte Instructionen für die Section der kirchlichen Angelegenheiten bei dem Ministerium des Innern, welche Benennung diese Stelle führen solle, mit dem von dem geheimen Staats- und Konferenz Minister Freiherrn von Montgelas darin getroffenen Aenderungen allergnädigst genehmiget485, und indeme Allerhöchstdieselbe den Vorschlag zu Benennung des katholischen ordentlichen Rathes erwarten, genehmigen Seine Königliche Majestät die Anstellung des geheimen Referendär von Branca als Chef {3r} dieser Section mit 5.000 fl. Gehalt nämlich 3.000 fl. Stand- und 2.000 fl. Dienstes-Gehalt, und befehlen, daß die ordentliche protestantische Raths-Stelle bei dieser Section dem bisherigen Landesdirektions Rath [Daniel Johann Andreas] Becker übertragen werde486.
Die Benennung des Kabinets Predigers Schmid und Schulrath Niedhamer zu ausserordentlichen protestantischen Räthen mit einem jährlichen Functions Gehalt von 1.000 fl. und der Benennung Oberkirchenräthe haben Seine Majestät nach dem Antrag allergnädigst bestätiget487.
Organisation der Sektion für öffentliche Unterrichts- und Erziehungsanstalten im Innenministerium
Montgelas trägt über Organisation, Wirkungskreis sowie Geschäftsgang der Sektion vor und benennt geeignetes Personal. Ferner schlägt er die Schulräte bei den Generalkreiskommissariaten vor.
3. Zu Bildung der Section des Ministerii des Innern für die öffentliche Bildungs und Erziehungs Anstalten trug der königliche geheime Staats- und Konferenz-Minister Freiherr von Montgelas die Instructionen, die deßwegen entworfen worden, zur allerhöchsten Genehmigung vor.
Dieselben enthalten die Formazion, den Wirkungskreis und den Geschäftsgang dieser Section, und der ihr untergeordneten Behörden und Individuen. {3v} Zu Besezung dieser Section machte Freiherr von Montgelas folgenden Vorschlag488.
Als Chef den geheimen Rath [Georg Friedrich] von Zentner mit seinem als geheimen Referendär des auswärtigen Ministerial Departements beziehenden Gehalte. Als Oberschulräthe Wolfgang Hobmann489. Joseph Wismaier490. Friedrich Emanuel Niedhammer. Expedirender Secretaire Johann Nepomuk Schmidt. Tabellist N. Dorn. Kanzellisten Anton Maier. Johann Nepomuk Schmid. Bureau-Diener Nicolaus Mang. Die Gehälter der Oberschulräthe und übrigen Diener würden nach der Instruction für die Oberpolizei-Section bestimmt.
Zu Ernennung der bei jedem Kreise angestellt werdenden Kreis-Kommißariats Schulräthe brachte Freiherr von Montgelas folgende Individuen in Vorschlag491.
Isar Kreis: Michael Lehner492, Gymnasien Rector in München, geistlichen Standes. {4r} Salzach Kreis: Joseph Eberl493. Unterschulkommißär in Oberbaiern geistlichen Standes. Regen-Kreis. Lorenz Kappler494. Oberschul- und Studien Commißaire in Unterbaiern geistlichen Standes. Unterdonau Kreis. Johann Müller495. Unterschulkommißär in Niederbaiern, weltlichen [Standes]. Altmühl Kreis. [Franz Maria] Graf von Stahremberg496. Oberschul- und Studien Commißaire der Provinz Neuburg, geistlich. Nab-Kreis. Stephan Fröhlich497. Oberschul und Studien Commißaire in der obern Pfalz, weltlichen [Standes]. Main Kreis. Johann Baptist Graser498. L. D. Rath und Oberschulcommißaire in Franken, geistlichen [Standes]. Pegniz-Kreis. Dr. [Heinrich Eberhard Gottlob] Paulus499. Konsistorial Rath und Oberschul- und Studien Commißair in Franken, geistlichen [Standes]. Rezat Kreis. Dr. [Albrecht] Bayer500. Konsistorial Rath und Proponent in Schulsachen, protestantischer Geistlicher. Oberdonau Kreis. Klement Baader501. L. D. Rath und Oberschul- und Studien Commißaire in Schwaben, geistl[ichen Standes]. Lech-Kreis. Dr. Stephain502 [!]. Konsistorial Rath und Hofprediger in Castell, protestantischer Geistlicher. Iller Kreis. Franz Xaver Müller503, Professor in Amberg, weltlichen Standes. Inn-Kreis. Joachim Schubauer504. L. D. Rath und Studien Commißaire in München, geistlichen [Standes]. Eisak-Kreis. wäre näheres Gutachten zu erholen. Etsch-Kreis. de Tecini505. Erzpriester zu Pergine und General Vikar des Bistums geistlich.
{4v} Bei dem nach Innsbruk vorgeschlagenen Landesdirektions Rath [Joachim] Schubauer erinnerte Freiherr von Montgelas, daß derselbe in einem Privatschreiben gegen diese Verfügung mehrere Einwendungen angebracht und die Bitte stelle, hier zu bleiben, oder doch wenigstens in einem Kreise Unterbaierns versezt zu werden, da die harte Gebürgsluft in Tyrol seiner ohnehin geschwächten Gesundheit nicht zuträglich.
Freiherr von Montgelas entwikelte die Gründe, die der Anstellung des titl. Schubauer hier entgegen stehen, und äußerte, daß wenn Seine Majestät dessen Versezung in einen andern Kreis allergnädigst anzuordnen geruhen würden, demselben dabei doch zur Bedingung gemacht werden dürfte, dieser Bestimmung ohne fernere Einwendung sich zu fügen.
Seine Königliche Majestät haben die Allerhöchst Ihnen vorgelegte Instructionen für die Section des öffentlichen Unterrichts und der Erziehungs Anstalten bei dem Ministerium des Innern {5r} genehmiget506, und bestätigen die für diese Section vorgeschlagene Chef, Räthe und Kanzlei Personal, so wie auch die Kreis Kommißariats-Schulräthe mit der Abänderung, daß der Landesdirektions Rath [Joachim] Schubauer in dem Regenkreis als Kreisschulrath angestellt, und der Lorenz Keppler auf eine andere Stelle in Vorschlag gebracht werden solle.
Organisation des statistisch-topographischen Büros
Montgelas trägt an, das Topographische Büro unter dem Namen Statistisch-topographisches Büro neu zu organisieren und dem Ministerialdepartement der auswärtigen Angelegenheiten zu unterstellen. Er trägt eine entsprechende Verordnung vor und macht Personal- und Besoldungsvorschläge. Hompesch mahnt zur Begrenzung der Personalkosten. Der König genehmigt die Anträge.
4. Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas machte Seiner Königlichen Majestät den Antrag, das bisher unter dem Namen Bureau topographique507 bestandene Central Institut zu Herstellung der Karten und Pläne mit der Lehen- und Hoheits Section des auswärtigen Ministerial Departements, dem nach seiner Instruction die besondere Aufsicht über alle Plane und Landkarten Sammlungen übergeben508, zu vereinigen, und die geographischen, topographischen trigonometrischen und geodätischen Arbeiten damit in Verbindung zu sezen.
Dieses topographische Bureau erfordere zu diesem Zweke {5v} eine eigene Organisazion, die in einem Reskriptsentwurfe rüksichtlich seines Geschäftskreises und seinen Verhältnißen zu den Ministerial Departements und Stellen näher bestimmt sei.
Freiherr von Montgelas legte diese entworfene Instruction des topographischen Bureau zur allerhöchsten Genehmigung vor, und machte zu Anstellung des dabei nöthigen Personals folgenden Vorschlag.
Als Director den Obristen Andrian von Riedl509 mit 2.000 fl. jährlichem Gehalt. Als Astronom des [!] Hofrath Seiffer510 mit 500 fl. jährlicher Gratification. Als Ingenieurs geographes jeden mit 1.000 fl. jährlichem Gehalt Alois von Coulon511, Max von Rikaner [!]512, Friedrich von Herdegen513, Thomas Green514 und Franz Rudesheimer.
Als Dessinateurs der ersten Klaße mit 800 fl. jährlichem Gehalt Anton von Thomaso, J[ohann] Nepomuk von Stubenrauch515, Ludwig Goetz.
Als Dessinateurs zweiter Klasse mit 700 fl. jährlichem Gehalt Joseph Schleiz516, Adolph Dietrich. {6r} Als Conservatoren mit jährlichem Gehalt von [folgt Lücke im Text] Carl von Flad, J[ohann] Nepomuk von Kurz517.
Als Aktuar mit 700 fl. jährlichem Gehalt Johann Baptist Reichele, als Bureau Diener mit 450 fl. jährlichem Gehalt Joseph Träxler.
Zu Bestreitung der Bureau Kösten würden jährlich 1.000 fl. bewilligt.
Freiherr von Montgelas erinnerte hiebei noch, daß wenn Seine Königliche Majestät den geheimen Legazions Rath von Rheinwald518 bei diesem Bureau noch ferner belassen wollten, so könnten zwei Directoren hiebei angestellt, und der v. Rheinwald bei der Direction aber ohne Gehaltszulage gebraucht werden.
Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch bemerkte, daß dieses Bureau, obschon die anfänglich darauf verwendete Kösten sich vermindert, doch noch in den lezten Zeiten dem Staate 16.000 fl. gekostet, und man wegen den Planen und trigonometrischen Winkeln {6v} welche die französische Ingenieurs mitgenommen, mit dem französischen Obersten Bonn519 noch nicht in Richtigkeit sei.
Er wünsche nur, daß die gegenwärtige Einrichtung der Staatskasse keine größere Kösten verursachen möge, und daß jene Mitglieder, welche zugleich bei dem Steuer Rektifikazions Bureau angestellt, angehalten werden, dort ihre Arbeiten ohne Gehaltsvermehrung fortzusezen. Auch glaube er, daß diesem Bureau der Name statistisch topographisches Bureau beigelegt und die statistische Arbeiten seiner Zeit damit verbunden werden könnten.
Seine Königliche Majestät haben die angetragene Organisazion des topographischen Bureau und die hiezu vorgeschlagene Individuen so wie die ausgesprochene Besoldungen allergnädigst bestätiget, und wollen, daß demselben der Name statistisch topographisches Bureau gegeben, {7r} daß 2 Directoren hiebei angestellt, und der geheime Legazions Rath Rheinwald bei der Direction desselben ohne Gehaltszulage gebraucht werden solle520.
Verpflichtung zum Militärdienst
Der König bestimmt die Grundsätze der Militärkonskription. Ausnahmen von der Pflicht zum Militärdienst sind nur in drei genau definierten Fällen zulässig. Es ist möglich, einen Ersatzmann zu stellen. Auf der Grundlage dieser von Montgelas erbetenen Entscheidung soll die Organisationskommission eine entsprechende Verordnung ausarbeiten. Daran anknüpfend wird der König eine Entscheidung hinsichtlich der Landmiliz treffen.
5. Der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas erstattete über die von der Organisazions Commißion wegen der umzuändernden Militär Konskripzion eingesendete 5 Protokolle und Beilagen mündlichen Vortrag, und äußerte, daß es nicht nöthig sein werde, dermal schon in diesen Gegenstand tiefer einzudringen, da alles von dem Grundsaze abhänge, den Seine Königliche Majestät wegen dieser Konskripzion anzunehmen geruhen werden.
Ob nämlich, nach dem durch die Mehrheit der Commißion geschehenen Antrag Ausnahmen von der Militärpflichtigkeit gestattet, oder ob nach der französischen Konskripzions Ordnung521 niemand in dem ausgesprochenen Alter als die wirklichen Staatsdiener und die einzigen Söhne {7v} nach dem Vorschlage der Commißion von der Militärpflichtigkeit ausgenommen, dagegen aber das Remplaciren durch einen brauchbaren Mann gestattet sein solle.
In Folge der Annahme eines dieser Grundsäze würden die weitere Arbeiten der Commißion sich richten.
Seine Königliche Majestät haben auf diesen Vortrag allergnädigst beschloßen, daß folgende Bestimmungen als Grundsäze von der Organisazions Commißion angenommen und ihre weitere über das Konskripzionswesen vorzulegende Arbeiten darauf eingerichtet werden sollen.
1) In dem angetragenen Alter solle kein Unterthan des Königreichs Baiern, von welchem Stande er seie, von der Militärpflichtigkeit ausgenommen sein, als a) die im wirklichen Staats Dienste stehende Individuen b) die einzigen Söhne nach den Vorschlägen der Organisazions Commißion {8r} c) diejenige Familien welche zwei Söhne auf dem Schlachtfeld vor dem Feinde, oder an den Folgen im Felde erhaltener Wunden verloren.
Dagegen solle 2) das Remplaciren durch einen andern brauchbaren Mann gestattet sein, die nähere Bestimmungen über die erforderliche Eigenschaften um als brauchbar anerkannt zu werden, solle die Organisazions Commißion vorschlagen.
Seine Königliche Majestät erwarten von der Organisazions Commißion den nach diesen Grundsäzen zu bearbeitenden Entwurf eines neuen Konskripzions Reglements mit den erforderlichen Beilagen und werden sodann nach dessen Prüfung und Genehmigung auch Ihre allerhöchste Entscheidung wegen dem Vorschlag zur Organisazion der Landmiliz ertheilen522.
Gerichtsverfassung
Auf der Grundlage von Gutachten der Organisationskommission diskutieren die Minister Einrichtung und Organisation der künftigen Stadt- und Landgerichte als Untergerichte. Hinsichtlich der Stadtgerichte trifft der König nach Vortrag von Montgelas und Hompesch detaillierte Entscheidungen. Kontrovers diskutiert wird die Bildung der Landgerichte. Montgelas und Morawitzky betonen, daß die Beisitzer einen besonderen Status als dauerhaft installierte Staatsdiener benötigen (Inamovibilität). Hompesch trägt an, Inamovibilität erst nach einer längeren Probezeit zu gewähren und warnt vor den Belastungen für den Staatsetat. Der König stellt seine Entscheidung in dieser Frage zurück und fordert ein Gutachten der vereinigten Gesetz- und Organisationskommission, vor allem zur Frage, ob nicht eigenständige, von den Landgerichten getrennte Untergerichte gebildet werden sollten.
6. Der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas legte die Protokolle der Organisazions Commißion vom 31. August und 4. September d. J. wegen der Bildung {8v} der künftigen Stadt- und Landgerichte vor523, und führte zuerst die Anträge an, welche die Commißion rüksichtlich der Stadtgerichte gemacht, und die der allerhöchsten Entscheidung untergeben worden. Derselbe las die Anträge des Referenten und die Gutachten der Commißion ab, und begleitete dieselbe mit den Bemerkungen, die er nach seinen Ansichten hiebei zu machen für geeignet glaube.
Auch der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch legte seine Bemerkungen vor, die er rüksichtlich der Formazion der Stadt-Gerichte, ihrer Besoldungen und ihrer Stabilität als Staatsdiener aufzustellen sich aufgerufen finde, und untergab dieselbe der näheren Beurtheilung Seiner Königlichen Majestät.
Nachdem Seine Königliche Majestät die Äußerungen Ihrer geheimen Staats- und Konferenz Minister und die Anträge der Organisazions {9r} Commißion erwogen, haben Allerhöchstdieselbe folgende Entscheidungen zu geben geruhet.
1) Solle der von der Organisazions Commißion angetragene Grundsaz angenommen werden, daß in jenen Städten Stadtgerichte fortbestehen oder errichtet werden sollen, wo sich in einer Stadt 5.000 Seelen und darüber befinden.
2) Solle bestimmt werden, daß wenn in einer Stadt ein Stadtgericht und Untergericht sich befindet, das letztere in dem Umfange der Stadt und ihres Burgfriedens keine Gerichtsbarkeit auszuüben habe.
3) Solle die Eintheilung der Städte in 3 Klassen angenommen, und das Maximum eines Stadtgerichts der ersten Klasse auf einen Vorstand und 8 Beisizer und das Minimum jenes der 3ten Klasse auf einen Vorstand und zwei Beisizer bestimmt werden. Der Vorstand solle in allen 3 Klassen Stadtrichter und die Beisizer Stadt-Gerichts Assessoren {9v} genannt werden.
4) Solle der Grundsaz angenommen werden, daß alle Stadtgerichte als königliche Gerichte aus der Staatskasse bezalt und dagegen alle Gerichts und aus den Geschäften der Civilstands Beamten fließende Taxen für das Staats Aerarium verrechnet und dahin abgeliefert werden.
Die Communen sollen gehalten sein, die städtische Gebäude die gegenwärtig schon dazu verwendet werden, für die Stadtgerichte zu überlassen.
Die Marktrichter und Stadtgerichts Aßessoren sollen nach ihrer Eigenschaft als Richter als stabile Staatsdiener angesehen und behandelt werden.
Der jährliche Gehalt des Stadtrichters in München wird auf 2.000 fl., in den beiden übrigen Städten der ersten Klasse auf 1.800 fl., in der zweiten Klasse auf 1.600 fl. und in der dritten Klasse auf 1.400 fl. festgesetzt.
Wegen der Besoldung der Assessoren und {10r} des übrigen Personale solle die Commißion einen mit dem Gehalte der Stadtrichter einer jeden Klasse im Verhältnisse stehenden näheren Vorschlag machen.
5) Die übrigen Anträge der Commißion wegen den Praktikanten, wegen den Prokuratoren und Advokaten und wegen Respizirung der Stadtgerichte wurden von Seiner Königlichen Majestät genehmigt524.
Freiherr von Montgelas äußerte, daß ehe er die Anträge der Organisazions Commißion über die Formazion der Landgerichte als Untergerichte erster Instanz und die vorgeschlagene Eintheilung derselben in zwei Klaßen vorlege, Seine Königliche Majestät zuerst über die von der Mehrheit der Commißion gestellte Vorfrage: Sollen die Untergerichtsbeisizer wie die Stadtgerichts Asseßoren sein? worüber zwei Mitglieder der Commißion anderer Meinung waren, ihre allerhöchste Entscheidung zu ertheilen geruhen müßten, {10v} weil dieser Grundsaz in die ganze Formazion eingreife.
Freiherr von Montgelas las die Bemerkungen der Commißion über diese Vorfrage, und die abweichenden Stimmen zweier Mitglieder derselben ab, und äußerte Folgendes.
Er halte sich innig überzeugt, daß es eine der unnachläßigsten Bedingungen bei Bildung der Untergerichte sei, den Gutsbesizern525 [!], deren Stimmen in den wichtigsten Gegenständen, wo es sich um das Vermögen und die Ehre der Unterthanen handle und bei gleichen Meinungen selbst gegen den Landrichter entscheiden, und die alle Befugniße eines Richters haben, die Stabilität eines Staatsdieners zu geben, und sie dadurch vor jedem Einfluße zu sichern, der bei gerichtlichen Streitsachen oft von den härtesten Folgen seie.
Diese Beisizer der Willkühr preis zu geben und sie als amovible Diener zu behandeln, würde zu den lautesten Beschwerden von allen Ständen Anlaß geben {11r} und die Reichsstände würden und müßten diesen bedenklichen Mangel in der Rechtspflege auffassen, und eine Beschwerde dagegen aufstellen, wogegen die Regierung mit Grund nichts anführen könnte.
Er mißkenne nicht, welche nachtheilige Wirkung diese Klaße der Beisizer auf das Staats-Aerarium haben müße, und welchen unsichern Maaßstab die Regierung bei Besezung dieser Stellen habe, allein ihr Entstehen seie eine Folge des ausgesprochenen Grundsazes eines gleichen Gerichts Standes zu dem er nicht angerathen, und der auch in der Konstituzion nicht ausgedrükt, nun aber, wo er öffentlich ausgesprochen und mehrere organische Edicte schon darauf bearbeitet, könne er seiner Seits sich nie dafür erklären, bei den Landgerichten andere als stabile und als Staats Diener erklärte Beisizer anzustellen, selbst mit diesen und mit den dazu verwendet werden sollenden Aktuarien, deren Anstellung auf einen {11v} ganz andern Geschäftsgang berechnet war, und die nach ihrer Instruction gar nicht zu gerichtlichen Personen passen, wo sie itzt durch Indolenz mehrerer Landrichter und wegen zu vielen Geschäften, die den Landrichtern auferlegt worden, sehe er den Zustand der Justiz in den Landgerichten als sehr unvollkommen an, indeme bei der kleinsten Verhinderung oder Unpäßlichkeit eines Gerichtsmitgliedes nur zwei Richter über eine Sache absprechen müßten.
Er würde noch eher für die Errichtung von Tribunälen erster Instanz stimmen und die Gegenstände der Polizei und Criminal dem Landrichter allein belaßen, wenn solches mit Schonung des richterlichen Ansehens und der Finanzen zu machen wäre, da er als Minister des Innern nie auf inamovible Polizei Aktuarien antragen könne.
Die Gesez- und Organisazions Commißion könnten vielleicht nach diesen Ideen einen Ausweg finden, {12r} um diese Anstände, den das richterliche Ansehen und die Finanzen sich entgegen stellen, zu heben, und er halte es für zwekmäsig, diesen beiden Kommißionen aufzugeben, unter dem Vorsize des königlichen Justiz Ministers zusammen zu treten, und einen näheren Vorschlag deßwegen Seiner Königlichen Majestät vorzulegen. Alle übrige Anträge der Organisazions Commißion wegen Klassifizirung der Landgerichte könnten vor der Hand beruhen.
Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Herr Graf von Morawizky theilte diese von dem Herrn geheimen Staats- und Konferenz Minister Freiherrn von Montgelas aufgestellte Ansicht über die Nothwendigkeit der stabilen Landgerichts Beisizer und vereinigte sich mit dem Antrage, daß deßwegen ein näherer Vorschlag von der Gesez und Organisazions-Commißion erfordert werde.
Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch bemerkte {12v} hierauf, daß nach seiner Ansicht zwischen den Stadt- und Landgerichts-Beisizern ein Unterschied zu machen sei, und daß bei den leztern, die aus einer Klasse noch nicht bewährter junger Leuthe genommen werden müßten, die Stabilität als Staatsdiener sehr wohl ohne das richterliche Ansehen zu schwächen, nach dem Beispiele Frankreichs und Westphalens erst nach einer Prüfungszeit von 5 Jahren, ob sie dem in sie gesezten Vertrauen und den Erwartungen der Regierung entsprechen, eintreten könne.
Die Nothwendigkeit, geprüfte und bewährte Richter als stabile Staatsdiener zu erklären, mißkenne er nicht, und seie überzeugt, daß ohne diese Maaßregel eine unabhängige und gute Justiz in jedem Staate, wo sie nicht angenommen, nicht zu finden sein werde, allein eben so überzeugt seie er, daß diese Stabilitaets Ertheilung als Staatsdiener, welche in so manchen Fällen auf das Staats Aerarium bedeutend wirke, die anerkannte Eigenschaft {13r} geprüfter tüchtiger und bewährter Männer voraus seze, und dieses im Allgemeinen nicht von den Landgerichts Beisizern würde vermuthet werden können, da sie meistens aus jungen Leuthen die erst die Universität verlaßen, und sich kurze Zeit im Staatsdienste geübt, müßen genommen werden.
Er halte die Probezeit von einigen Jahren, die auch bei höheren Staatsbeamten, die oft mehr Verantwortung als ein Richter erster Instanz auf sich haben, sehr von besserer als nachtheiliger Wirkung für die Justiz, indeme darin für junge Justizmänner eine Triebfeder liege, in den ersten antretenden Jahren ihres Alters alle Kräfte aufzubieten, um sich das Zutrauen der Regierung zu erwerben, und sich den Weg zur Beförderung zu eröfnen, wo im Gegentheile die Erfahrung nur zu sehr bewähre, daß die Sicherheit einer Stelle und die ausgesprochene Inamovibilitaet einen noch nicht {13v} gebildeten Staatsdiener dahin führe, seine Geschäfte und die Ausbildung seiner Kenntniße zu vernachlässigen.
In finanzieller Rüksicht bedürfe es wohl keiner näheren Auseinandersezung um zu zeigen, welche außerordentliche Vermehrung der Ausgaben und welche neue Lasten für das Staats Aerarium entstehen müßten, wenn diese große Anzahl von Beisizer als Staats Diener anerkannt würde, indem von dieser Klaße, welche vier bis fünfhundert Individuen in sich faße, alle diejenige, welche nach einiger Zeit als unbrauchbar befunden würden, nur mit lebenslänglichen Pensionen von ihren Stellen entfernt werden könnten, da der Unterschied immer würde beibehalten werden müßen, wenn ein Richter wegen einem begangenen und erwiesenen Verbrechen seiner Stelle entsezt oder wenn er wegen Unfähigkeit und Unbrauchbarkeit von der Regierung selbst nicht mehr für würdig befunden wird, seine Stelle {14r} länger zu begleiten, welches bei diesen jungen oft erst die Universität verlaßen habenden Kandidaten sehr oft der Fall sein könne, da sie noch keine Gelegenheit gehabt hätten, Beweise ihrer Fähigkeit und practischen Ausübung an den Tag legen zu können.
Nach der Überzeugung, daß es nöthig, das Amt eines Richters im Staate mit der Unabhängigkeit und Stabilität zu begleiten, die erfordert wird, um die Justiz zum Nuzen des Staates und zum Wohl der Unterthanen ohne Rüksicht auf Privatverhältniße und persönlichen Einfluß nur nach Vorschrift der Geseze verwalten zu können; nach Erwägung der von den königlichen geheimen Staats- und Konferenz Ministern über den vorliegenden Gegenstand abgegebenen Aeußerungen und nach genauer Prüfung der Hinderniße die der Anerkennung der Landgerichts Beisizer als stabile Staatsdiener sowohl in finanziellen als andern Rüksichten vorzüglich auch wegen der großen Anzahl derselben entgegen stehen, haben Seine Königliche Majestät auf die Anträge der Organisazions Commißion über die Formazion der Untergerichte Folgendes zu beschließen geruhet:
Die Gesez- und Organisazions Commißion sollen unter Vorsiz des königlichen Justizministers zusammentreten und über die Frage berathschlagen, wie die Gerichte erster Instanz {14v} in dem Königreiche auf eine das Wohl der Unterthanen sichernde, dem Ansehen eines Gerichtshofes und den Kräften des Staats Aerarii entsprechende Art eingerichtet werden können, und ob es nicht für die Handhabung der Justiz und für den Geschäftsgang überhaupt zwekmäßiger sein werde, eigene Untergerichte 1ter Instanz zu bilden, und die Civilgerichtsbarkeit bis auf eine zu bestimmende Summe von dem Geschäftskreise der Landgerichte zu trennen, und diesen nur allein die Polizei Geschäfte und die Untersuchung in Criminal Sachen nach vorzuschreibenden Normen zu belaßen. Da die angetragene 4 bis 500 Beisizer bei den Landgerichten eine Ausgabe von beinahe 300.000 fl. erfordern würden, und die Errichtung von 191 geschloßenen Gerichten für die Bevölkerung des Königreichs zu viel sei, so wäre zu untersuchen, ob nicht mit geringeren Kösten und mit größerem Nuzen für die Justpflege [!] selbst eine hinlängliche Anzahl von Gerichten 1ter Instanz aufgestellt werden könnten. Die Resultate, welche die zusammengesezte Commißionen aus ihren Berathschlagungen erhalten werde, sollen in einen Vortrag gefaßt und Seiner Königlichen Majestät zur weitern Prüfung und Entscheidung vorgelegt werden526.
Medizinalwesen
Der König genehmigt ein von Montgelas vorgelegtes Organisches Edikt zur Organisation des Medizinalwesens im Königreich Bayern.
7. Zu Ordnung des Medizinalwesens im Königreich Baiern legte der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas {15r} ein organisches Edict Seiner Königlichen Majestät zur Genehmigung vor, wovon der 1te Titel die Vorschriften enthält, welche die mit der Ausübung der medizinischen Wissenschaften sich beschäftigende Individuen zu befolgen haben, der 2te Titel begreife in sich die Anstellung der Stadt- und Landgerichts Aerzte, wovon erstere eine Besoldung von 400 fl. theils aus der Staatskasse theils aus dem Kommunal- und Stiftungs Vermögen, und letztere einen Gehalt von 600 fl. aus der Staatskasse alleine beziehen sollen.
Der 3te handle von den Medizinal Räthen bei den Kreis-Kommißariaten, die alle aus den schon vorhandenen und größten theils besoldeten Medizinal-Räthen genommen werden und der 4te Titel von dem Medizinal Bureau bei dem Ministerium des Innern.
Seine königliche Majestät haben diesem Allerhöchst Ihnen vorgetragenen organischen Edicte über das Medizinalwesen im Königreiche Ihre {15v} allerhöchste Genehmigung ertheilt527.
Aufhebung des Malteserordens
Der König genehmigt die umgearbeite Verordnung zur Aufhebung des Malteserordens. Großprior Karl Theodor, ein Sohn Maximilian Josephs, soll eine Entschädigung erhalten.
8. Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch legte Seiner Königlichen Majestät die nach dem lezten Konferenz-Schluß vom 1ten dieses528 abgeänderte Verordnung an sämmtliche General-Landes Kommißariate wegen Aufhebung des Johanniter Ordens zur allerhöchsten Genehmigung vor, las dieselbe ab, und äußerte, daß wenn Seine Königliche Majestät den angetragenen Grundsatz wegen der Entschädigung des Herrn Großpriors des zweitgebornen Prinzen Carl Theodor Königliche Hoheit allergnädigst bestätigen, das Reskript deßwegen dahin ausgefertiget werden könnte, daß dem Prinzen Carl Theodor529 Königlichen Hoheit dasjenige, was Höchstsie gegenwärtig als Großprior des Johanniter Ordens beziehen, in so ferne fort verreichet und nach den nämlichen Grundsäzen wie bei den übrigen Ordens Rittern angewiesen werden solle, bis Höchstdieselbe in den Genuß der durch die Konstituzion {16r} für einen königlichen Prinzen bestimmte Appanage kommen530, wo alsdann aber diese Entschädigung für die Großpriorats Revenüen in die Appanage Summe einzurechnen wäre.
Seine Königliche Majestät haben die abgeänderte und allerhöchstdenenselben vorgetragene Verordnung wegen Aufhebung des Johanniter Ordens nach seiner gegenwärtigen Faßung allergnädigst genehmiget531, und bestätigen die aufgestellte Grundsäze wegen der Entschädigung Allerhöchst Ihres zweitgebornen Prinzen Carl Theodor als Großprior dieses Ordens532.
Patrimonialgerichtsbarkeit
Genehmigung des Organischen Edikts über die Patrimonialgerichtsbarkeit.
9. Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Graf Morawizky las das in Folge des Konferenz Schlußes vom 1ten dieses533 abgeänderte organische Edict über die Patrimonial Gerichtsbarkeit vor, welches nun genau nach den Bestimmungen der erwähnten Staatskonferenz entworfen worden.
Seine Königliche Majestät haben dieses Allerhöchst Ihnen vorgelesene organische {16v} Edict über die Patrimonial Gerichtsbarkeit allergnädigst genehmiget534.
Führungspersonal des Oberappellationsgerichts und der Appellationsgerichte
Ernennung des Präsidenten und der Direktoren des Oberappellationsgerichts (München), der Präsidenten, Vizepräsidenten und Direktoren der Appellationsgerichte (München, Straubing, Amberg, Bamberg, Ansbach, Neuburg, Memmingen, Innsbruck, Trient).
10. Über die Ernennung der Präsidenten, Vicepräsidenten und Directoren bei dem königlichen baierischen Justiz-Kollegium erstattete der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Graf von Morawizky nach einem erhaltenen allerhöchsten Auftrage schriftlichen Vortrag, und legte darin Seiner Königlichen Majestät folgende Anstellungen zur Genehmigung vor.
Zu Praesidenten des Oberappellazions Gerichtes hier den Grafen von Larosée535, den Grafen [Heinrich Aloys] von Reichersberg536. Zu Direktoren bei derselben Stelle den Director Aichberger537 als 1ten, den Director Franz Arnold von der Beke538 als 2ten, den Direktor in Ulm von Werner als 3ten Direktor539.
Den [!] Direktor der obersten Justizstelle in Bamberg Joseph von Ulheimer540 wäre wegen seinem Alter und mangelnden Energie mit {17r} Aussprechung der Quieszenz zwar zu verschonen, ihme aber mit Umgehung seiner Anstellung blos zu eröfnen „daß er in seinem bisherigen Carakter und mit dem Fortbezuge seines bisherigen Gehaltes eine allerhöchste Entschließung für seine künftige Bestimmung zu erwarten habe“541.
I Für das Appellazions Gericht München542
Praesident Clemens Freiherr von Leyden543
Vicepraesident mit der Besoldung des zweiten Directors Maximilian Graf von Lamberg544
Director mit der Besoldung des ersten Directors Friedrich August von Courtin545.
II Appellazions Gericht Straubing546
Praesident Franz Xaver Freiherr von Reichling547. Erster Director Johann Sigismund Jung548. Zweiter Director der hiesige oberste Justiz Rath Johann Baptist Schieber549.
III Appellazions Gericht zu Amberg550
Praesident Ludwig Freiherr von Egcker551. Erster Director Wilhelm Freiherr von Weinbach552. 2ter Direktor der hiesige oberste Justizrath Franz Seraphin Freiherr von Donnersberg553.
IV Appellazions Gericht Bamberg554
Praesident Freiherr von Ow555. Director Georg Michael Weber556.
{17v} V Appellazions-Gericht Ansbach557
Praesident Heinrich Albert von Roeder558. Director Georg Carl Friedrich Bandel559.
Der bisherige Director der Ansbacher Regierung Johann Ferdinand Albert wäre mit Belaßung seines Gehaltes zu quiesziren560.
VI Appellazions Gericht Neuburg561
Praesident Maximilian Graf von Leiningen Westerburg562. Vicepraesident Carl August Freiherr von Sekendorf563 mit der Besoldung des 1ten Directors. Director der bisher beigegebene Director Eder564 mit der Besoldung des 2ten Directors.
Der bisherige Director in Neuburg Johann Nepomuk Freiherr von Schatte wäre mit Beibehaltung seiner Besoldung zu quiesziren565.
VII Appellazions Gericht Memmingen566
Praesident Anton Freiherr von Griesenbek567. Vicepräsident Carl Ludwig Freiherr von Branca568, zeitheriger Director in Ulm mit der Besoldung des 2ten Directors. Director Joseph Adam569 mit der Besoldung des 1ten Directors.
Praesident Graf von Saerentheim [!]571. Vizepraesident Ludwig Konstantin Freiherr von Welden572 mit der Besoldung des 1ten Directors. Director Joseph [!] von Lama573 mit der Besoldung des 2ten Directors.
{18r} VIIII [!] Appellazions Gericht Trient574
Praesident der bisherige oberste Justizrath allhier Johann Maria Freiherr von Bassus575. Direktor, der bisherige Appellazionsgerichts Rath zu Innsbruck von Hippoliti576.
Seine Königliche Majestät haben diese Anträge allerhöchstdero Justizminister zu Besezung der Praesidenten, Vicepraesidenten und Directoren Stellen bei den Justizstellen im Königreiche eben so wie die vorgeschlagene Quieszirung einiger langgedienter Individuen mit Beibehaltung ihrer Besoldung und den Antrag wegen dem Director in Bamberg von Ulheimer allergnädigst genehmiget577.
Personal des Oberappellationsgerichts
Morawitzky legt eine Liste des Personals des Oberappellationsgerichts München vor. Der König folgt den Anträgen.
11. Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Graf von Morawizky trug Seiner Königlichen Majestät die Organisazion des Oberappellazions Gerichts vor, die er in Folge des allerhöchsten Edicts über die Gerichtsverfassung entworfen578.
Zuerst führte er das Personale an, welches die drei dermal bestehende oberste Justizstellen {18v} bildet, und untergab der allerhöchsten Entscheidung, ob nicht die zwei lang gediente und verdienstvolle oberste Justizräthe Freiherr von Oefele579 und Chlingensberg580, wovon der eine 38 und der andere 40 Jahre in Diensten auf eine ehrenvolle und ihren Verdiensten entsprechende Art mit Beibehaltung ihres ganzen Gehaltes in die Ruhe versezt werden wollten.
Rüksichtlich des obersten Justizraths von Zwackh581, der 18 Jahre mit unverkennbarer Auszeichnung dienet, und wegen seinen Familien Verhältnißen und sehr bejahrter Eltern nicht die Beförderung zu einer Directors Stelle eines Appellazions Gerichts sondern die fernere Belaßung in dem Oberappellazions Gericht nachsuchet, machte Graf von Morawizky den Antrag, auf ihn bei Erledigung einer Oberappellazions Gerichts Direktors Stelle Bedacht zu nehmen, und ihm in dessen Folge erklären zu lassen, „daß wenn bei diesem Gerichte in dringenden Fällen 4 Senate gebildet werden, der {19r} von Zwack von dem Praesidium zum Vorstande dieses Senats zu ernennen sei“.
Der von Schade582, ehemaliger Senator in Ulm und nachheriger oberster Justizrath in Bamberg, der bereits in eine temporäre Quieszenz gesezet, mögte darin zu belassen sein.
Nach diesen Vorerinnerungen legte der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Graf von Morawizky ein Verzeichniß des künftigen Personals des Oberappellazions Gerichts in München zur allerhöchsten Genehmigung vor.
Praesidenten: Graf von Larosée583, und [Heinrich Aloys] Graf von Reigersberg584.
Directoren: 1) [Lorenz] Aichberger585 2) [Franz Arnold] van der Beke586 3) [Paul Wilhelm v.] Werner587.
Räthe: 1) Baron von Kreidtmaier588 2) [Philipp] Zwack 3) Morigotti589 4) Brentner590 5) Büller591 6) Gerngros592 7) Primbs593 8) von Stürzer594 9) Müller595 {19v} 10) Bannwarth596 11) Mayer597 12) Baron von Godin598 13) Österreicher599 14) Wolfanger600 15) Schaaf601 16) Reindl602 17) Stapf603 18) Molitor604 19) Geyer605 20) Zoepfl606 21) Schellhas607 22) Baron Hinsberg608 23) Granne [!]609 24) Glosmann610 25) Unterrichter611 26) Kornbsky612 27) B[aron] von Sainte Marie Eglise613 28) Kaltenbrunner614 29) Liebeskind615 30) Sturzer616 31) Schaden617.
Secretaire: [Johann Nepomuk] Frankl. [Franz] Fleischmann. Heitinger618. Ellerstorfer619.
Secretariats Gehülf und Registrator: [Johann Rudolf] Eder.
Rathdiener: [folgt mit Punkten markierte Auslassung im Text]620.
Boten: [Anton] Ackermann. Eckbert621. [Georg] Nickel.
{20r} Seine Königliche Majestät genehmigen allergnädigst, daß das in dem vorgelegten Verzeichniß bemerkte Personale das künftige Oberappellazions Gericht allhier bilden solle.
Die oberste Justizräthe Freiherr von Oefele und von Chlingensberg sollen mit dem Karakter eines königlichen geheimen Rathes und mit Beibehaltung ihres gegenwärtigen Gehaltes in die Ruhe versezt werden622.
Den Antrag wegen dem obersten Justizrath v. Zwak, und die fernere Belaßung des obersten Justizraths in Bamberg [Johann Jakob] von Schade in der temporären Quieszenz623 haben seine Königliche Majestät bestätiget624.
Genehmigung der Entschließungen durch den König.
Anmerkungen
Andreas Anton von Welz (1749-1814), fürstlich Schwarzenbergischer Hofrat und Legationssekretär am Reichstag, 1782-1784 Landrichter im Pflegskommissariat Stadtamhof, 1782 auch kurpfalzbayerischer Hofrat, 1785 Administrationskommissär in Wiesensteig, 1787 nobilitiert, 1790-1796 Landrichter im Pflegskommissariat Kelheim, 1796 Rat von der Gelehrtenbank bei der Oberen Landesregierung, 1799 Rat bei der Generallandesdirektion (HStK 1790, S. 207; HStK 1799, S. 187; HStK 1802, S. 77; Ferchl, Behörden Tl. 1 S. 366, Tl. 2 S. 1002; GHBA Bd. 6, S. 504).
Identisch mit Georg Alexander Kraft, 1802 Regierungs- sowie Religions- und Kirchendeputationsadvokat in Sulzbach (HStK 1802, S. 188)?
Franz Xaver Gietl, 1784 Regierungsrat im Herzogtum Neuburg, auch Hofkammer- und Kirchenfiskal sowie Hofkammerrat, 1799 Rat in der Landesdirektion Neuburg, 1808 Kreisrat im Isarkreis (HStK 1790, S. 330, 332; HStK 1802, S. 205).
Wilhelm August Reichsfreiherr von Geisweiler (gest. 1814), kurpfälzischer Oberland- und Marschkommissar sowie 1792 Hofkammerrat im Herzogtum Neuburg, 1799 Rat in der Landesdirektion Neuburg (HStK 1799, S. 332; HStK 1802, S. 205; Beilage zur Allgemeinen Zeitung [Augsburg] Nr. 125 vom 24. Oktober 1814, S. 491).
Carl Friedrich Schegk (geb. 1776), Studium in Erlangen, 1798 Auskultator, 1799 Referendar bei der Kriegs- und Domänenkammer Ansbach, 1803 Assessor bei der Kriegs- und Domänenkammer Bayreuth, 1806 Versetzung nach Ansbach. Straubel, Biographisches Handbuch Tl. 2, S. 855.
Georg Matthias von Zehntner, 1790 als Regierungsadvokat in Amberg in den Reichsadelsstand erhoben (Prädikat: Edler von Zehntner auf Oberlauterhofen), 1803 Landkommissär bei der Landesdirektion der Oberpfalz, 1808 Finanzrat im Naabkreis. Vgl. MIntBll. 1790, S. 337; HStK 1802, S. 188; Protokolle Bd. 2, Nr. 106 (Staatsrat vom 1. Mai 1803), S. 511f., TOP 2; RegBl. 1808, S. 2070.
Karl Freiherr von Stengel (1784-1865; Vater: Stephan Freiherr von Stengel) erhielt nach dem Studium der Rechte in Landshut und Bamberg 1807 als „Rechts-Praktikant“ den Akzess bei der Landesdirektion in Bamberg (RegBl. 1807, Sp. 646). 1809 zunächst Landeskommissariats-Verweser in Bamberg, am 27. Juli dann (als „General-Kommissariats-Accessist“) Mitglied der Hofkommission für den Inn-, Eisack- und Etschkreis (RegBl. 1809, Sp. 1218). 1812 Ratsakzessist bei der Regierung des Mainkreises, 1817 Regierungsrat bei der Regierung des Rheinkreises. 1832 Generalkommissär des Untermainkreises, 1821-1837 des Rheinkreises. 1837-1838 Gesandter in der Schweiz. 1838 Regierungspräsident von Schwaben, 1843 Appellationsgerichtspräsident in München. – Zeitgenössische Biographie: [Anon.], Carl Albert Leopold Freiherr von Stengel. Ein bayerischer Staatsmann, München 1866; vgl. die Daten bei Schärl, Zusammensetzung, S. 213 Nr. 333.
Bekanntmachung: RegBl. 1808, Sp. 2149.
Nach der Verordnung über die „Ministerial-Organisation“ vom 29. Oktober 1806 (RegBl. 1806, S. 425-427; auch bei Kotulla, Verfassungsrecht Bd. 2, Nr. 270, S. 484-486; Auszug: Schimke, Regierungsakten, Nr. 67, S. 363-365) unterstand dem Innenministerium „die Handhabung der Rechte des Regenten über die in den königlichen Staaten bestehenden Kirchen, und religiösen Gemeinden“ (Art. 4 b, RegBl. 1806, S. 425). Die Regelung wurde in der Konstitution vom 1. Mai 1808 bestätigt (Tit. III § 1 Abs. 1 Satz 2 [RegBl. 1808, Sp. 992; Schimke, S. 77; Kotulla, S. 659; AK Bayerns Anfänge, S. 327]).
Die Genese des von Montgelas vorgetragenen Entwurfs läßt sich nur in Umrissen rekonstruieren. Es ist anzunehmen, daß Friedrich Immanuel Niethammers Vorstellungen über die Bildung einer evangelischen Kirchenleitung in den von Zentners territorialistischen Ansichten geprägten, vielleicht von Branca verfaßten Entwurf Eingang fanden. Kern von Niethammers Konzept war einerseits die Anerkennung des Summepiskopats des katholischen Königs über die Protestanten, andererseits machte er auch Kollegialrechte der evangelischen Kirche geltend. Diese sollten bei der Regelung rein kirchlicher, vom Generalkonsistorium als „Zentralkirchenkollegium“ zu ordnender Angelegenheiten wirksam werden. Das entsprach den von den bischöflichen Behörden der Katholiken beanspruchten Kompetenzen. Weltliche Angelegenheiten der evangelischen Kirche untergab Niethammer hingegen der Aufsicht der Kirchensektion des Innenministeriums. Wie es scheint, fanden Niethammers Ideen eines in rein kirchlichen Materien autonomen, nur organisatorisch dem Innenministerium zugeordneten Generalkonsistoriums bei den Vorverhandlungen über das Edikt wohlwollende Aufnahme. Jedoch stimmte Montgelas mit den darin sich ausdrückenden Autonomiebestrebungen nicht überein, so daß er am Entwurf „Aenderungen“ vornahm. Vor allem wollte er den Verhandlungsspielraum in den Konkordatsverhandlungen mit der Kurie nicht unnötig einschränken. Denn hielt man „die Protestanten fest am territorialistischen Zügel, so mußten die Zugeständnisse, die man der katholischen Kirche bei der Ausübung der geistlichen Gewalt machen mußte, als ein größeres Entgegenkommen der bayerischen Regierung erscheinen“. Zur Entstehung des Ediktsentwurfs eingehend Henke, Anfänge, S. 197-199, Zitat S. 199; zu Niethammers Konzept auch Gürsching, Niethammer, S. 171.
Die vorgetragene Bezeichnung ersetzte den ursprünglichen Titel „Oberkirchenrat“, denn „die Kirchenleitung [sollte] ein integrierender Bestandteil der Staatsverwaltung sein“, weshalb auch kein eigenes Generalkonsistorium innerhalb der Sektion eingerichtet wurde (Henke, Anfänge, S. 200).
Maximilian von Branca (1767-1813), 1799 Referendär im Ministerialdepartement der geistlichen Angelegenheiten, 1806 Referendär beim Ministerialdepartement des Inneren, Vorstand der Ministerial-Kirchensektion und Universitätskurator (HStK 1802, S. 60; Schärl, Zusammensetzung, S. 122 Nr. 82)
Heinrich Karl Alexander Haenlein (1762-1829), 1786 nach theologischem Studium Repetent in Göttingen, 1788 Dr. phil., 1789 ao. Professor in Erlangen und Universitätsprediger, 1795 Dr. theol., 1801 Konsistorialrat in Erlangen. 1804 Konsistorialrat und Stiftsprediger in Ansbach. 1808 erster o. Oberkirchenrat in der Kirchensektion, 1818 ebd. Direktor (Henke, Anfänge, S. 203 Anm. 15; ADB Bd. 10, S. 519f.).
Ludwig Friedrich Schmidt (1764-1857), 1782-1784 Studium der Theologie in Jena, 1792 Hofdiakon und Garnisonsprediger an der Hofkirche in Karlsruhe. Er gehörte als evangelischer Kabinettsprediger seit 1799 dem Hofstaat der Kurfürstin, später Königin Karoline Friederike (1776-1841) an; um ihn bildete sich die erste protestantische Gemeinde in München (HStK 1800, S. 59; zur Biographie ADB Bd. 34, S. 722-728; Götschmann, Innenministerium, S. 292; Gillmann, Schmidt; Vierling-Ihrig, Anfänge, S. 206-208, 214-216).
Friedrich Immanuel Niethammer (1766-1848), Studium der Theologie und Philosophie in Tübingen, 1792 Magisterpromotion in Jena, 1793 ao. Professor für Philosophie. 1797 Promotion zum Dr. theol., 1798 Übertragung einer ao. Professur für Theologie in Jena. 1804 in Würzburg Professor für Sittenlehre und Religionsphilosophie, Rat des protestantischen Generalkonsistoriums und Oberpfarrer. 1805 protestantischer Oberschulkommissär für Franken, 1806 Wechsel nach Bamberg als Konsistorial- und Schulrat. Ab März 1807 in München als Zentralschulrat beim Innenministerium. 1808 Oberschulrat der Studiensektion; bei Bedarf sollte Niethammer zudem die Kirchensektion in Konsistorialangelegenheiten unterstützen.1808 zudem ao. Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. 1818 zweiter geistlicher Oberkonsistorialrat. Zu den biographischen Daten auf archivalischer Grundlage zuletzt Schwarz, Niethammers Leben; ferner Henke, Anfänge, S. 42-53, 103-112, 115-120; zu Niethammers Karriere im Jahr 1808 detailreich Gürsching, Niethammer; eingehende Darstellungen (Niethammer als Theologe, Religionsphilosoph, Schulreformer und Kirchenorganisator): Wenz (Hg.), Niethammer; ders., Niethammer. Knappe Darstellungen: Böttcher, Entstehung, S. 9f.; Götschmann, Innenministerium, S. 335f.
Instruktion betr. die „Anordnung einer Sektion in Kirchen-Gegenständen bei dem Ministerium des Innern“ vom 8. September 1808, RegBl. 1808, Sp. 2271-2278; auch bei Kotulla, Verfassungsrecht Bd. 2, Nr. 307, S. 865-869; Auszüge: Huber/Huber, Staat und Kirche, Nr. 277, S. 629f.; Schimke, Regierungsakten, Nr. 104, S. 522-526. Die vom König unterfertigte und gesiegelte Instruktion liegt im Akt BayHStA MInn 65548; dort weiteres Material. In den Quellen, z. B. in der Weisung des Königs vom 18. September 1808 an das Ministerium des Inneren, BayHStA MInn 65548, ist von einer „Instruktion“ die Rede (so auch Henke, Anfänge). In Teilen der Literatur wird die Instruktion als Organisches Edikt klassifiziert (zuerst wohl von Seydel, Bayerisches Staatsrecht). Dies geht zurück auf die Rubrikenüberschrift in RegBl. 1808, Sp. 2261. – Seydel betont 1892 in seiner knappen Würdigung, daß dem „Edikt“ die Lehre vom Territorialsystem zugrundegelegt, das Kollegialsystem hingegen verworfen wurde. Hinsichtlich der katholischen Kirche wurde die Sektion mit allen Gegenständen der „äussere[n] Kirchen-Polizei“ betraut (Art. V Abs. 1, RegBl. 1808, Sp. 2273), hinsichtlich der protestantischen Kirche war die Rede von der „vereinigte[n] Staats- und Kirchengewalt“ (Art. VI, ebd. Sp. 2275). Mithin wurde „die Kirchengewalt als eine der protestantischen Kirche gegenüber erweiterte Staatsgewalt angesehen […]. Von einer selbständigen Gestaltung der protestantischen Kirchengewalt ist […] keine Rede. Deren Handhabung ist ein staatliches Geschäft, das Generalconsistorium eine Abtheilung der Ministerialkirchensection“ (Seydel, Bayerisches Staatsrecht Bd. 6/1, S. 84). Vgl. Henke, Anfänge, S. 200-202.
Nach Henke galt es vor der Sitzung „als sicher“, daß Niethammer die Stelle des ersten protestantischen Rates erhalten würde. Niethammer trug in einem rückschauenden Bericht an den König vom 12. Oktober 1808 sogar vor, „die Nachricht von dem bereits vollzogenen Beschlusse meiner Beförderung zum ersten Ober-Consistorialrathe“ habe sich „schon vor einigen Wochen aus Eurer Königlichen Majestät Allerhöchst eigenem Munde […] in dem Publicum“ verbreitet. Gleichwohl kam es zu einem abweichenden Antrag Montgelas’ in der Sitzung vom 8. September. Dahinter können grundsätzliche Bedenken gestanden haben, hatte sich Niethammer doch als (zu) selbstbewußter Befürworter einer eigenständigen evangelischen Kirchenleitung zu erkennen gegeben. Ferner wird man zu bedenken haben, daß mit Rücksicht auf die Konkordatsverhandlungen die Berufung Niethammers eine taktisch unkluge Provokation gewesen wäre, war dieser doch als landfremder Förderer der Protestanten bereits in die Kritik katholisch-altbayerischer Kreise geraten. Derartige Vorwürfe waren gegenüber Haenlein, seit 1804 Konsistorialrat in Ansbach, nicht in diesem Ausmaß zu erwarten. Immerhin sollte Niethammer mit der Übertragung der zweiten Stelle als ao. Rat weiterhin in die Arbeit des Generalkonsistoriums eingebunden bleiben. Vgl. Gürsching, Niethammer, S. 169, das Quellenzitat S. 179; Henke, Anfänge, S. 203; Wenz, Niethammer, S. 105f. mit Anm. 110.
Vgl. die „Ernennungs-Liste, des zur Ministerial-Sektion für die oberste Leitung der Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten bestimmten Personals“, RegBl. 1808, Sp. 2297/2298, jeweils mit Angabe der vorherigen Verwendung. Zur Besoldung des Vorstands und der Räte: Nr. 16 (Staatskonferenz vom 15. September 1808), TOP 4.
Wolfgang Hobmann (1759-1826), Studium in Ingolstadt, Illuminat (Ordensname Onescritus). 1784 Priesterweihe, danach als Pfarrer tätig. 1802 Generalschuldirektionsrat in München, 1804 Zentralschulrat, 1808 Oberschulrat, 1817 Oberstudienrat im Innenministerium, 1822 Eintritt in den Ruhestand (RegBl. 1802, Sp. 715; Schärl, Zusammensetzung, S. 129 Nr. 101; Schüttler, Mitglieder, S. 73).
Josef Wismayr (1767-1858), Studien in Freising und Salzburg, Illuminat. 1790 Priesterweihe und Präfekt des Rupertinischen Erziehungsinstitutes in Salzburg. 1801 fürstlich-freisingischer Geistlicher Rat. 1803 Rat bei der Generalschul- und Studienkommission in München, 1808 Oberschulrat, 1816 Oberkirchenrat. Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Schüttler, Mitglieder, S. 166).
Vgl. die „Ernennungs-Liste der Kreis-Schulräthe“ (RegBl. 1808, Sp. 2299/2300), die in einigen Positionen von den in der Staatskonferenz getroffenen Personalentscheidungen abweichen.
Michael Lechner (1757-1813), Studium bei den Jesuiten in München, 1780 Priesterweihe. Illuminat. 1786-1799 Prediger am Dom, 1799-1808 Rektor und Professor am Gymnasium München, 1808 Kreiskommissariatsschulrat im Isarkreis (HStK 1802, S. 103; Schüttler, Mitglieder, S. 92).
Joseph Maria Eberl, Studium in Ingolstadt (1790 Dr. phil., 1791 Lic. theol.), Schulinspektor in München, war im April 1806 zum Unterschulkommissär von Oberbayern befördert worden. 1808 Kreisschulrat des Salzachkreises, 1810 Quieszierung. 1811 wurde er auf die Pfarrei Paar im Landgericht Friedberg befördert, 1816 erfolgte die Bestellung zum Kreisschulrat in Burghausen. Er veröffentlichte u.a.: Wie hat bisher das Publikum seiner Pflicht, zu den deutschen Schulanstalten beyzutragen, entsprochen? Eine Rede […], München o.J. [1800]. Vgl. HStK 1802, S. 106; RegBl. 1806, S. 152; RegBl. 1810, Sp. 1195; Matrikel LMU, Bd. I/3/2, S. 227 Nr. 5788.
Lorenz Kappler (1765-1818), Studium der Philosophie und Theologie in Mainz und Ingolstadt, 1788 Priersterweihe, 1793 Subregens, 1800 Regens am Bartholomäerseminar. 1799 ao. Professor der Pädagogik in Ingolstadt, 1800 in Landshut und zugleich Lokalschulkommissär. 1804 Entpflichtung von der Professur, Oberschul- und Studienkommissär in Straubing. 1808 Schulrat im Innkreis, 1810 Kreisschulrat im Unterdonaukreis. Biographische Würdigung und Schriftenverzeichnis: Boehm u.a., Biographisches Lexikon, S. 208 s.v. Kappler (P. Segl).
Johann (auch: Franz Joseph) Müller (1779-1827), Studium in Passau, Salzburg und Landshut, 1802 Studienlehrer in Passau, 1806 Unterschulkommissär in Niederbayern, 1807 zusätzlich Professor am Lyzeum Passau. 1808 Kreisschulrat des Illerkreises, 1817 des Oberdonaukreises. Müller schrieb einen „Kurze[n] Lehrentwurf der Erziehung in Volksschulen“, Kempten 1814, 2. verm. Aufl. („Die Erziehung in Volksschulen“) ebd. 1823. Vgl. RegBl. 1810, Sp. 1194; RegBl. 1817, Sp. 614; ADB Bd. 22, S. 637; Hauser, Müller; Baumgartner, Obermaier, S. 125.
Franz Maria Graf von Stahremberg (Starhemberg; 1756-1818), Studien in Rom und Salzburg, 1779 Domherr, 1793 Domkapitular am Domstift Eichstätt. Illuminat. 1806 Oberschulkommissar des Fürstentums Eichstätt bzw. der Provinz Neuburg, Priesterweihe. 1807 wirklicher Geheimer Rat. 1808 Kreiskommissariatsschulrat im Altmühlkreis. 1816 Versetzung in den Ruhestand als Kreisschulrat des Oberdonaukreises (RegBl. 1806, S. 203; RegBl. 1807, Sp. 237; RegBl. 1816, Sp. 680; Schüttler, Mitglieder, S. 148).
Stephan Fröhlich, 1803 Oberschulkommissär in Amberg, 1808 Kreisschulrat des Naabkreises, 1810 Quieszierung (RegBl. 1803, Sp. 952; RegBl. 1810, Sp. 1195).
Johann Baptist Graser (1766-1841), Studium in Bamberg (1786 Dr. phil.) und in Würzburg (1790 Lic. theol. sowie Priesterweihe [1808 vom Priesteramt suspendiert]). 1790 Präfekt am adeligen Erziehungsinstitut Julianum, 1792-1801 als Pagenerzieher in Salzburg tätig. 1804 Professur für Pädagogik an der theologischen Sektion der Universität Landshut, im selben Jahr mit dem Gehalt eines Landesdirektionsrates zum Oberschulkommissär für die kurpfalzbayerischen Fürstentümer in Franken ernannt. 1808 Schulrat im Mainkreis, 1810 bestätigt (RegBl. 1805, Sp. 1000; RegBl. 1808, Sp. 2299/2300; RegBl. 1810, Sp. 1193). 1825 Ruhestand. Mit Grasers praktischer Tätigkeit ging die Publikation zahlreicher (religions-)pädagogischer Schriften einher. Vgl. Boehm u.a., Biographisches Lexikon, S. 154f. s.v. Graser (L. Hammermayer); Ebner, Graser (jeweils mit Schriftenverzeichnissen).
Heinrich Eberhard Gottlob Paulus (1761-1851), Studium der Theologie, Philosophie und orientalischen Sprachen, Promotionen zum Magister der Philosophie (1781) und der Theologie (1784) in Tübingen. 1789 Ernennung zum Professor für Orientalische Sprachen in Jena und Promotion zum Dr. phil. 1793 Wechsel auf den Lehrstuhl für Dogmatik und Exegese. 1803 Professor der Theologie in Würzburg, gleichzeitig Landesdirektionsrat. 1807 Kreis-, Kirchen- und Schulrat in Bamberg, 1808 Kreiskommissariatsschulrat für den Pegnitzkreis, 1810 für den Rezatkreis. Ab 1811 philosophisch-theologische Doppelprofessur in Heidelberg. Paulus veröffentlichte mehr als 100 Bücher, ca. 600 Aufsätze, über 1.000 Rezensionen und zahlreiche Quelleneditionen. NDB Bd. 20, S. 135f. (Fr. W. Graf).
Albrecht Bayer (1751-1818), Studium an der Universität Erlangen, 1779 Magister der Philosophie; dort 1786 ao., 1792 o. Professor der Philosophie. 1794 dritter Diakon an der Stadtkirche Ansbach, 1798 Beisitzer am protestantischen Konsistorium, 1800 wirklicher Konsistorialrat, Stiftsprediger und Dr. theol. 1808 Kreischulrat im Rezatkreis, 1810 Kreiskirchenrat für Ansbach, 1818 erster geistlicher Konsistorialrat. Vgl. RegBl. 1810, Sp. 1216; [Jäck], Lebensmomente H. 1, S. 36; Baader, Lexikon, Bd. 2/1, S. 11f.
Klement Alois Baader (1762-1838), Studium in Ingolstadt, 1785 Dr. phil., Lic. theol. und Priesterweihe. 1785 Ratsakzessist am bischöflichen Vikariat Augsburg, 1786 Assessor am Konsistorium Salzburg, 1787 Kanoniker an St. Andreas und Geistlicher Rat in Freising sowie wirklicher Konsistorialrat in Salzburg. 1797 Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München sowie der Kurmainzischen Akademie nützlicher Wissenschaften in Erfurt. 1803 kurbayerischer Schul- und Studienkommissär in Freising bzw. München. 1808 Kreisschulrat des Oberdonaukreises. Baader schrieb zu politischen, theologischen und pädagogischen Fragen, verfaßte biobibliographische Nachschlagewerke, z. B. Baader, Das gelehrte Baiern, und trat als Lyriker und Rezensent hervor. Vgl. RegBl. 1803, Sp. 71, 952; RegBl. 1816, Sp. 680; Baader, Das gelehrte Baiern, Sp. 51-55 (Selbstdarstellung und Schriftenverzeichnis bis 1804); [Jäck], Lebensmomente H. 2, S. 1f.; ADB Bd. 1, S. 712f.; NDB Bd. 1, S. 476 (Fr. X. Seppelt); Hammermayer, Gelehrtenassoziation, S. 172 m.w.N.
Heinrich Stephani (1761-1850), Studium der Theologie in Erlangen, 1787 Promotion an der Philosophischen Fakultät. 1782-1794 Hofmeister der Grafen Castell, 1794 Eintritt in den Gräflich Castellschen Kirchen- und Schuldienst, 1797 Konsistorialrat, 1806 Hofprediger, 1807-1808 Pfarrer in Rüdenhausen. Nach der Mediatisierung der Grafschaft Castell 1808 Eintritt in den bayerischen Staatsdienst als Kreisschulrat, zunächst des Lechkreises, 1810 des Oberdonaukreises, 1811 des Rezatkreises. 1818 Pfarrer in Gunzenhausen, 1819 und 1822 Mitglied der Ständekammer des Königreichs Bayern. Stephani verfasste zahlreiche Monographien und Aufsätze zur Pädagogik, (Rechts-)Philosophie und Theologie. Vgl. Liedtke, Stephani; Ulbricht, Stephani; ders., Stephani (Kurzfassung); Düppe, Stephani (S. 396-404 Schriftenverzeichnis); Leeb, Wahlrecht Tl. 2, S. 749.
Franz Xaver Müller (geb. 1777), Benediktiner (Kloster Tegernsee), Repetitor an der Militärakademie in München, Professor am Gymnasium Amberg. Entgegen der im Protokoll getroffenen Zuteilung 1808 Kreisschulrat im Eisackkreis, 1810 im Innkreis, 1817 im Regenkreis. Müller veröffentlichte zahlreiche pädagogische und philosophische Schriften sowie Schulbücher. Vgl. HStK 1802, S. 107; RegBl. 1808, Sp. 2299/2300; RegBl. 1810, Sp. 1194; RegBl. 1817, Sp. 613; Hamberger/Meusel, Das gelehrte Teutschland Bd. 14, S. 606-608 (unvollständiges Schriftenverzeichnis bis 1806).
Joachim Schuhbauer (Schubauer; 1743-1812), Benediktiner aus Niederaltaich, 1783 Weltpriester. Illuminat (Ordensname Pillanzer). 1780 Zuwahl in die Belletristische Klasse der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Bis 1783 Professor am Gymnasium in Amberg, 1783-1786 im Dienst des Malteserordens als Geometer, Oberforstmeister und Landschulinspektor. 1787 Gymnasialprofessor in Passau, 1794-1803 im Exil in Wien. 1802 Generalschuldirektionsrat, 1808 Kreiskommissariatsschulrat im Regenkreis (RegBl. 1802, Sp. 715; Hammermayer, Geschichte Bd. 2, S. 239 u.ö.; Schüttler, Mitglieder, S. 141).
Francesco Tecini (1763-1853), 1786 Priesterweihe, danach Repetitor am Lyzeum Trient. 1792 fürstbischöflich-salzburgischer Hofkaplan und Sekretär der italienischen Expedition, 1794 Geistlicher Rat. 1797-1853 Pfarrer und Dekan von Pergine. 1807 Generalprovikar der Diözese Trient. 1809 wirklicher Geistlicher Rat des Königreichs Bayern. Vgl. zu den Daten: RegBl. 1809, Sp. 1653; Katholische Blätter aus Tirol [Innsbruck]5 (1847), S. 707-709; URL: http://www.comune.pergine.tn.it/content.asp?Subc=1176&L=1&idMen=243 [21.11.2012]. Tecini empfahl sich für das Schulwesen mit Gedanken, die er 1809 veröffentlichte: Francesco Tecini, Sui vantaggj e sulla necessità delle nuove reg. Bav. scuole elementari pei fanciulli, e fanciulle. Omelia recitata al suo popolo di Pergine li 15. Gennaro 1809, Trient o.J. [1809]. – Abweichend von der im Protokoll getroffenen Zuteilung wurde 1808 A. Morandi, Professor in Trient, Schulrat im Etschkreis (RegBl. 1808, Sp. 2299/2300).
OE über „die Sektion des Ministeriums des Innern für die öffentliche Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten“ vom 15. September 1808, RegBl. 1808, Sp. 2461-2471; auch bei Kotulla, Verfassungsrecht Bd. 2, Nr. 309, S. 877-882. – Das vom König unterfertigte und gesiegelte Edikt liegt im Akt BayHStA MInn 65548; dort weiteres Material.
Zum 1801 gegründeten Topographischen Büro vgl. Mauerer/Stauber, Verwaltung, S. 280 u. die dort angegebene Literatur.
Vgl. OE betr. die „Anordnung einer Lehen- und Hoheits-Sektion bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten“ vom 25. August 1808, RegBl. 1808, Sp. 1939-1953, hier § 15 Nr. 6 (Sp. 1944).
Adrian von Riedl (1746-1809), 1766 kurfürstlicher Landgeometer, 1771 Hofkammerat, 1772 Wasser-, Brücken- und Straßenbaukommissar, 1790 Direktor der Straßen- und Wasserbauverwaltung, 1796 zudem Oberstmarschkommissar. Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 1799 Oberst im Generalstab, 1808 Direktor des statistisch-topographischen Büros. Vgl. HStK 1802, S. 89, 97; ADB Bd. 28, S. 535f.; NDB Bd. 21, S. 575f. (D. Schlögl).
Karl Felix Seyffer (1762-1822), Studium und Promotion in Tübingen, 1789-1804 ao. Professor in Göttingen. 1804 Berufung als Hofastronom nach München, Mitglied der Akademie der Wissenschaften. 1805-1806 Ingénieur-Géographe im Hauptquartier Napoleons. 1808 Hofrat und Astronom im statistisch-topographischen Büro, 1815 Direktor. Vgl. ADB Bd. 34, S. 107f.; Bachmann, Attribute, S. 183-186.
Alois von Coulon (1779-1855), 1808 Ingenieurgeograph. Lebensdaten: URL: http://www.deutsche-biographie.de/sfz026_00031_1.html [16.1.2013].
Maximilian von Rickauer (1766-1826), Landfeldmesser in der Generalstraßen- und Wasserbaudirektion, 1808 Ingenieurgeograph im statistisch-topographischen Büro, zuletzt im Rang eines Hauptmanns des Generalquartiermeisterstabes. Vgl. HStk 1802, S. 89; Polizey-Anzeiger 1826, S. 1167; RegBl. 1827, Sp. 367; Kneschke, Adels-Lexicon Bd. 7, S. 493.
Christian Friedrich Herdegen, Zeichenlehrer an der Artillerieakademie, 1808 Ingenieurgeograph. Als Major der Artillerie, Ingenieurgeograph und Professor der militärischen Zeichnungswissenschaften veröffentlichte Herdegen neben zahlreichen Landkarten eine „Praktische Zeichnungslehre zur Selbstübung für Militär- und Civil-Personen“ in drei Teilen, München 1810-1819, zweite Aufl. 1825.
Thomas Green (gest. 1830; RegBl. 1830, Sp. 858), Ingenieurgeograph.
RegBl. 1808, Sp. 2168: Joseph Schleich.
Gemäß der VO vom 8. September 1808 erhielt jeder der beiden Konservatoren eine Besoldung von jährlich 1000 fl. (RegBl. 1808, Sp. 2169).
Johann Ludwig Christian Rheinwald (1763-1811), Geheimer Legationsrat, Geheimer Kabinettssekretär, 1800 o. Mitglied der Akademie der Wissenschaften, Kommissär der Militärakademie, 1808 Direktor des statistisch-topographischen Büros. Vgl. HStK 1802, S. 61, 97, 106; Hamberger/Meusel, Das gelehrte Teutschland, Bd. 16, S. 372.
Charles Rigobert Marie Bonne (1771-1839), 1794 Eintritt als Ingenieurgeograph in die französische Armee, 1801 Ernennung zum Direktor des Topographischen Büros der Rheinarmee in München. Mitte Juni 1807 verließ Bonne München, um am Feldzug gegen Preußen teilzunehmen (Stein, Anfänge, S. 156 und passim; DBF Bd. 6, Sp. 989 s.v. B. 2 [É. Franceschini]; Quintin/Quintin, Dictionnaire, S. 121f. s.v. B.).
VO betr. die „Organisation des topographischen Büreau“ vom 8. September 1808, RegBl. 1808, Sp. 2164-2170 (auch gedruckt bei Sauter, Entstehung, S. 273-275).
Vorliegender TOP 5 gehört in den Kontext der Entstehungsgeschichte des „Konskriptions-Gesez[es]“ vom 29. März 1812 (RegBl. 1812, Sp. 593-700); dazu Weis, Montgelas Bd. 2, S. 633-638; Buchhold, Triva, S. 335-348, S. 341 zum vorliegenden Beschluß.
Das Organische Edikt über die Gerichtsverfassung vom 24. Juli 1808, das insofern Tit. V § 1 der Konstitution für das Königreich Bayern vom 1. Mai vollzog (RegBl. 1808, Sp. 997f.; AK Bayerns Anfänge, S. 329), schrieb die Einrichtung von Untergerichten in jedem Kreis vor (RegBl. 1808, Sp. 1785-1800, hier Tit. II „Von den Untergerichten“, Sp. 1786-1791). Untergerichte bestanden „als erste Instanzen in Zivil-Rechtssachen, dann als instruirende Behörden in peinlichen Prozessen für die ihnen angewiesenen Bezirke“ (Tit. I, § 1, Sp. 1785). Sie gliederten sich in Stadtgerichte, Landgerichte und Patrimonialgerichte (Tit. II, § 4, Sp. 1786).
OE „über das Medizinalwesen im Königreiche [Bayern]“ vom 8. September 1808, RegBl. 1808, Sp. 2189-2210; weiterer zeitgenössischer Druck (1810): Häberl/Jacobi (Hgg.), Jahrbücher, S. 24-45. Auszug mit Nachweis weiterer einschlägiger Vorschriften: Schimke, Regierungsakten, Nr. 137, S. 692-702. Vgl. Volkert, Handbuch, S. 72. – Das vom König unterfertigte und gesiegelte Edikt liegt im Akt BayHStA MInn 65548; dort weiteres Material.
Karl Theodor, 1795 geborener Sohn Maximilian Josephs aus seiner ersten Ehe mit Auguste Wilhelmine Maria von Hessen-Darmstadt, war im August 1799 als Großprior nominiert worden (Freller, „Malteserkrise“, S. 629).
Konstitution des Königreichs Bayern vom 1. Mai 1808, Tit. II § 5 (RegBl. 1808, Sp. 990; AK Bayerns Anfänge, S. 326).
Die Verordnung vom 8. September 1808 (RegBl. 1808, Sp. 2157-2164) begründete die „Aufhebung des Johanniter-Ordens“ mit der „Erwägung, daß auf der einen Seite der Johanniter-Orden mit der Auflösung, welche er durch die Ereignisse der Zeit in seinen wesentlichsten innern und äussern Beziehungen erlitten, zugleich den eigenthümlichen Zweck seines Fortbestandes verloren hat, und daß auf der anderen Seite die Erhaltungsmittel worauf derselbe in Unsern Staaten gegründet war, theils von den Bedürfnissen des öffentlichen Unterrichts, zu dessen Beförderung sie schon ursprünglich verwendet wurden, theils von andern wichtigen Staatszwecken und Anordnungen in Anspruch genommen werden“ (Präambel, Sp. 2157). Zur Rolle des Malteserordens im Kontext der internationalen Politik zwischen 1799 und 1808 vgl. Freller, „Malteserkrise“.
Vgl. VO vom 8. September 1808, Art. XVIII, RegBl. 1808, Sp. 2161. – Zum Fortgang: Nr. 17 (Staatskonferenz vom 22. September 1808), TOP 5.
OE „über die Patrimonial-Gerichtsbarkeit“ vom 8. September 1808, RegBl. 1808, Sp. 2245-2257; auch bei Schimke, Regierungsakten, Nr. 38, S. 207-215; Kotulla, Verfassungsrecht Bd. 2, Nr. 308, S. 869-876; zeitgenössischer Druck: Winkopp (Hg), Der Rheinische Bund 8 (1808), Nr. 33, S. 350-359. Zur Interpretation des Organischen Edikts über die Patrimonialgerichtsbarkeit: Doeberl, Montgelas, S. 51f.; Demel, Staatsabsolutismus, S. 293-296; Kotulla, Verfassungsrecht Bd. 2, S. 83f.
Johann Kaspar Alois Basselet Graf von La Rosée (1747-1826), Studium in Würzburg und Ingolstadt, 1767 kurbayerischer Hofrat, 1769 Kämmerer. 1772 Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Publikation: Akademische Rede von der schädlichen Geringschätzung verschiedener Stände eines Staats, welche an dem höchsterfreulichen Namensfeste Seiner Churfürstl. Durchlaucht in Baiern etc. etc. in dem akademischen Saale abgelesen worden […] München, den 13. Octob. 1772). 1779-1783 Leiter der Belletristischen Klasse der BAdW. Illuminat (Ordensname Sokrates). 1788 Mitglied des Bücherzensurkollegiums. 1782 Rat, 1790 Vizedirektor des Revisoriums, 1791 wirklicher Geheimer Rat, 1799 Direktor der Obersten Justizstelle. 1808 Präsident des Oberappellationsgerichts, 1817 wirklicher Staatsrat im ao. Dienst. Vgl. HStK 1798, S. 98, 197; HStK 1802, S. 26, 62, 81; RegBl. 1817, Sp. 722 (Sp. 888 Abdruck eines königlichen Handschreibens zum fünfzigjährigen Dienstjubiläum); Neuer Nekrolog der Deutschen 1826, Tl. 2, S. 1056-1060; Hammermayer, Geschichte Bd. 2, S. 35f., 300 u.ö.; Schüttler, Mitglieder, S. 19; Gigl, Zentralbehörden, S. 102, 311, 367, 460; Kraus, Gymnasium, S. 120, 572.
Lorenz Aichberger (1742-1821), Studium der Rechte in Ingolstadt, 1765 Hofrat, 1770-1776 Geistlicher Rat, 1776 Rat am Revisorium, 1806 Direktor der Obersten Justizstelle, 1808 Direktor des Oberappellationsgerichts, 1815 Geheimer Rat. RegBl. 1807, Sp. 45; Kraus, Gymnasium, S. 84.
Franz Arnold Freiherr von der Becke (1754-1832), Studium der Rechte in Münster, Göttingen und Heidelberg, 1776-1782 Advokat in Münster. 1782-1798 fürstbischöflich speyerischer Hof- und Regierungsrat, dann Geheimer Rat und Hofkammerdirektor. 1798-1806 Reichskammergerichts-Assessor des katholischen Niederrheinisch-Westfälischen Kreises. Am 1. Juli 1807 wurde v. d. Becke „mit dem Karakter eines Direktors einer obersten Justizstelle in den [königlich bayerischen] Staatsdienst gerufen“ (Demel, Staatsabsolutismus, S. 16 Anm. 41, vermutet, dies sei auf Vermittlung Reigersbergs geschehen), am 2. Oktober wurde er zum 2. Direktor der Obersten Justizstelle ernannt (RegBl. 1807, Sp. 1605, vgl. Sp. 1270). 1808 2. Direktor am Oberappellationsgericht, 1817 Staatsrat im ordentlichen Dienst für die Sektion der Justiz und Generaldirektor im Staatsministerium der Justiz. 1823 (Vize-)Präsident des Oberappellationsgerichts. 1825 Pensionierung. 1808 Nobilitierung, 1820 Erhebung in den Freiherrnstand. Von der Becke publizierte neben aktuellen Schriften zum Reichsstaatsrecht u.a. einen Staatsdienertraktat (Von Staatsämtern und Staatsdienern, Heilbronn 1797; zu diesem Werk Mader, „Priester der Gerechtigkeit“, S. 101-108) und Beiträge zur Justizreform (Ueber Verminderung und Abkürzung der Prozesse durch Vergleich. Ein Beitrag zur Verbesserung der Justizverfassung, München 1812). Vgl. Jäck, Uebersicht, S. 32f.; Schärl, Zusammensetzung, S. 349 Nr. 683; Ernst, Adel, S. 583f.; Holzbauer, Staatsräte, S. 1053; v.a. Jahns, Reichskammergericht Tl. II 2, S. 1184-1192; Mader, S. 182-194, 214-220, 353-358 u.ö.
Zu dieser Personalsache vgl. TOP 11 dieses Protokolls. – Paul Wilhelm von Werner, Direktor der Obersten Justizstelle in Ulm, 1808 Vizepräsident des Appellationsgerichts für den Oberdonau- und Altmühlkreis, 1810 Versetzung in gleicher Funktion an das Appellationsgericht für den Innkreis, 1814 Direktor am Appellationsgericht für den Illerkreis. 1817 Versetzung in den Ruhestand. RegBl. 1808, Sp. 2985/2986; RegBl. 1810, Sp. 502, 1321/1322; RegBl. 1814, Sp. 1337; RegBl. 1817, Sp. 227.
Joseph Ul(l)heimer (1745-1810), nach dem Besuch des Gymnasiums Bamberg 1761 ebd. Immatrikulation. Studium der Philosophie, dann der Theologie, schließlich der Rechte (1772 auch in Göttingen). 1773/74 Praktikum am Reichskammergericht in Wetzlar. 1763 Promotion zum Dr. phil., 1772 zum Lizentiaten, 1776 zum Doktor beider Rechte. Bis 1772 Assessor des kaiserlichen Landgerichts in Bamberg, 1774 bis 1789 zunächst ao., dann o. Professor des Staatsrechts an der Universität Bamberg, zugleich wirklicher Hof- und Regierungsrat. 1789 bis 1806 Reichskammergerichts-Assessor des katholischen Fränkischen Kreises – als leiblicher Sohn eines Gerichtspedells und Stiefsohn eines Landgerichtsdieners und eines Zuchthausverwalters gehört Ulheimer „zu den wirklichen Aufsteigern unter den RKG-Beisitzern des 18. Jhdts.“. 1807 Direktor der Obersten Justizstelle für Franken in Bamberg, 1808 „in Quieszenz“. Als RKG-Assessor und später als Direktor der Obersten Justizstelle führte Ulheimer ein „von“ im Namen, obwohl er nie in den Adelsstand erhoben wurde. Insbesondere in seiner Zeit am Reichskammergericht publizierte Ullheimer juristische Schriften. Vgl. Jäck, Pantheon, Heft 7, Sp. 1122-1125; v.a. Jahns, Reichskammergericht Tl. II 2, S. 796-802, Zitat S. 798; Spörlein, Universität Bamberg Bd. 2, S. 1233-1239; Mader, „Priester der Gerechtigkeit“, S. 340, 343 u.ö.
Clemens Freiherr von Leyden (1772-1830), 1793 kurfürstlicher Kämmerer und Hofrat, dann Hofgerichtsrat. 1805 Vizepräsident, 1807 zweiter Präsident des Hofgerichts. 1808 Präsident des Appellationsgerichts für den Isarkreis, 1817 wirklicher Staatsrat im ordentlichen Dienst in der Sektion der Justiz, 1819 Reichsrat der Krone Bayern (Holzbauer, Staatsräte, S. 1054; Ernst, Adel, S. 619f.).
Maximilian Joseph Graf von Lamberg (1773-1837), 1794 als Edelknabe am kurpfalzbayerischen Hof, 1797 Hofgerichtsrat, 1798 Kämmerer, 1799 Rat bei der Regierung Landshut, 1808 Vizepräsident, 1810 zudem erster Direktor des Appellationsgerichts für den Isar- und Salzachkreis in München. 1810 Präsident des Appellationsgerichts für den Salzachkreis in Burghausen. 1817 Ernennung zum Präsidenten des Appellationsgerichts für den Unterdonaukreis, im selben Jahr noch in gleicher Eigenschaft am Appellationsgericht für den Obermainkreis. HStK 1802, S. 36, 82; RegBl. 1810, Sp. 501f., 1319/1320; RegBl. 1817, Sp. 148, 175, 213/214, 570; Jäck, Uebersicht, S. 91; Krick, Stammtafeln, S. 194.
Friedrich August von Courtin (geb. 1740), Schulbesuch in München, Studium der Rechte in Ingolstadt, 1761 Hofrat, auch Oberstmarschallstabs-Kommissar, Wechsel- und Merkantilgerichtsrat, Kommerzienrat, 1799 Hofratsvizekanzler, 1808 Direktor am Appellationsgericht München. In den 1770er Jahren trat Courtin als Theaterautor hervor. Vgl. Leitschuh, Matrikeln Bd. 3, S. 62 Nr. 23; Protokolle Bd. 1, Nr. 28 (Staatskonferenz vom 20. August 1799), S. 135f., TOP 12; Baader, Das gelehrte Baiern, Sp. 196f.; Finauer, Magazin Bd. 1, S. 280; Gigl, Zentralbehörden, S. 311, 386.
Zuständigkeit: Regen- und Unterdonaukreis (RegBl. 1808, Sp. 2989/2990).
Johann Franz Xaver Engelbert Reichsfreiherr Reichlin von Meldegg (1757-1828), 1781 Immatrikulation in Heidelberg als Kandidat der Rechte. 1784 pfalzbayerischer Kämmerer, Regierungs- und Oberappellationsgerichtsrat bei der kurpfälzischen Regierung Mannheim. 1793-1797 Gesandter am Kaiserhof in Wien, 1798-1799 am Zarenhof in St. Petersburg. Als Ehrenritter des Malteserordens wurde Reichlin von Meldegg nach der Aufhebung der bayerischen Zunge des Ordens aus Rußland ausgewiesen. Anläßlich seiner Eheschließung mit Magdalena Freiin von Olnhausen-Ödingen (1766-1841) erhielt er 1798 eine Anwartschaft auf die Pflege Dingolfing. Präsident des Hofgerichts Straubing, 1808 Präsident des Appellationsgerichts für den Regen- und Unterdonaukreis, 1817 Quieszierung. Vgl. HStK 1799, S. 62; HStK 1802, S. 30; RegBl. 1817, Sp. 913f.; Oberbadisches Geschlechterbuch Bd. 3, Tf. X, S. 412; Matrikel Heidelberg Tl. 4, S. 317; Ferchl, Behörden, Tl. 1, S. 163; Reichlin-Meldegg/Reichlin-Meldegg, Geschichte, S. 124f.; Repertorium Bd. 3, S. 18, 26.
Johann Sigismund (1815: von) Jung (1745-1824), 1779 Rat, 1799 Kanzler und Lehenpropst bei der Regierung Straubing, 1808 Direktor am Appellationsgericht. Illuminat (Ordensname Columella/Penelop). Vgl. HStK 1802, S. 137; HStHB 1819, S. 41; Schüttler, Mitglieder, S. 80.
Johann Baptist (1814/1816: Ritter von) Schieber (1764-1829), als Sohn eines Schreiners 1783-1787 Studium der Rechte in Ingolstadt. 1790 Regierungsrat in Landshut, zugleich Fiskal. 1799 Revisionsrat, 1800 Rat der Zensurkommission, Rat bei der Obersten Justizstelle, 1808 zweiter Direktor am Appellationsgericht in Straubing, 1810 erster Direktor in München. 1812 Direktor am Oberappellationsgericht „extra statum“ (1817 etatmäßige Stelle), dort 1823 zweiter Direktor. 1826 Präsident des Appellationsgerichts des Isarkreises, 1828 definitiver Ruhestand „nach zurückgelegtem vierzigjährigen Dienstesalter und seiner zerrütteten Gesundheit wegen“. 1802 nahm Schieber als Gutachter zum Entwurf eines Strafgesetzbuches Stellung (dazu Protokolle Bd. 1, Nr. 75 [Staatskonferenz vom 14. Juni 1800], S. 287, TOP 13; Nr. 118 [Staatsrat vom 23. September 1801], TOP 7, S. 434f.; Protokolle Bd. 2, Nr. 30 [Staatsrat vom 7. April 1802], TOP 3, S. 187): Bemerkungen über den Entwurf eines peinlichen Gesetzbuches für die kurpfalzbaierischen Staaten, in: Materialien zur peinlichen Gesetzgebung in Baiern, Tl. 1, München 1802, S. 1-95. Zur Laufbahn vgl. HStK 1799, S. 258; HStK 1802, S. 61, 81; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 205 Nr. 5169; Protokolle Bd. 1, Nr. 54 (Staatskonferenz vom 15. Februar 1800), TOP 1 6, S. 235; RegBl. 1810, Sp. 502; RegBl. 1811, Sp. 1317; RegBl. 1812, Sp. 2068; RegBl. 1817, Sp. 569; RegBl. 1826, Sp. 663; RegBl. 1828, Sp. 551 (Zitat); Jäck, Uebersicht, S. 37; GGT BH 1911, S. 770f. s.v. Schiber* (1863).
Zuständigkeit: Pegnitz- und Naabkreis (RegBl. 1808, Sp. 2983/2984).
Ludwig Freiherr von Egckher (Egckh, Egcker, Egkher; 1757-1826), 1775 Absolvent des Gymnasiums in München, Studium der Rechte in Ingolstadt, Illuminat (Ordensname Pericles). Hof- und Regierungsrat, dann Landesdirektionsrat in Amberg, 1780 kurfürstlicher Kämmerer, 1782 Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. 1799 Regierungspräsident und Vorstand der Kirchendeputation in Amberg. 1808 Präsident des Appellationsgerichts, 1810 Versetzung in den Ruhestand. Er schrieb eine „Geschichte der vormaligen Landschaft in der Oberpfalz“, Amberg/München 1802, und beteiligte sich 1797/1804 an der Debatte über die Funktion der Landstände. Vgl. Leitschuh, Matrikeln Bd. 3, S. 148 Nr. 29; HStK 1799, S. 60; HStK 1802, S. 186; RegBl. 1820, Sp. 698; Schüttler, Mitglieder, S. 46; Kraus, Gymnasium, S. 93, 538.
Georg Wilhelm Joseph Freiherr von Weinbach (1752-1826), Studien in Salzburg, Illuminat (Ordensname Heliodorus). 1773 Reichskammergerichtspraktikant in Wetzlar. 1777 Regierungsrat, 1785 Direktor beim Regierungs- und Hofkammerkollegium in Sulzbach. 1790 Berufung zum Rat bei der Oberen Landesregierung unter Beibehaltung der Stelle als Hofkammerdirektor in Sulzbach. Erhebung in den Reichsvikariatsfreiherrenstand, 1792 tit. Geheimer Rat. 1795 Kanzler bei der Regierung der Oberpfalz in Amberg. Aus diesem Anlaß verfaßte Weinbach eine Rede „[u]eber die Pflichten eines Dikasterialvorstandes“ (Rede des kurpfalzbairischen geheimen Raths Wilhelm Joseph Reichsfreyherrn von Weinbach auf Kröbliz, am Antrittstage des Kanzleramts bey der kurfürstlich oberpfälzischen Landesregierung zu Amberg. Den 1sten Junius, 1795, Sulzbach o.J. [1795]). 1808 Direktor des Appellationsgerichts Amberg. Abgeordneter in den Landtagen 1819 und 1822. Vgl. Schüttler, Mitglieder, S. 162; Jahns, Reichskammergericht Tl. II 2, S. 864, 869, 871; Gigl, Zentralbehörden, S. 151 Nr. 268; Leeb, Wahlrecht Tl. 2, S. 729.
Franz Seraph Freiherr von Donnersberg (1770-1835), 1792 kurfürstlicher Kämmerer, Hofrat, 1793 Bewerbung um das Landrichteramt Landsberg, 1799 Rat in der Obersten Justizstelle, 1808 entgegen der im Protokoll vermerkten Ernennung Vizepräsident am Appellationsgericht für den Iller- und Lechkreis. Vgl. HStK 1802, S. 33, 81; RegBl. 1808, Sp. 2987/2988; Dellinger, Hofmarch, S. 329; Leoprechting, Nachträge, S. 315; Ferchl, Behörden Tl. 1, S. 492.
Zuständigkeit: Mainkreis (RegBl. 1808, Sp. 2981/2982).
Johann Anton Freiherr von Ow (1748-1812), Domherr in Eichstätt, Illuminat (Ordensname Claudius Aquaviva). 1790 dirigierender Minister des Hochstifts, dann Präsident des Landesdirektoriums Eichstätt. 1806 Präsident des Hofgerichts Bamberg. Ow wurde 1808 zum Präsidenten des Appellationsgerichts Bamberg ernannt, jedoch noch im selben Jahr – am 15. November – „in Erwägung seiner seit 40 Jahren dem Staate nützlich geleisteten Dienste, und mit Rücksicht auf die von ihm vorgestellte Abnahme seiner Geisteskräfte, als bereits dekretirten Appellationsgerichts-Präsidenten zu Bamberg, auf sein Ansuchen, mit Belassung seines ganzen Gehaltes, in den Ruhestand“ versetzt, Gleichzeitig worde von Ow „zum Beweise der besonderen allerhöchsten Zufriedenheit, zum königlichen geheimen Rathe“ ernannt. Vgl. RegBl. 1806, S. 279; RegBl. 1808, Sp. 2997; RegBl. 1809, Sp. 424 (Zitat); Schön, Geschichte, S. 464-474; Dippold, Hofgericht, S. 11, 16; Schüttler, Mitglieder, S. 114.
Georg Michael (1808/1813: Ritter von) Weber (1768-1845), zunächst philosophische Studien in Bamberg, 1786 Doktorat, danach juristisches Studium in Bamberg und Göttingen, 1793 Lizentiat und Professor für Lehnrecht. 1795 juristisches Doktorat und Fortsetzung der Professorenkarriere. 1796 Universitätsfiskal, verschiedentlich Dekan. Nach der Eingliederung Bambergs in das Kurfürstentum Bayern (und nach Aufhebung der Fakultät) wirkte Weber ab 1803 als Direktor des Hofgerichts Bamberg und profilierte sich als Kompilator und Kommentator des Bambergischen Rechts bei den Vorarbeiten zur Vereinheitlichung des Zivilrechts im neuen Bayern (Grundsätze des Bambergischen Landrechts […], 2 Tle. in 4 Bden., Bamberg/Würzburg 1806-1807, 2. Ausgabe 1814-1815). 1808 Berufung in die Gesetzeskommission, Direktor des Appellationsgerichts des Mainkreises in Bamberg. 1814 Vizepräsident des Appellationsgerichts des Regenkreises in Amberg, 1829 Präsident des Appellationsgerichts des Untermainkreises in Würzburg, 1832 des Appellationsgerichts des Oberdonaukreises (bzw. für Schwaben und Neuburg) in Neuburg. 1843 Eintritt in den Ruhestand. Weber verfaßte zahlreiche juristische Schriften (z. B. [Anon.], Ueber die Justizverfassung in den kurfürstl. fränkischen Fürstenthümern, in: Argus. Eine Zeitschrift für Franken und die angrenzenden Länder 2,2 [1803], S. 1-126), übersetzte philosophische und staatswissenschaftliche Werke aus dem Französischen und Englischen und trat auch als Dichter hervor. Ausführliche Biographie (S. 17-68) mit Werkverzeichnis (S. 68-71) und Sammlung der Gedichte (S. 79-109): Kaisenberg/Weber-Hohagen, Weber; Kurzfassung: Kaisenberg, Weber. Biogramme: AK Haus der Weisheit, S. 152 Nr. 69 (Lothar Braun); eingehend Spörlein, Universität Bamberg Bd. 2, S. 984-990, 1239-1247 u.ö. Zur Tätigkeit als Hofgerichtsdirektor: Dippold, Hofgericht, S. 3-7.
Zuständigkeit: Rezatkreis (RegBl. 1808, Sp. 2981/2982).
Heinrich Wilhelm Albert (auch: Albrecht) von Roeder (1748-1830), ab 1767 Studium der Rechte in Erlangen, 1770 im Dienst des Markgrafen von Ansbach-Bayreuth, 1772 Regierungsrat, 1795 Präsident der Regierung in Ansbach. 1808 Präsident des königlich bayerischen Appellationsgerichts für den Rezatkreis, 1811 Versetzung in den Ruhestand „wegen zunehmender Kränklichkeit und Altersschwäche“. RegBl. 1811, Sp. 397; Straubel, Biographisches Handbuch Tl. 2, S. 816.
Georg Carl Friedrich (1808/1813: von) Bandel (1747-1818), Studium der Rechte in Frankfurt an der Oder, 1768 Referendar bei der Regierung Stettin, 1771 Rat bei der pommerschen Regierung, 1772 Regierungsrat in Küstrin. 1780 wurde Bandel im Zusammenhang mit dem Müller-Arnold-Prozeß zu einjähriger Festungshaft verurteilt. 1787 Wiedereintritt in sein Amt als Regierungsrat, 1795 Regierungsdirektor in Ansbach. 1808 Verleihung des Zivilverdienstordens des Königreichs Bayern, im selben Jahr Direktor am Appellationsgericht für den Rezatkreis. Vgl. RegBl. 1808, Sp. 1039; Schreibmüller, Erinnerung; Straubel, Biographisches Handbuch Tl. 1, S. 39 (mit den Vornamen Johann George Carl).
Vgl. RegBl. 1808, Sp. 2997 (mit Hinweis auf Alberts Dienstzeit von 43 Jahren). Johann Ferdinand, der am 5. Mai 1808 als Edler und Ritter von Albert in den erblichen Adelsstand erhoben wurde (ebd., Sp. 1441), hatte seine Berufslaufbahn in Brandenburg-Ansbach verbracht, zuletzt als Regierungsdirektor und Lehenpropst (Address-Buch 1796, S. 307).
Zuständigkeit: Oberdonau- und Altmühlkreis (RegBl. 1808, Sp. 2985/2986).
Maximilian Ferdinand Graf zu Leiningen-Westerburg (1745-1811), 1775 kurpfälzischer Kämmerer, 1779 wirklicher Regierungs- und Hofkammerrat und Oberbauamtskommissär in Neuburg. 1795 Präsident der Regierung zu Neuburg, Vorstand der Kirchendeputation, 1796 wirklicher Geheimer Rat, 1808 Präsident des Appellationsgerichts Neuburg. Vgl. HStK 1802, S. 27, 63, 206f.; Gigl, Zentralbehörden, S. 108 Nr. 118; ESt N.F. Bd. 4, Tf. 34.
Karl August Freiherr von Seckendorff (1774-1828), ab 1782 an der Hohen Karlsschule in Stuttgart, Studienziel Jura. 1794/95 Praktikant am Reichskammergericht. 1795-1798 Referendar, dann Assessor beim Kammergericht in Berlin, 1798-1800 Regierungsrat bei der südpreußischen Regierung in Warschau. 1800-1806 von Kurbrandenburg präsentierter Reichskammergerichts-Assessor. Danach Übertritt in bayerische Dienste: 1807 Vizepräsident des Hofgerichts Bamberg. 1808, abweichend von vorliegender Entschließung, Präsident des Appellationsgerichts des Mainkreises in Bamberg. 1817-1822 Staatsrat im ordentlichen Dienst. 1818-1822 Präsident des evangelischen Oberkonsistoriums, damit zugleich Reichsrat der Krone Bayern. 1825 Quieszierung. Vgl. Schärl, Zusammensetzung, S. 300 Nr. 563; Holzbauer, Staatsräte, S. 1053f.; Ernst, Adel, S. 652f.; v.a. Jahns, Reichskammergericht Tl. II 2, S. 474-482; Mader, „Priester der Gerechtigkeit“, S. 323, 344, 350 u.ö.; Dippold, Hofgericht, S. 11f.; Gebhardt, Schüler, S. 487f. s.v. v. Seckendorf. – Zu den hier angeführten Daten vgl. Straubel, Biographisches Handbuch, Tl. 2, S. 941f., der für die Jahre 1798 bis 1804 Ludwig Freiherrn von Seckendorff (geb. 1775) als Assessor bzw. Rat der südpreußischen Regierung in Warschau nennt. Als Lebensdaten Karl Augusts gibt Straubel, S. 942, 1772 bis 1840 an.
Johann Paul (Nepomuk) Eder, geheimer Kabinettssekretär und wirklicher Hof- und Regierungsrat im Hochstift Eichstätt, Direktor am Hofgericht Neuburg. 1806 einstweiliger Ruhestand. 1808 zweiter, 1810 erster Direktor am Appellationsgericht für den Oberdonaukreis, 1811 Versetzung in den Ruhestand „mit Vorbehalt etwaiger Wiederverwendung“. Vgl. HStK Eichstätt 1796, S. 37; RegBl. 1806, S. 234; RegBl. 1810, Sp. 503, 1311/1312; RegBl. 1811, Sp. 424.
Johann Nepomuk Anton Freiherr von Schatte (1749-1816), 1768 Immatrikulation als Student der Rechte in Heidelberg, 1770 Regierungsrat in Mannheim, später in Neuburg an der Donau. 1797 pfalzneuburgischer Geheimer Rat und Direktor bei der Hofkammer zu Neuburg. 1799 kurzzeitig Direktor bei der Mautdeputation der Generallandesdirektion, im selben Jahr Vizekanzler bei der Regierung Neuburg, später Direktor am Hofgericht (HStK 1799, S. 332; HStK 1802, S. 207; Zeitschrift für Baiern Bd. 4, S. 351f.; Matrikel Heidelberg Tl. 4, S. 244; Heider, Auschlößchen, S. 21-24). Zur Quieszierung nach 37 Dienstjahren „mit Belassung seines ganzen Gehaltes, und Verleihung des geheimen Raths-Titels, zum Beweise der allerhöchsten Zufriedenheit“, siehe RegBl. 1808, Sp. 2997f.
Zuständigkeit: Iller- und Lechkreis (RegBl. 1808, Sp. 2989/2990).
Anton Freiherr von Griesenböck, 1785 Rat bei der Regierung Landshut, 1786 („Stephan Anton“) Kämmerer (HStK 1802, S. 30, 130f.), 1802 (nicht statusmäßiger) Vizepräsident des Hofgerichts Straubing mit der Maßgabe, „die Rathsgeschäfte mit eben dem Fleiße fortzuarbeiten, welchen er in Landshut immer bewiesen hat“ (RegBl. 1802, Sp. 905). 1803 Ernennung „zum Präsidenten des für die schwäbischen Entschädigungslande nach Memmingen bestimmten Hofgerichts“ (RegBl. 1803, Sp. 370), dort 1808 Präsident des Appellationsgerichts für den Illerkreis, 1811 des Appellationsgerichts für den Rezatkreis (RegBl. 1811, Sp. 397).
Karl Ludwig Freiherr von Branca (1763-1845), Studium der Rechte in Bamberg, 1783/84 Praktikant am Reichskammergericht, 1789/91 Lizentiat oder Doktorat. 1784-1790 Hofrat in München, 1790/91 Rat bei der Oberlandesregierung, 1791-1806 Reichskammergerichts-Assessor des Bayerischen Kreises, 1807 2. Direktor bei der Obersten Justizstelle in Ulm. 1808 wurde Branca, abweichend von der vorliegenden Entschließung, Vizepräsident des Appellationsgerichts für den Pegnitz- und Naabkreis in Amberg. 1810 in gleicher Funktion am Appellationsgericht für den Rezatkreis in Ansbach (1817 II. Präsident), 1817 Präsident des Appellationsgerichts des Unterdonaukreises in Straubing, 1822 Staatsrat im ao., 1832 im o. Dienst. 1832/33 Verweser des Staatsministeriums der Justiz. 1835 Ruhestand. Vgl. Holzbauer, Staatsräte, S. 1066; Schärl, Zusammensetzung, S. 350f. Nr. 688; Jahns, Reichskammergericht Tl. II 2, S. 878-890; Mader, „Priester der Gerechtigkeit“, S. 350-352, 375 u.ö.
Joseph Aloys Adam (geb. um 1762), ab 1780 Studium in Ingolstadt, 1781 Dr. phil., 1781-1784 und 1786 Studium der Rechte, 1787 wirklicher Regierungsrat in Landshut, dort 1799 bis 1802 Kanzler, Lehenpropst und Kirchendeputationsvorstand. 1802 zweiter Kanzler beim Hofgericht Straubing, 1803 Direktor des Hofgerichts in Memmingen, 1808 Direktor des Appellationsgerichts Memmingen, 1809 zudem Vorstand des Spezialgerichts für den Illerkreis, 1810 erster Direktor beim Appellationsgericht für den Salzachkreis, 1817 beim Appellationsgericht für den Obermainkreis. Vgl. HStK 1802, S. 130, 131; RegBl. 1803, Sp. 496; RegBl. 1809, Sp. 1356; RegBl. 1810, Sp. 1319/1320; RegBl. 1817, Sp. 149, 219/220; Ferchl, Behörden Tl. 1, S. 496; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 186 Nr. 4616.
Zuständigkeit: Eisack- und Innkreis (RegBl. 1808, Sp. 2993/2994).
Maria Aloys Ferdinand Graf von Sarnthein (1733-1809), Präsident des Landrechts zu Innsbruck, kaiserlicher Kämmerer, Geheimer Rat, zuletzt Präsident des Appellationsgerichts Innsbruck. Instanzen-Schematismus 1805, S. 262; Kneschke, Adels-Lexicon Bd. 8, S. 49.
Constantin Ludwig Freiherr von Welden (1771-1842), nach dem Studium der Rechte in Mainz und einem Praktikum beim Reichshofrat ca. 1792 fürstbischöflicher Hofrat im Hochstift Würzburg. Nach dem Übergang Würzburgs an Bayern 1803 Justizrat, 1804 Direktor bei der Obersten Justizstelle für Franken. 1808 Versetzung an das Appellationsgericht Innsbruck (zunächst Vizepräsident, 1810 Präsident), 1814 Abberufung. 1815 Generalkommissär des Mainkreises, 1817 des Obermainkreises. 1820 wirklicher Staatsrat im ao. Dienst, 1831/32 ernannter Generalkommissär des Untermainkreises, 1832 Präsident des Oberappellationsgerichts. 1837 Ruhestand (RegBl. 1803, Sp. 323; Schärl, Zusammensetzung, S. 216 Nr. 341; Dippold, Hofgericht, S. 8; ausführlich Humphreys, Welden).
Gemeint ist Johann Franz Magnus von Lama (1737-1811), der vor seiner Ernennung zum Direktor als dirigierender Appellationsgerichtsrat in Innsbruck wirkte. Vgl. Instanzen-Schematismus 1805, S. 259; RegBl. 1808, Sp. 2993/2994; GGT BH 1910, S. 438; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 241.
Zuständigkeit: Etschkreis (RegBl. 1808, Sp. 2995/2996).
Johann Maria Freiherr von Bassus (1768-1830), nach dem Studium in Ingolstadt 1795 Hofrat, 1796 kurfürstlicher Kämmerer, 1798 Rat im Revisorium (ab 1799: Oberste Justizstelle), 1808 Präsident des Appellationsgerichts für den Etschkreis, 1810 Präsident des Appellationsgerichts für den Oberdonaukreis in Neuburg. Vgl. HStK 1802, S. 35, 81; RegBl. 1810, Sp. 503, 1311/1312; Jäck, Uebersicht, S. 69; Hamm, Integrationspolitik, S. 411; verstreute Kommentare und Äußerungen Bassus’ zu politischen Ereignissen der Jahre 1800 bis 1807 sind mitgeteilt bei Volkert, Marginalien; zu Bassus’ Tätigkeit am Appellationsgericht Trient ebd., S. 456-467; Hamm, S. 106, 184, 194f., 221, 225-227, 235, 411.
Joseph Anton Hippoliti de Paradiso (1758-1844), 1776 in Innsbruck immatrikuliert zum Studium der Rechte, 1784 Auskultant, 1795 Sekretär, 1797 Landrat, 1803 Appellationsgerichtsrat in Innsbruck, 1805 Direktor der Theresianischen Akademie. 1808 zum Direktor am Appellationsgericht Trient ernannt, tritt er die Stelle nicht an, sondern verbleibt über die Herrschaftswechsel hinweg auf seiner Stelle in Innsbruck. 1819 Ruhestand, wirklicher Kämmerer und Präses des Vereins zur Beförderung der Tonkunst in Innsbruck. 1838 Freiherrenstand. Vgl. Mages von Kompillan, Justizverwaltung, S. 207f.; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 231; Adelslexikon, Bd. 5, S. 230f.; Instanzen-Schematismus 1805, S. 233, 259; Matrikel Innsbruck Bd. III/3, S. 102 Nr. 753.
Vgl. OE betr. die „Gerichts-Verfassung“ vom 24. Juli 1808, RegBl. 1808, Sp. 1796-1799, Tit. IV. „Von dem Ober-Appellations-Gerichte“. Vgl. RegBl. 1808, Sp. 2779-2784 („Personal-Ernennung des Ober-Appellationsgerichts im Königreiche Baiern“).
Clemens Benno von Oeffele, Rat am Oberappellationsgericht Mannheim, 1779 (1777?) Rat am Revisorium, 1799 an der Obersten Justizstelle, 1808 Quieszierung als Geheimer Rat (HStK 1802, S. 81; Gigl, Zentralbehörden, S. 367).
Joseph Maria Bernhard von Chlingensberg (1749-1811), 1779 Rat am Revisorium, 1799 an der Obersten Justizstelle, 1808 Quieszierung als Geheimer Rat (HStK 1802, S. 81; GGT BH 1907, S. 96; Gigl, Zentralbehörden, S. 367). Er gab heraus: G. A. Dietl’s nachgelassene freundschaftliche Briefe, München 1810.
Philipp von Zwackh auf Holzhausen (1766-1839), 1783-1786 Studium der Rechte in Ingolstadt, 1790 Hofrat, 1796 Wechselgerichtsrat, 1799 Rat bei der Generallandesdirektion und am Revisorium, 1808 dritter, 1817 zweiter Direktor des Oberappellationsgerichts, 1823 Versetzung in den Ruhestand mit dem Titel Geheimer Rat. Vgl. Protokolle Bd. 1, Nr. 20 (Staatskonferenz vom 2. Juli 1799), S. 116, TOP 12; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 206 Nr. 5207; RegBl. 1817, Sp. 569; RegBl. 1823, Sp. 283; Neuer Nekrolog der Deutschen 1839, Tl. 2, S. 762f.
Johann Jakob Schad (!) von Mittelbiberach (1761-1828), 1780 Immatrikulation als Student der Rechte in Göttingen, Freimaurer, 1789 Senator der Reichsstadt Ulm. 1803 Eintritt in den bayerischen Dienst als Oberappellationsrat beim Oberappellationsgericht Ulm, 1805 Oberster Justizrat in Bamberg. Vgl. Matrikel Göttingen, S. 249 Nr. 11874; Weyermann, Nachrichten, S. 459f.; Raberg, Lexikon, S. 349f.
Der Vorschlag, das Oberappellationsgericht mit zwei Präsidenten zu besetzen, ging auf ein Gutachten des Ministerialjustizdepartements zurück. Darin wurde festgestellt, daß Larosée aufgrund seines vorgerückten Alters und seiner angegriffenen Gesundheit den Arbeitsbelastungen bei Gericht wohl nur würde genügen können, wenn ihm ein weiterer Präsident beigeordnet würde. Das Gutachten ist ohne Fundstellennachweis und Datierung im Auszug zitiert bei Resch/Alzheimer, Reigersberg, S. 18.
Johann Nepomuk Freiherr von Kreittmayr (1760-1831; Sohn des Konferenzministers Wiguläus Xaver Aloys Freiherr von Kreittmayr), 1784-1803 Pfleger des Kastenamts Geisenhausen, 1791 Rat am Revisorium, dann an der Obersten Justizstelle. 1808 wurde Kreittmayr „auf sein Verlangen und rücksichtlich seiner geschwächten Gesundheits-Umstände, mit dem ganzen Gehalte in den Ruhestand“ versetzt. Vgl. HStK 1802, Sp. 81; RegBl. 1808, Sp. 2784 (Zitat); Ferchl, Behörden Tl. 1, S. 260, 549, Tl. 2, S. 1193; NDB Bd. 12, S. 741.
Joseph Morigotti (1774-1833), 1789 Absolvent des Münchener Gymnasiums, Studium der Rechte in Ingolstadt, 1796 Rat am Hofrat, 1802 am Revisorium, dann an der Obersten Justizstelle, 1808 am Oberappellationsgericht, 1821 zweiter Direktor am Appellationsgericht Bamberg, 1824 in München. Vgl. HStK 1800, S. 98; Jäck, Uebersicht, S. 45; Leitschuh, Matrikeln Bd. 3, S. 188 Nr. 28; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 232 Nr. 5938. Morigotti gehörte zu den präferierten Korrespondenzpartnern des Komponisten Franz Danzi (1763-1826), siehe Pechstaedt (Hg.), Briefwechsel, S. 9f. mit biographischen Angaben zu Morigotti.
Franz Xaver (1816: von) Pren(d)tner (1773-1849), 1793-1796 Studium der Rechte und philosophische Promotion in Ingolstadt, 1796 kurzzeitig Professor des kanonischen Rechts in Regensburg. 1798 im Kirchenfiskalat der kurfürstlichen Regierung tätig, 1799 Berufung in den Geheimen Rat. Geistlicher Rat, auch Lokalkommissär des Gymnasiums in München, 1802 Revisionsrat, 1808 Rat am Oberappellationsgericht. 1822-1830 Direktor am Appellationsgericht für den Unterdonaukreis, 1830-1832 am Appellationsgericht für den Isarkreis. Ab 1832 wieder am Oberappellationsgericht, zuletzt zweiter Direktor. 1841 Versetzung in den Ruhestand. Vgl. Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 243 Nr. 6243; HStK 1802, S. 87, 103; Protokolle Bd. 1, Nr. 26 (Staatsrat vom 24. März 1802), S. 169, TOP 5; Nr. 65 (Staatsrat vom 22. September 1802), S. 331, TOP 1; RegBl. 1817, Sp. 1002; RegBl. 1822, Sp. 963; RegBl. 1830, Sp. 985; RegBl. 1832, Sp. 949; RegBl. 1833, Sp. 363; RegBl. 1837, Sp. 915; RegBl. 1841, Sp. 1162; Der Volksbote 1849, S. 1104; Bauer, Rat, S. 241 u.ö.
Franz Lorenz Büller, Advokat in Burghausen, 1799 Regierungsrat in Straubing, 1800 Hofrat in München, 1802 Rat am Revisorium, später an der Obersten Justizstelle, 1808 am Oberappellationsgericht, 1810 zweiter Direktor am Appellationsgericht Memmingen, 1813 Nobilitierung, 1814 wieder am Oberappellationsgericht, 1822 zweiter Direktor (Jäck, Uebersicht, S. 37).
Franz Martin Gerngroß (geb. ca. 1763), 1781-1784 Studium der Rechte in Ingolstadt, Regierungs- und Lehenssekretär in Amberg, 1799 Ernennung zum wirklichen Regierungsrat „in Rücksicht seiner juridischen Kenntnisse, seines Eifers, und seiner Integrität, dann der von ihm zu Unserm [sc. des Kurfürsten] höchsten Wohlgefallen verrichteten Arbeiten“. Daneben wirkte Gerngroß als Schulkommissär und Kirchendeputationsrat, bevor er 1802 zum Revisionsrat in München ernannt wurde; ebd. 1808 Rat am Oberappellationsgericht, 1809 zusätzlich Zivilrichter am Spezialgericht für den Pegnitzkreis in Nürnberg. 1810 Versetzung zum Appellationsgericht für den Regenkreis in Amberg. Vgl. HStK 1802, S. 102, 104, 186, 187; Protokolle Bd. 1, Nr. 89 (Staatsrat vom 10. Juni 1801), S. 348, TOP 19; Protokolle Bd. 2, Nr. 26 (Staatsrat vom 24. März 1802), S. 169, TOP 5; RegBl. 1809, Sp. 1354; RegBl. 1810, Sp. 1311/1312; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 193 Nr. 4806. Zitat: Status der Regierung zu Amberg, 25. Juni 1799, MGS [N.F.] Bd. 1, Nr. II.29, S. 77-80, hier S. 78.
Anton Primbs (RegBl. 1808, Sp. 2781/82: Prümbs), Organistensohn aus Niederaltaich, immatrikulierte sich 1790 im Alter von 16 Jahren an der Universität Ingolstadt. 1792 Dr. phil., 1794-1796 juristische Studien. Er begann seine Laufbahn als Hof-, Wechsel- und Merkantilgerichts-Advokat sowie Donaumoosrichter und wurde 1799 Regierungsrat in Landshut, 1802 Rat am Revisorium, dann an der Obersten Justizstelle, 1808 Oberappellationsrat, 1810 Direktor des Appellationsgerichts in Burghausen, 1817 in München, 1821 erster Direktor, 1826 Ruhestand (HStK 1802, S. 130; Jäck, Uebersicht, S. 45; RegBl. 1826, Sp. 279f.; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 230 Nr. 5889). Primbs verfaßte u.a. ein Praktikerhandbuch: Vollständige Uebersicht sämmtlich baierischer Gesetzbücher, 5 Teile und ein Ergänzungsband (Taschenbuch für Juristen. Ein Anhang zum zweiten Theile der vollständigen Uebersicht gesammt baierischer Gesetze), München 1798-1799.
Joseph Sigmund Edler von Stürzer (geboren 1769), Sohn eines Weinwirts, 1785 Absolvent des Gymnasiums München, studierte von 1787 bis 1790 in Ingolstadt die Rechte. 1792 Hofrat, 1802 Revisionsrat bzw. Rat bei der Obersten Justizstelle, 1808 Oberappellationsrat. Vgl. Leitschuh, Matrikeln Bd. 3, S. 178 Nr. 67; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 221 Nr. 5632; HStK 1802, S. 82; RegBl. 1802, Sp. 647; Adelslexikon Bd. 14, S. 242 s.v. St.
Gottlob Dietrich Miller (1753-1822), Schulbesuch in Ulm, Studium der Rechte in Göttingen und Gießen, Dr. iur. utr. Zunächst als Sekretär bei der Ulmer Visitationsgesandtschaft am Reichskammergericht tätig. 1777 Ratskonsulent der Reichsstadt Ulm, daneben u.a. Bücherzensor und Gesandter beim Schwäbischen Kreis. Nach dem Übergang Ulms an Bayern Oberster Justizrat, 1808 Oberappellationsgerichtsrat, 1816 Erhebung in den Adelsstand. Vgl. Gänsslen, Ratsadvokaten, S. 241 f. Nr. 45; Raberg, Lexikon, S. 274f. (mit Schriftenverzeichnis); Blendinger, Mediatisierung, S. 105; Westerburg, Integration, S. 49f.
Max Fidel von Bannwarth, Oberamtmann im Reichsstift Irsee, Oberster Justizrat in Ulm, 1808 Oberappellationsgerichtsrat, 1812 Versetzung in den Ruhestand. Reichstags-Almanach 1796, S. 136; RegBl. 1812, Sp. 2068.
Karl Christian May(e)r, Oberster Justizrat in Ulm, 1808 Rat am Oberappellationsgericht (Jäck, Uebersicht, S. 38).
Martin Reinhard Freiherr von Godin, 1799 Immatrikulation in Heidelberg als Kandidat der Rechte, 1801 Akzessist beim Hofrat, 1802 Rat bei der Regierung Straubing und Hofrat in München, 1803 Rat beim Obersten Justizkollegium der fränkischen Fürstentümer, 1808 Oberappellationsgerichtsrat, 1821 zweiter Direktor des Appellationsgerichts Bamberg. HStK 1802, S. 83; RegBl. 1802, Sp. 466, 670; RegBl. 1803, Sp. 351; RegBl. 1821, Sp. 433; Jäck, Uebersicht, S. 91.
Johann Adam Ignaz Oesterreicher, Lizentiat beider Rechte, hochfürstlich-bambergischer Hof- und Regierungsrat sowie Hofratssekretär, 1803 Rat an der obersten Justizstelle für die kurfürstlichen Fürstentümer in Franken, 1808 Oberappellationsgerichtsrat. Vgl. HStSt Bamberg 1799, S. 87, 89; RegBl. Franken 1803, S. 99; Protokolle Bd. 2, Nr. 102 (Staatskonferenz vom 23. April 1803), S. 493, TOP 4.
Joseph Wolfanger, 1802 Fiskal in Landshut, 1802 Rat am Hofgericht in München, 1804 an der Obersten Justizstelle, 1808 am Oberappellationsgericht (Jäck, Uebersicht, S. 38).
Wilhelm Schaaf (ca. 1743-1827), Rat an der obersten Justizstelle in Ulm, 1808 Oberappellationsgerichtsrat, 1811 Versetzung in den Ruhestand nach einer Dienstzeit von 40 Jahren. Vgl. RegBl. 1811, Sp. 1693; Polizey-Anzeiger 1827, S. 410. – Ein Wilhelm Schaaf ist 1787 als Rat des Hofgerichts des Kurfürstentums Trier nachgewiesen; HStStK Trier 1787, S. 120.
Johann Evangelist von Reindl (1772-1850), 1801 Rat bei der Regierung Straubing, 1802 am Hofgericht in München, 1806 bei der Obersten Justizstelle, 1808 am Oberappellationsgericht, 1817 Direktor am Appellationsgericht Straubing. 1808 Erhebung in den Adelsstand für sich und seine ehelichen Nachkommen mit dem Prädikat „Edle von Reindl“ (HStK 1802, S. 137; RegBl. 1808, Sp. 1440; Jäck, Uebersicht, S. 56).
Burkhard Stapf, Studium der Rechte in Bamberg, 1789 Praktikant am RKG, bambergischer Geistlicher Rat sowie Hof- und Regierungsrat. 1803 Rat bei der Landesdirektion Bamberg, dann bei der Obersten Justizstelle. 1808 Oberappellationsgerichtsrat. Vgl. HStSt Bamberg 1796, S. 14, 84; RegBl. Franken 1803, S. 97; Jahns, Reichskammergericht Tl. II 2, S. 798.
Adam Molitor (1767-1854), nach dem Besuch des Gymnasiums in Bamberg ebd. Immatrikulation als Student der Philosophie, dann der Rechte (1784). 1793 Immatrikulation als Student der Rechte in Göttingen sowie Praktikum am Reichskammergericht in Wetzlar. Nach der Rückkehr nach Bamberg 1793 ao. Professor für deutsches Privatrecht, 1795 o. Professor für bambergisches Landrecht, 1799 der Institutionen. Seit 1795 auch bambergischer Hof- und Regierungsrat, 1799 Referent für das Jurisdiktionsfach. 1800 Konsulent des Domkapitels in Bamberg. 1802 Übergang in den kurfürstlich-bayerischen Dienst, zunächst Organisationskommissar, 1803 Rat der Landesdirektion Bamberg. 1806 Rat der Obersten Justizstelle in Franken, 1808 Rat am Oberappellationsgericht in München. 1817 Ministerialrat im Staatsministerium der Justiz, 1828 Präsident des Appellationsgerichts für den Isarkreis, 1832 des Appellationsgerichts für den Unterdonaukreis. 1846 Versetzung in den Ruhestand. Vgl. Die Kgl. Bayer. Staatsminister der Justiz, Tl. II, S. 1088; Schärl, Zusammensetzung, S. 365 Nr. 728; Spörlein, Universität Bamberg Bd. 2, S. 1198-1202.
Johann Joseph Geyer (1767-1831), Studium der Rechte in Bamberg, Praktikum am Reichshofrat in Wien, bambergischer Regierungsadvokat, 1800 Hofkammerrat, 1803 Rat bei der Landesdirektion Bamberg, 1806 bei der Obersten Justizstelle. 1808 Oberappellationsgerichtsrat. 1821 Versetzung in den Ruhestand. HStSt Bamberg 1796, S. 87; Neuer Nekrolog der Deutschen 1831, S. 560-562.
Johann Baptist Zöpfl (geb. 1771), Studium der Rechte in Bamberg, Universitätsrezeptor, 1803 Rat bei der Landesdirektion Bamberg, dann bei der Obersten Justizstelle. 1808 Oberappellationsgerichtsrat, 1817 Versetzung in den Ruhestand. RegBl. 1817, Sp. 226; Jäck, Pantheon, Heft 7, S. 1170.
Heinrich von Schelhaß (1771-1828), 1785-1793 als Eleve der Hohen Karlsschule in Stuttgart Studium der Rechte, im Anschluß Praktikum am Reichskammergericht in Wetzlar. Ergebnis dieses zweijährigen Aufenthalts war ein vielbeachtetes (Rezensionen: Allgemeine Literatur-Zeitung [Jena] vom Jahre 1796, Sp. 36-39; Göttingische Anzeigen von gelehrten Sachen 3 [1797], S. 2001-2005) Buch „Ueber die Gerichtsbarkeit der höchsten Reichsgerichte in Klagen zwischen den mittelbahren Reichsunterthanen und ihrer Landes-Obrigkeit. Ein Versuch“, Stuttgart 1795. Schelhaß wirkte danach als Konsulent und Ratsadvokat der Reichsstadt Esslingen, ab 1801 als Ratskonsulent der Reichsstadt Augsburg. 1803 bis 1805 vertrat er die Reichsstadt Augsburg als Gesandter am Reichstag (daraus erwuchs eine „Pragmatische Geschichte der deutschen Reichstags-Verhandlungen von dem neuesten Reichsdeputations-Hauptschlusse bis gegen das Ende des Jahres 1804“, Regensburg 1805). Im bayerischen Dienst 1806 Oberster Justizrat in Ulm, 1808 Rat am Oberappellationsgericht, 1809 zugleich Zivilrichter am Spezialgericht Nürnberg. 1808 trat Schelhaß – „zwar erst seit kurzer Zeit ein Königl. Baierischer Unterthan, aber an herzlicher Anhänglichkeit an sein neues Vaterland und seinen gütigen König mit jedem Altbaiern wetteifernd“ – mit einem neuen „Magazin des Königlich Baierischen Staats- und Privatrechts“, Bd. 1-2, Ulm 1808-1810 (mehr nicht erschienen), an die Öffentlichkeit (Zitat: Bd. 1, S. 1). 1813 Eintragung in die Ritterklasse der Adelsmatrikel des Königreichs Bayern als Ritter von Schelhaß, Edler von Schellersheim. 1826 wurde er zweiter Direktor am Appellationsgericht für den Obermainkreis und publizierte bald „Beiträge zur deutschen Gesetzgebung“, 1. Heft [alles], Bamberg 1827. Schelhaß schrieb auch über strafrechtliche Themen, z. B. „Von der Wiederholung der Verbrechen nach erlittener Strafe oder von dem Rückfall, mit besonderer Hinsicht auf das neue Baierische Strafgesetzbuch“, in: Neues Archiv des Criminalrechts 2 (1818), S. 578-601. Vgl. RegBl. 1809, Sp. 1354; RegBl. 1813, Sp. 1154; RegBl. 1826, Sp. 280; Jäck, Uebersicht, S. 38; Repertorium Bd. 3, S. 8; Gebhardt, Schüler, S. 463f. s.v. v. Sch.
Joseph von Hinsberg (1764-1836), schwäbisch-österreichischer Regierungs- und Appellationsrat, 1806 Rat bei der Obersten Justizstelle in Ulm, 1808 am Oberappellationsgericht (Jäck, Uebersicht, S. 38). Hinsberg publizierte juristische Schriften (u.a.: Bemerkungen über den Entwurf der Prozessordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für Bayern, von 1825, München 1827; Ueber den revidirten Entwurf eines Strafgesetzbuchs für das Königreich Bayern vom Jahr 1827, mit Rücksicht auf eine zu entwerfende Prozeßordnung in Strafsachen, ebd. 1831), Lustspiele und epische Dichtungen (Der Advokat, oder Wer wird wohl den Prozeß gewinnen?, Wien 1789 [anonym veröffentlicht]; Armin der Cheruskerfürst; ein Gedicht in vierzehn Gesängen, München 1814) sowie eine der ersten Übertragungen des Nibelungenliedes (Das Lied der Nibelungen umgebildet, München 1812).
Johann Christoph Gramm, schwäbisch-österreichischer Regierungs- und Appellationsrat, 1806 Rat an der Obersten Justizstelle in Ulm, 1808 am Oberappellationsgericht (Jäck, Uebersicht, S. 39).
Philipp Ludwig Reichsedler von Clos(s)mann (1753-1832), nach dem Studium in Heidelberg herzoglich-pfalzzweibrückischer titulierter Geheimer Rat, 1784 Rat bei der Regierung der Oberpfalz in Amberg, 1790 Nobilitierung, Hofgerichtsrat, 1806 Rat an der Obersten Justizstelle in Bamberg, 1808 Rat am Oberappellationsgericht, 1810 Direktor am Appellationsgericht für den Rezatkreis in Ansbach. Vgl. HStK 1799, S. 304; HStK 1802, S. 65, 186; Wochenblatt Oberpfalz 1806, Sp. 569; RegBl. 1810, Sp. 1307/1308; Matrikel Heidelberg, Bd. 4, S. 252, 518; Neuer Nekrolog der Deutschen 1832, Tl. 2, S. 941.
Franz Unterrichter (1839: Freiherr) von Rechtenthal (1775-1867), Studium der Rechte in Innsbruck, 1798 Dr. jur. und Dikasterialadvokat. 1805 Fiskalamtsadjunkt bei der Tiroler Kammerprokuratur, gleichzeitig Supplent der Professur für politische Wissenschaften an der Universität Innsbruck. 1805 Rat bei der Obersten Justizstelle in Ulm, 1808 am Oberappellationsgericht in München. Ab 1815 im österreichischen Gerichtsdienst, 1842 Geheimer Rat und Präsident des Appellationsgerichts in Klagenfurt, 1849 Ruhestand. 1848 Abgeordneter Tirols zur Frankfurter Nationalversammlung. Unterrichter verfaßte neben politischen Schriften v.a. meist unpublizierte Historiendramen. Vgl. Wurzbach, Lexicon Bd. 47, S. 96-98 s.v. U.; Mittermaier, Unterrichter.
Verschreibung aus Kosubsky (so RegBl. 1808, Sp. 2781/82). – Franz Josef Kosubsky (1816: Edler von Kosan; gest. 1818 im Alter von 57 Jahren), 1792 Ratsprotokollist, 1793-1799 Sekretär am k. k. vorderösterreichischen Appellationsgericht. 1805 Regierungs- und Appellationsrat bei der schwäbisch-österreichischen vereinigten Landesstelle Günzburg. Nach dem Übertritt in bayerische Dienste 1806 wirklicher Oberster Justizrat in Ulm, 1808 Rat am Oberappellationsgericht. 1815 österreichischer Appellationsrat in Innsbruck, 1817 Gerichtspräsident in Bozen. Vgl. RegBl. 1806, S. 392; Mages von Kompillan, Justizverwaltung, S. 208; Quarthal/Wieland, Behördenorganisation, S. 243 Nr. 896, S. 251 Nr. 976, Nr. 978.
Franz Kaltenbrunner, Praktikant in der Diplomatischen Pflanzschule in München, 1802 Regierungsrat in Landshut und Hofrat, dann Hofgerichtsrat in München, 1806 an der Obersten Justizstelle, 1808 am Oberappellationsgericht (Jäck, Uebersicht, S. 39).
Johann Heinrich Liebeskind (1768-1847), Studium der Rechte in Erlangen und Göttingen, 1793 juristische Promotion. Im selben Jahr Eintritt in russische Zivildienste. 1794 Auskultator, dann Justizkommissar und Notar bei der ostpreußischen Regierung in Königsberg. 1797 preußischer, 1806 bayerischer Regierungsrat in Ansbach. 1807 Rat bei der Obersten Justizstelle in Bamberg, 1808 am Oberappellationsgericht. 1827 Direktor des Appellationsgerichts für den Isarkreis, 1829 für den Obermainkreis. 1838 Eintritt in den Ruhestand. Jäck, Pantheon, Heft 3 u. 4, Sp. 647-649, hier Sp. 648, würdigt Liebeskind als „eine[n] der berühmtesten Flötenspieler Deutschlands“. Liebeskind ist der Verfasser politischer (Rükerinnerungen von einer Reise durch einen Theil von Teutschland, Preußen, Kurland und Liefland, während des Aufenthalts der Franzosen in Mainz und der Unruhen in Polen, Straßburg 1795), juristischer (Unterricht über die innern und äußern Erfordernisse letztwilliger Verordnungen nach den Vorschriften des Allgemeinen Preußischen Landrechts, Königsberg 1797) und musiktheoretischer (Versuch einer Akustik der deutschen Flöte, in: Allgemeine Musikalische Zeitung [Leipzig] 9 [1806/07], Sp. 81-90, 97-107; Bruchstücke aus einem noch ungedruckten philosophisch-praktischen Versuche über die Natur und das Tonspiel der deutschen Flöte, in: ebd. 10 [1807/08], Sp. 97-105, 113-120, 129-138, 145-153; Ueber den mechanischen Entstehungsgrund der harmonischen Töne auf der deutschen Flöte, in: ebd., Sp. 737-746, 753-763, 769-776) Schriften. Vgl. RegBl. 1807, Sp. 646; Jäck, Uebersicht, S. 39; Straubel, Biographisches Handbuch Tl. 1, S. 575; Siegel, Leben, S. 105-107, 127, 132, 139, 230 u.ö.
Joseph Stürzer (1776-1837), Sohn eines Lebzelters, zunächst theologische, dann philosophische und juristische Studien in Ingolstadt, 1796 Dr. jur., 1801 Extraordinarius des Römischen Rechts und Beisitzer des Spruchkollegiums in Landshut. 1804 Hofgerichtsrat, 1807 Oberster Justizrat in Bamberg. 1808 Oberappellationsrat in München. 1826 Honorarprofessor (Zivilrecht) in München, 1832 Ministerialrat im Justizministerium. 1831, 1834 und 1835 als Regierungskommissär Landtagsmitglied. Stürzer publizierte zum Strafrecht (u.a.: Ueber die Rüksichten, die der Gesezgeber bei Verfassung eines neuen Strafkodex zu nehmen hat. Ein politisch-juridischer Versuch, Landshut 1801; Ueber den Zustand des Criminalwesens in Teutschland am Anfange des 19. Jahrhunderts, Landshut 1803) und zum Zivil(prozeß)recht. Vgl. Jäck, Uebersicht, S. 39; zeitgenössischer Nekrolog: [Anonym], Andenken; Die Kgl. Bayer. Staatsminister der Justiz, S. 1090; Schärl, Zusammensetzung, S. 378 Nr. 761; biographische Skizze: Boehm u.a., Biographisches Lexikon, S. 424f. s.v. St. (U. Huber).
Joseph von Schaden (1754-1814), juristische Studien, 1774 Eintritt in den Dienst des Fürsten Oettingen-Wallerstein, 1775 Hofrat. 1786 Ratskonsulent der Reichsstadt Augsburg, 1796 Entlassung. Danach als Geheimer Rat und Chef der Regierung im Dienst des Fürsten Hohenlohe-Schillingsfürst. Im August 1806 Bewerbung um Aufnahme in den bayerischen Staatsdienst; dies gelingt 1808: Rat am Oberappellationsgericht München. 1811/12 Eintritt in den Ruhestand. Grünsteudel, Zur Biographie, S. 221-224, 231-233, 236-239.
Joseph Heitinger, Appellations-Sekretär, 1806 an der Obersten Justizstelle in Ulm, 1808 am Oberappellationsgericht München (Jäck, Uebersicht, S. 44).
Alois Ellerstorfer, Sekretär am Hofgericht, 1806 an der Obersten Justizstelle, 1808 am Oberappellationsgericht (Jäck, Uebersicht, S. 44).
RegBl. 1808, Sp. 2783/2784 nennt Sebastian Weber als Ratsdiener.
Vgl. RegBl. 1808, Sp. 2779-2784: „Personal-Ernennung des Ober-Appellationsgerichts im Königreiche Baiern“. – Zum Fortgang: Nr. 20 (Staatskonferenz vom 19. November 1808), TOP 1.